Das Finanzministerium erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Die Vererbpachtung sollte Dorfschaftsweise erfolgen. Ziel dieses Erlasses war die Schaffung eines unabhängigen Bauernstandes als sichere Grundlage für eine intensive Wirtschaftsführung auf dem Lande. Bis Ende des Jahres waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Vererbpachtung entstanden die Dorfgemeinden.