Das Kirchspiel Steffenshagen

von Ulf Lübs (Text und Recherche)

Reddelich und Brodhagen gehören zum Kirchspiel (Pfarrbezirk) Steffenshagen. Seit wann das so ist, konnte nicht ermittelt werden. Zu vermuten ist, dass unsere Vorfahren seit der Weihe der Steffenshäger Kirche, Mitte des 13. Jahrhunderts, dort ihre Religion ausübten. Die frühgotische Kirche in Steffenshagen, an der noch romanischer Einfluss zu erkennen ist, zählt zu den schönsten und größten Dorfkirchen in Mecklenburg.

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1899: Für das Kirchspiel Steffenshagen wurde ein neuer Standesbeamter berufen.

Nach dem Tod des Standesbeamten Ahrens vom Hof Steffenshagen wurde durch die herzogliche Verwaltung ein neuer Standesbeamter mit zwei Stellvertretern berufen. Die Ernennung zweier Stellvertreter lässt erkennen, wie wichtig der Domanialverwaltung das Personenstandswesen war. Es wurden berufen:

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1818: Zusammenschluss von Kirchgemeinden der Region

Mit der Superintendentur Steffenshagen wurde verwaltungstechnisch umgesetzt, was längst gängige Praxis war. Zum Kirchspiel Steffenshagen (Kirchenjurat M.Baade aus Reddelich) gehörten Klein -, Vorder-, und Hinterbollhagen sowie Brodhagen, Fulgen, Glashagen, Reddelich, Ober-, Nieder- und Meierei Steffenshagen, Stülow und Wittenbeck.

1704 und 1751: Beichtkinderverzeichnisse

Die Jahre 1704 und 1751 sind eine Zeitmarke, die in diversen Chroniken der Region sehr oft auftauchen. Wie auch bereits 1704, ließ die Kirche 1751, von ihren Pastoren, sogenannte Beichtkinderverzeichnisse erstellen. Dies geschah im Rahmen der Verantwortlichkeit der Kirchenämter für das Standeswesen. Da in diesen Jahren wohl so ziemlich alle Einwohner Mecklenburgs, zumindest im ländlichen Raum, christlich getauft und konfirmiert waren, sind diese Verzeichnisse wie Einwohnerlisten zu sehen Das Beichtkinderverzeichnis aus dem Jahr 1704 wurde von Pastor Stephanus Sehuse aus Stephanshagen verfasst und bestätigt, unter anderen, durch den Kirchenjuraten (Kirchenvorstandsmitglied) Hans Bade (70) aus Reddelig.

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