1945: Durchführung einer Bodenreform

Die Bodenreform wurde im Herbst 1945 auch in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Alle Güter über 100 Hektar wurden enteignet und aufgeteilt. Flüchtlinge, Landarbeiter und Kleinbauern bekamen Land. In Brodhagen wurde das in Landeseigentum befindliche Gut aufgesiedelt. 21 Familien (12 Umsiedler und 9 Einheimische) erhielten eine Neubauernstelle. An Reddelich ging diese, wohl bedeutsamste Reform im Nachkriegsdeutschland, relativ spurlos vorbei. Hier erhielten lediglich einige Büdner und Häusler Ackerland vom Gut Steffenshagen. Dies kommt daher, weil es in Reddelich keine Enteignungen im Rahmen der Bodenreform, aber Anträge auf Neubauernstellen gab. Das Gros der Reddelichern zugewiesenen Flächen befindet links vom Landweg nach Jennewitz.

Im Zusammenhang mit der Bodenreform entbrannte ein Streit zwischen der Gemeinde und den Kreisbehörden. Dabei ging es um die im November 1923 von der Gemeinde gepachteten 18,15 Hektar Ackerland aus der Domäne Steffenshagen. Es handelte sich um die Fläche zwischen dem Jennewitzer Landweg und dem Hundehäger Wald. Diese hat die Gemeinde an landarme Büdner und Häusler weiterverpachtet.
Da in Reddelich kein Bodenreformland aus Enteignungen zur Verfügung stand, stellte die Reddelicher Bodenreformkommission im November 1945 den Antrag, dieses Land den Antragstellern zu übereignen. Dieser Antrag ist offensichtlich im Behördendschungel verschwunden. Die Ackerflächen wurden von den bisherigen Pächtern weiter bewirtschaftet.
Im März 1947, meldete der Bürgermeister beim Landratsamt des inzwischen gebildeten Kreises Rostock Ansprüche der Gemeinde an diese Fläche an. Die Gemeinde wollte die bisherige Praxis weiterführen, bei der das Land in der Verfügung der Gemeinde lag. Diese verpachtete es nach sozialen Aspekten und nach Bedürftigkeit. Aber auch die Gemeinde Steffenshagen hatte Anspruch auf das Land erhoben, weil im Pachtvertrag von 1923 der Begriff Amtsreservat auftauchte.
Noch 1947 erhielten die Büdner, die Bodenreformland beantragt hatten, Acker aus den Teilflächen 1a und 1b lt. untenstehenden Lageplan zugeteilt. Es betraf Robert Gutmann, Berta Jenß, Albert Utesch, Hans-Joachim Barten, Wilhelm Vanheiden, Erna Reincke, Otto Westphal und Frieda Hameister.

Nach regem Schriftwechsel entschied die zuständige Behörde am 20. Oktober 1949, die Fläche dem Bodenreformfond zuzuordnen und an die Antragsteller aufzuteilen. Die Nutznießer sind in der nebenstehenden Original-Tabelle aufgelistet.

In der Folge stellte die Gemeinde Reddelich den Antrag auf Eingemeindung der übertragenen Flächen, um das auf denen lastende Ablieferungssoll der Gemeinde Reddelich zugute kommen zu lassen. Dies wurde mit dem Hinweis auf dadurch entstehende Exklaven abgelehnt. Der Landweg nach Jennewitz wurde aber, bis zur Hundehäger Grenze, in die Rechtsträgerschaft der Gemeinde Reddelich gegeben, was bis heute Bestand hat.


Artikel aktualisiert am 25.01.2024