Die Geschichte der Einwohner Reddelichs in ihrem Arbeits- und Wohnumfeld

In dieser Rubrik bieten wir die Geschichte von Reddelicher Bauernhöfen, der Molkerei, dem Bahnhof, der Schule und der Häuslereien. Deren Geschichte war immer auch die Geschichte der Bewohner. Anders als heute arbeiteten die Menschen auf dem Lande früher meist in ihrem Wohnumfeld. Lohnarbeit außerhalb des Heimatdorfes als Normalfall, ist ein, historisch gesehen, sehr junges soziales Experiment der Gesellschaft mit völlig ungewissem Ausgang.
Durch die Darstellung der Geschichte der Dorfbewohner versuchen wir ein Bild über deren Lebensweise zu zeichnen. Inwieweit Vorurteile und Klischees über das Leben in mecklenburgischen Dörfern ihre Berechtigung haben, muss jeder für sich entscheiden.

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Die Geschichte der Reddelicher Hufen

Die Hufen, im Sinne von Bauernhöfen, waren bis nach dem II. Weltkrieg die wirtschaftliche Basis Reddelichs. Über mehrere Jahrhunderte waren diese auch die soziale Struktur Reddelichs. Mehrere, sozial gleichrangige, Hüfner waren sozusagen die Elite des Dorfes und konnten einen entsprechenden Stolz entwickeln.

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2006: Erhard Rünger wurde neuer Bürgermeister

In einer Stichwahl im April wurde Erhard Rünger erneut zum Bürgermeister der Gemeinde gewählt. Nachdem in der außerordentlichen Bürgermeisterwahl im März 2006 weder Ulf Lübs (161 von 440 Stimmen) noch Erhard Rünger (147 von 440 Stimmen) oder Andreas Elmer (121 von 440 Stimmen) die absolute Mehrheit erreichten, wurde eine Stichwahl erforderlich. Diese gewann Erhard Rünger mit 227 Stimmen. Ulf Lübs erhielt 173 Stimmen.

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2006: Großprojekt der Bahn in Reddelich

Mit der Schließung des Bahnübergangs an der Glashäger Straße zog die Deutsche Bahn AG 2006 ein Millionenprojekt durch. Für die Gemeinde wurde dies zu einem Lehrstück verpatzter Möglichkeiten. 2002 begann die Bahn mit dem Planfeststellungsverfahren für ihr Vorhaben. Das Projekt, dass mit verkehrstechnischer Notwendigkeit begründet wurde, umfasste:

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2005: Rücktritt des Bürgermeisters

Der Bürgermeister der Gemeinde, Gerd Zickert, trat im Dezember aus persönlichen Gründen vom Amt zurück. Damit wurde sein Stellvertreter Andreas Elmer, der das Amt kommissarisch bis zur Neuwahl ausübte, zum jüngsten Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern. Die Neuwahl eines Bürgermeisters wurde auf den 19. März 2006 festgelegt. 711 Wahlberechtigte gab es in der Gemeinde.

2003 beschloss die Gemeindevertretung eine Haushaltskonsolidierungskonzeption (HKK)

Im November 2003 beschloss die Reddelicher Gemeindevertretung, auf Druck der Kommunalaufsicht, eine Haushaltskonsolidierungskonzeption (HKK). Diese wurde in den nächsten Jahren fortgeschrieben. Beklagt wurde dort die schlechte Vermarktung des Gewerbegebietes.

2003: Ein Dorferneuerungsplan wurde von der Gemeindevertretung gebilligt

Im September 2003 legte die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Hadlich-Piontek einen Plan zur Dorferneuerung vor. Dieser war das Ergebnis eines Auftrages von 2002. Die Reddelicher Abgeordneten billigten den Plan. Zu dessen Eckpunkten gehörten:

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2002: Reddelich wurde in das Programm Dorferneuerung aufgenommen

Reddelich wurde im August 2002 in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen. Die Gemeindevertretung hatte die Antragstellung beschlossen, jetzt bestätigte der Landkreis die Aufnahme. Dazu muss die Kommune nun ein Programm erarbeiten, das öffentliche und private Maßnahme fest schreibt, um Fördergelder bis zu siebzig Prozent zu bekommen, auch für Planungskosten. Die Reddelicher Gemeindevertretung beauftragte das Planungsbüro Hadlich aus Neubukow mit der Erarbeitung des Dorferneuerungsprogramms.

