Neben den bäuerlichen Einwohnern gab es in den Dörfern auch Spezialisten wie Schmiede, Müller, Krüger, Schäfer und Handwerker. Diese genossen oft einen Sonderstatus weil sie nicht so leicht zu ersetzen waren wie Bauern.
Müller
Die wohl wichtigsten Spezialisten damals waren die Müller. Die Anlage von Mühlen war landesherrschaftliches Privileg. Das heißt, der Herzog bestimmte auch in den Städten und Rittergütern, wo Mühlen errichtet werden durften. Mit Amtsanordnung von 1567 bestand im Domanium Mahlzwang. Den Bauern und Kossaten war es bei Strafe verboten, ihr Korn in einer anderen Mühle mahlen zu lassen, als in der ihnen zugewiesenen. In den Amtsbüchern nach der Reformation waren im Amtsbereich Mühlen aufgeführt:
- In Satow und in Althof, die von den dortigen Hofmeistern betrieben wurden,
- im Backhaus und vorm Kloster auf dem Klostergelände,
- in Steffenshagen, die zu einem Bauernhof gehörte,
- in Hohenfelde, die Bademühle, benannt nach ihrem Eigentümer, der auch zwei Hufen bewirtschaftete und als Meier geführt wurde.
In Parkentin, Schmadebeck und Reddelich gab es noch Walkmühlen, die in Schmadebeck und Reddelich als Erbmühlen geführt wurden. Die Reddelicher Walkmühle ist offensichtlich im Dreißigjährigen Krieg untergegangen. Alle aufgeführten Mühlen wurden wasserbetrieben. Jeder Mühle, wurden etwa sechzig Mahlgäste zugewiesen, lediglich die Klostermühlen hatten ein Kapazität von rund 200 Mahlgästen. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass die Reddelicher Bauern den Klostermühlen zugewiesen wurden.
Der Dreißigjährige Krieg brachte dieses Gefüge völlig zum Erliegen. Nach dem Krieg wurde der Mahlzwang für die Stadtbürger und die Höfe aufgehoben. Die Bauern hatten kaum Korn zum Mahlen, was dazu führte, dass 1755 nur noch zwei Mühlen im Amtsbereich arbeiteten. Erst rund vierzig Jahre später normalisierte sich die Lage und es wurden in Sievershagen und Jennewitz Windmühlen errichtet und verpachtet.
Schäfer
Die Schafzucht war schon zu Klosterzeiten ein bedeutender Wirtschaftszweig, sowohl auf den Höfen, als auch bei den Bauern. Absolute Zahlen liegen zwar nicht vor, aber aus den Abgaberegistern lassen sich für 1560 rund 3500 Schafe in den Bauerndörfern des Klosters hochrechnen. Dabei wurden nur weibliche Schafe gezählt. Die Anzahl auf den Höfen ist nicht bekannt, dürfte aber ähnlich hoch gewesen sein.
Schafe lieferten nicht nur Wolle und Fleisch, auch die Milch wurde zu Käse und Butter verarbeitet.
Nach der Amtsgründung veränderten sich die Verhältnisse. Die bäuerliche Schafhaltung verringerte sich stark, dafür stieg sie auf den Höfen stark an. Es wurden sogenannte Settscheper verpflichtet. Diese waren eine Mischung aus Zeitpächter und Angestellte des Hofes, die relativ selbständig wirtschaften konnten. Sie bekamen die Schafe des Hofes vorgesetzt und hatten diese Zahl zu halten. Auf diese Zahl hatten sie feste Abgaben zu entrichten.
Für Brodhagen liegen noch keine Daten vor, aber ein Kontrakt des Gutes Vorderbollhagen mit dem Settscheper Jakob Westphal von 1557 ist ein gutes Beispiel. Er bekam 667 Schafe gesettet, im Vertrag exakt aufgegliedert nach Geschlecht, Alter und Verwendung. Abzuliefern hatte er den fünften Teil sowie eine festgelegte Menge Käse, Butter und Soltmelk (Salzmilch). Der Vertrag wurde auf drei Jahre geschlossen und konnte von beiden Seiten ein viertel Jahr vor Ablauf gekündigt werden. Zur Bewirtschaftung der Schäferei durfte er 100 Küchenschafe behalten, sechs Rindviecher halten sowie Schweine soviel er von seinem Korn füttern konnte. Zu beanspruchen hatte er: neun Drömt (4212 Liter) Roggen, ein Drömt (468 Liter) Gerste, zwei Scheffel (78 Liter) Erbsen, vier Scheffel (156 Liter) Salz, ein Viert Hering sowie notdürftige Hölzung und Feurung. Auf Anweisung musste er die Felder des Gutes abweiden.
