1867: Verfassung des Norddeutschen Bundes trat am 25. Juni in Kraft.

In Folge dessen, musste Mecklenburg seine Rechtsnormen dem fortschrittlicheren Standard des Bundes anpassen. So wurde noch 1868 ein Gesetz über die Freizügigkeit erlassen. Diese Bündnispolitik mündete in die Gründung des Deutschen Reiches 1871.