2002: Schließung des Bahnübergangs Glashäger Straße

Im März 2002 hatte die Reddelicher Gemeindevertretung über einen folgenreichen Antrag der Deutschen Bahn AG (DB) zu befinden. Im Rahmen eines Sanierungsprogrammes wollte die DB den Bahnübergang Glashäger Straße schließen.

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2001: Gemeindevertretung lehnte Funkmast im Gewerbegebiet ab

Im November 2001 wurden zwei Anträge auf einer Gemeindevertretersitzung zurückgestellt. Die erbetene Stellungnahme Amtes für Raumordnung und Landesplanung, zur Errichtung von Antennenträgern im Reddelicher Gewerbegebiet an der B 105 und im Bereich der Bahn AG im Dorf, stieß auf geteilte Meinungen.

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2001: Reddelicher feierten 2. Oktoberfest

Mit einem bunten Tanzabend begann in Reddelich das, bereits zum zweiten Mal veranstaltete Oktoberfest. Bis spät in die Nacht war auch am Sonnabend das Partyzelt auf der Festwiese gut gefüllt. Da der damit verbundene Lärm nur dreimal im Jahr Anlieger belästigen kann, hofften die Organisatoren um Michael Joppeck an diesen Tagen auf die Toleranz ihrer Mitbewohner.

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2000: 2. Änderung des B-Plan Nr. 4

Die Reddelicher Gemeindevertreter beschlossen am 19. April 2000 die 2. Änderung zum Wohngebiet an der Steffenshäger Straße. Neben den bestehenden sechzig Wohneinheiten sind dort sieben weitere Häuser geplant. 1999 wohnten in den beiden Ortsteilen Brodhagen und Reddelich 771 Bürger, im Vergleich zum Vorjahr zwölf Einwohner mehr.

1994: Kommunalwahl

Am 12. Juni wurde eine neue Gemeindevertretung gewählt. Zu dieser Wahl trat erstmalig eine freie Wählergemeinschaft an. Deren Spitzenkandidat, Detlef Schütt, erhielt überraschend so viele Stimmen, dass die Gemeindevertretung auf ihrer konstituierenden Sitzung am 5. Juli nicht umhin kam, ihn zum Bürgermeister zu wählen.

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1991: Bürgerforum zur Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft

Die Gemeindevertretung lud im Oktober 1991 die Bürger der Gemeinde in die Raststätte Reddelich. Thema war die beabsichtigte Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft durch neun Landgemeinden um Bad Doberan. Das waren Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch, Hohenfelde, Nienhagen, Reddelich, Retschow, Wittenbeck und Steffenshagen.

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1925: SPD Veranstaltung in Reddelich

Dazu existiert bisher lediglich ein Foto aus dem Archiv von Sven Morwinsky, in dem auch das Kürzel: »D.B.V.« verwendet wurde. Näheres zu der Veranstaltung, mit annähernd 100 Teilnehmern, konnte noch nicht eruiert werden.

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1919: Gründung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin.

Dieser lapidar klingende Eintrag bedeutete im Grunde nichts anderes, als das Ende eines tausendjährigen Reiches – der Monarchie Mecklenburg. Am 17. Mai 1920 wurde die Landesverfassung des bürgerlich-demokratischen-Freistaates verabschiedet. Die Amtseinteilung wurde zugunsten einer Einteilung in Verwaltungseinheiten, entsprechend den Kreisen bis 1989, abgeschafft. Die herrschaftlichen Domänen wurden in Landeseigentum überführt und weiterhin verpachtet. Die Domanialämter – auch das Doberaner Amt – wurden aufgelöst und Landratsämter in den Kreisen geschaffen.

1874: Ratifizierung des Reichszivilstandsgesetzes in Mecklenburg

Das Reichszivilstandsgesetz schrieb die bürgerliche Ehe und die Glaubensfreiheit vor. Die Trennung von Kirche und Staat wurde in Mecklenburg durch Verordnungen untergraben. So blieb die Schulaufsicht bis 1918 in der geistlichen Hand der protestantischen Kirche.

