1771: Erlass einer Herzoglichen Schulordnung mit Schulpflicht

Im Domanium erließ Herzog Friedrich ein Herzoglich Mecklenburgisches Reglement für sämtliche Schulen auf dem Lande. Damit setzte er eine allgemeine, bildungspolitische Entwicklung in seinem unmittelbaren Herrschaftsbereich um. Die Durchsetzung erfolgte jedoch oft nur halbherzig und Qualität der Schulbildung hing stark vom Engagement der verantwortlichen Beamten und Lehrer ab. Um wenigstens etwas Qualität in die dörfliche Schulbildung zu bringen und diese nicht komplett der Kirche zu überlassen, wurde 1786 in Ludwigslust ein Landesschulmeisterseminarium gestiftet. Dort wurden jeweils 15 Schulmeister per Seminar ausgebildet.

Nach dem Erlass gab es eine Winter- und eine Sommerschule. Erstere dauerte von Michaelis (29. September) bis Ostern, Letztere fand in der übrigen Zeit statt. In der Winterschule waren täglich sechs und am Sonnabend drei Stunden Unterricht zu erteilen. In der Sommerschule wurde in der Regel an zwei Tagen in der Woche unterrichtet. Daran nahmen sowieso nicht alle Schüler teil, weil die Landarbeiter, aber auch die Bauern, aus wirtschaftlichen Gründen auf die Arbeitsleistung ihrer Kinder angewiesen waren. Religiöse Unterweisungen und Lesenlernen standen im Unterricht im Mittelpunkt. Die Kinder sollten vorrangig befähigt werden, den Katechismus und die Bibel zu lesen. Schreiben und Rechnen waren Nebensache und mussten von den Eltern extra bezahlt werden.

Die Geschichte der Dorfschulen von Reddelich und Brodhagen ist in gesonderten Artikeln beschrieben:

Artikel aktualisiert am 13.04.2023