1874: Ratifizierung des Reichszivilstandsgesetzes in Mecklenburg

Das Reichszivilstandsgesetz schrieb die bürgerliche Ehe und die Glaubensfreiheit vor. Die Trennung von Kirche und Staat wurde in Mecklenburg durch Verordnungen untergraben. So blieb die Schulaufsicht bis 1918 in der geistlichen Hand der protestantischen Kirche.