1874: Einführung von Gemeindeordnungen in Reddelich und Brodhagen

Mit Einführung der Gemeindeordnungen am 1. Juli 1874, wurden Reddelich, Dorf Brodhagen wie auch Hof Brodhagen eigenständige Gemeinden. Die Einführung der Gemeindeordnungen waren Vorraussetzung für die Vererbpachtung der Bauernhufen. Die Gemeindeschulzen wurden weiterhin vom Domanialamt eingesetzt.

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1871: Einführung der Gemeindeordnungen in Mecklenburg.

Im Rahmen des Beitritts Mecklenburgs zum Deutschen Reich und als Voraussetzung für die geplante Vererbpachtung der Bauernhöfe erhielten die Dörfer im Domanium Gemeindeordnungen. Die bislang direkt von den Domanialämtern verwalteten Orte, wurden relativ selbstständige Gemeinden.

1871: Gründung des Deutschen Reiches

Es entstand ein Bundesstaat, der von Preußen dominiert wurde. Mecklenburg blieb auf dem Gebiet der Innenpolitik relativ selbstständig. Die Wirtschaftspolitik, in der die Landwirtschaft vorherrschte, oblag vollkommen dem Land. Die Schulverwaltung mit der protestantischen geistlichen Schulaufsicht bis 1918 war ebenfalls Ländersache.

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1867: Verfassung des Norddeutschen Bundes trat am 25. Juni in Kraft.

In Folge dessen, musste Mecklenburg seine Rechtsnormen dem fortschrittlicheren Standard des Bundes anpassen. So wurde noch 1868 ein Gesetz über die Freizügigkeit erlassen. Diese Bündnispolitik mündete in die Gründung des Deutschen Reiches 1871.

1860: Anordnung zur schnellen Vererbpachtung

Das Finanzministerium erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Die Vererbpachtung sollte Dorfschaftsweise erfolgen. Ziel dieses Erlasses war die Schaffung eines unabhängigen Bauernstandes als sichere Grundlage für eine intensive Wirtschaftsführung auf dem Lande. Bis Ende des Jahres waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Vererbpachtung entstanden die Dorfgemeinden.

1848: Bürgerliche Revolution in Deutschland

In Mecklenburg wurden einige demokratische Freiheiten eingeführt, wie die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung. Eine Repräsentativverfassung wurde verabschiedet. In Aktionen auf dem Lande wurden das freie bäuerliche Eigentum, die Reduzierung des Großgrundbesitzes und die Abgabe von Land an die Landarbeiter gefordert. Durch den Freienwalder Schiedsspruch, 1850 im September, wurde die Verfassung aufgehoben und der ständische Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 in Mecklenburg wieder eingesetzt.

1820: Gesetz zur Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg

Mit diesem Gesetz vom 18. Januar wurde eine längst überfällige Reform auch in Mecklenburg umgesetzt. Sie zog einen Wust an neuen Gesetzen und Regelungen im Land nach sich. Die Umsetzung wurde zu einem längeren Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzog. Dazu wurde 1821 eine "Ordnung des Armenwesens und des Heimatrechtes" erlassen.

1815: Auswanderung in andere Staaten des Deutschen Bundes wurde gestattet.

Diese Verordnung vom 6. Juni war eine unmittelbare Folge des Beitritt Mecklenburgs zum Deutschen Bund. Mecklenburg musste seine Rechtsnormen den meist fortschrittlicheren Standards des Bundes anpassen. Dies wurde zu einem langwierigen Prozess, bei dem sich das Land seine sprichwörtliche Rückständigkeit bis weit in das 20. Jahrhundert bewahren konnte.

1806 – 1813: Napoleonische Zeit und Befreiungskriege

Mecklenburg war während der napoleonischen Ära von 1806 bis 1815 häufig Kriegsschauplatz. Die französischen Truppen plünderten und zerstörten Häuser in den Dörfern und drangsalierten die Bevölkerung. Sie beschlagnahmten Pferde, Fuhrwerke, Vieh, Getreide und Lebensmittel.

