1783-Erlass einer Gebührenordnung für Posttransporte

1783 hatte Mecklenburg offensichtlich ein funktionierendes Postnetz. Dazu gehörte auch die Strecke Schwerin – Wismar – Neubukow – Kröpelin – Doberan – Rostock. Dort wurden nicht nur Amtskorrespondenzen befördert, sondern auch Personen und Waren. Nachstehende Gebührenordnung vermittelt ein gutes Bild davon:

Artikel aktualisiert am 13.04.2023