Bis zum Dreißigjährigen Krieg entwickelten sich die Settschäfereien zu selbstständigen Wirtschaftseinheiten, die nicht mehr den Gütern zugerechnet wurden. Nach dem Krieg ging der Trend wieder zur Selbstbewirtschaftung der Schafe durch die Güter. Schäfer waren aber nach wie vor gefragte Spezialisten mit Privilegien. So war z. B. der Jennewitzer Schäfer 1751 unter den Freileuten aufgeführt, gehörte also nicht zu den Leibeigenen.
Den Hauswirten waren die Schäfereien oft ein Dorn im Auge. Die Schäfer waren meist nicht zimperlich damit, die Schafe – mit Rückendeckung der Hofpächter – auf Bauernacker weiden zu lassen. Beschwerden darüber waren meist sinnlos.
Schmiede und Krüger
Diese werden bewusst gemeinsam aufgeführt, weil Dorfschmiede sehr oft auch den Dorfkrug führten. Dass machte auch Sinn, weil die Arbeit für die Schmiede nicht kontinuierlich anfiel. Er musste aber auf Abruf bereitstehen, wenn z. B. bei der Feldarbeit ein Gerät repariert werden musste oder ein Pferd Hufeisen verlor. Da lag es auf der Hand, dass er auch den Schankbetrieb inne hatte. An den Küger wurden auch keine großen Anforderungen gestellt. Aus dieser Zeit stammt auch der Spruch: »Wer nichts wird, wird Wirt.«
Schmiede waren klassische Spezialisten in den Dörfern. Sie brauchten handwerkliches Geschick gepaart mit großer Körperkraft und einer soliden Ausbildung. Sie benötigten einen speziell hergerichteten Raum und teures Spezialwerkzeug. So war es nicht verwunderlich, dass nicht jedes Dorf einen Schmied hatte. Bis zum Dreißigjährigen Krieg wurden Schmiede zu den Kossaten gezählt, danach meist zu den Einliegern. Durch die gesteigerten Dienste nach dem Krieg hatten Kossaten nicht mehr die Zeit um dem Schmiedehandwerk nachzugehen. 1702 gab es auch nur fünf Schmiede im Doberaner Amtsbereich. Sie hatten keine besonderen Privilegien, aber auch keine besonderen Verpflichtungen.
Als Krüger wurden schon zu Klosterzeiten Untertanen bezeichnet, die das Recht bekamen, selbstgebrautes Bier auszuschenken. Dafür mussten sie Bier an das Kloster abgeben. Nach der Reformation bildeten sich größere, spezialisierte Brauereien auf einigen Gütern. Um deren Absatz zu fördern erließ der Herzog 1557 per Amtsordnung ein generelles Verbot des Ausschanks von selbstgebrautem Bier. Dies galt übrigens auch für Adlige. Bis zum Dreißigjährigen Krieg gab es in fast allen Dörfern Krüger, die zu den Kossaten gezählt wurden. 1653 wurden im Amtsbereich noch 23 Krüge angegeben. Die Abgabe von Bier wurde durch das sogenannte Tappelgeld ersetzt. Im 18. Jahrhundert wurden die Krüge unmittelbar verpachtet, gegen Zahlung der Krugheur. Diese betrug z. B. für den Reddelicher Krug zwanzig Taler im Jahr. Wo dieser Krug stand, war genauso wenig zu ermitteln, wie die Antwort auf die Frage, welche Krüge zu den im Jahr 1723 genannten Zwangskrügen gehörten. Diese waren gezwungen, ihr Bier aus der Doberaner Brauerei zu beziehen.
Artikel aktualisiert am 23.07.2023