1990: Beitritt der DDR zur BRD am 3. Oktober

Durch einen Staatsvertrag erfolgte ein, zumindest politisch, geordneter Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD. Mit diesem Beitritt wurden die Verwaltungsstrukturen der DDR aufgelöst. Es erfolgte eine Neukonstituierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dieses erklärte, gemäß des Staatsvertrages, seinen Beitritt zur BRD.

Mit dem Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD, am 3. Oktober 1990, fand nicht nur die DDR-Zeit ihr Ende, unterbrochen wurden auch viele Lebensläufe von Reddelichern und Brodhägern. Es gibt wohl nur wenige Familien in der Gemeinde, für die die politische Wende von 1989/90 nicht auch eine eine persönliche Wende war. Die Landwirtschaft schrumpfte in Rekordzeit vom größten Arbeitgeber zur Marginalie. Die Industriebetriebe der Region bauten massiv Arbeitsplätze ab, wenn die Betriebe nicht sogar geschlossen und abgewickelt wurden. Weiterwirtschaftende Betriebe mussten sich quasi neu erfinden. Soziale Strukturen wurden aufgebrochen.

Auf der anderen Seite war es aber auch eine kleine Gründerzeit. Neue Chancen ergaben sich auch für die Reddelicher und Brodhäger und viele griffen beherzt zu. Die Gewerbefreiheit ermöglichte es ihnen neue Betriebe zu gründen, zumal die Aufnahme von Krediten einfach war. Reisefreiheit und grenzenloser Konsum waren die neuen Verlockungen. Dazu kam die Ermunterung, gerne auf Kredit zu konsumieren. Dieser Versuchung erlagen auch Reddelicher und Brodhäger. Die neuen Freiheiten bedeuteten aber auch die Möglichkeit zu scheitern.

Mit Beitritt zur BRD zählte die Gemeinde folgende Immobilien zu ihrem Eigentum:

  • Das Gemeindebüro,
  • die Kindertagesstätte,
  • das Feuerwehrgebäude,
  • der Jugendclub,
  • die Gaststätte an der F 105,
  • die Neubaublocks an der Steffenshäger Straße und in Brodhagen,
  • das Gutshaus in Brodhagen sowie
  • Einfamilienhäuser in Reddelich und Brodhagen.
Artikel aktualisiert am 21.03.2024