1876, Erlass einer Herzoglichen Bauverordnung

Auch im 19. Jahrhundert konnte nicht jeder munter drauf los bauen. Die Einhaltung von Grundnormen, insbesondere bei Statik und Brandschutz war ein gesamtgesellschaftliches Erfordernis. Diese Normen zu bestimmen und durchzusetzen war Aufgabe der jeweiligen Administration. Für Reddelich und Brodhagen war das, wie für ganz Mecklenburg, das Schweriner Herzoghaus.

Nach den Gemeindegründungen ab 1871 wurde die Anpassung der Bürokratie an die neuen Bedingungen erforderlich. Die "baupolizeilichen Vorschriften für das Domanium" wurden im Januar 1876 veröffentlicht und damit rechtskräftig. Im Vergleich zu heutigen Vorschriften waren die 42 Paragraphen erfrischend kurz gefasst:

Artikel aktualisiert am 29.10.2023