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1771: Erlass einer Herzoglichen Schulordnung mit Schulpflicht

Im Domanium erließ Herzog Friedrich ein Herzoglich Mecklenburgisches Reglement für sämtliche Schulen auf dem Lande. Damit setzte er eine allgemeine, bildungspolitische Entwicklung in seinem unmittelbaren Herrschaftsbereich um. Die Durchsetzung erfolgte jedoch oft nur halbherzig und Qualität der Schulbildung hing stark vom Engagement der verantwortlichen Beamten und Lehrer ab. Um wenigstens etwas Qualität in die dörfliche Schulbildung zu bringen und diese nicht komplett der Kirche zu überlassen, wurde 1786 in Ludwigslust ein Landesschulmeisterseminarium gestiftet. Dort wurden jeweils 15 Schulmeister per Seminar ausgebildet.

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1755: Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich, vom 18. April, bildete mit 25 Artikeln und 530 Paragraphen das ständische Grundgesetz Mecklenburgs. Das Grundgesetz des Landes war ein Vergleich zwischen den herrschenden Herzögen und den Ständen, den etwa 600 Rittergutsbesitzern und den 42 Städten. Die Einteilung Mecklenburgs erfolgte in das herrschaftliche Domanium, (etwa 45 % des Landes), des Territoriums der Ritterschaft (auch 45 %) und der Städte (10 %).

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1753: erstes Büdnerei-Patent in Mecklenburg

Erstmalig wurde ein Patent zur Neuansiedlung von Büdnereien im Domanium erlassen. Das Ansiedlungsedikt des Herzogs Christian Ludwig regelte die Einrichtung von Büdnereien im Domanium, um die Menschen an Haus und Scholle zu binden und der Auswanderung entgegenzuwirken. Diese erste Büdneransetzung wurde am 6. März 1778 eingestellt. Offensichtlich war die Zeit noch nicht reif für Büdnereien in Mecklenburg. Die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen waren noch nicht vorhanden. Diese erste Büdneransetzung führte in vielen Dörfern dazu, dass Kossaten zu Büdnern herabgestuft wurden.

1701: Dritte Hauptlandesteilung

Die Dritte Hauptlandesteilung erfolgte am 3. März durch den "Hamburger Vergleich" in Mecklenburg–Schwerin und Mecklenburg–Strelitz (mit Herrschaft Stargard und Fürstentum Ratzeburg, das vormalige Bistum Ratzeburg). Für beide Herzogtümer gab es gemeinsame Gerichte, Landtage und die Union der Landstände.

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1621: Zweite mecklenburgische Hauptlandesteilung

Die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Güstrow (bis 1695) entstanden. Ein gemeinsamer Landtag wurde abwechselnd in Sternberg und Malchin durchgeführt. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Herzögen und den Landständen stimmten letztere der Landesteilung zu. Sie übernahmen die Zahlung von einer Million Gulden zur Tilgung der landesherrschaftlichen Schulden. Diese Schuldentilgung erfolgte nicht aus ihren privaten Mitteln, sondern durch eine von ihnen bewilligte allgemeine Steuer. Das belastete natürlich auch die Bewohner von Reddelich und Brodhagen. Bestätigt wurde die weitere Steuerfreiheit für die ritterschaftlichen Güter. Anerkannt wurden nur die gewöhnliche Landbede und die Fräuleinsteuer (Steuer zur Finanzierung der Mitgift der Prinzessinnen). Der so genannte Engere Ausschuss aus der Ritter- und Landschaft wurde gebildet. Er kümmerte sich um die Tilgung der Schulden der Landesherren. Darüber hinaus wurde er zu einer Art Nebenregierung, die verstärkt Einfluss auf die gesamte Politik im Lande nahm.

1572 wurde eine Mecklenburgische Polizei- und Landordnung erlassen.

Die Polizei- und Landordnung enthielt Ausführungen über Dienstboten, Gesinde, Reisigknechte, Arbeiter und Tagelöhner. Es wurde festgelegt, dass Personen, die durch Wahrsagung und Zauberei anderen Schaden zufügten, durch das Feuer bestraft werden sollten (Hexenverbrennung). Unliebsame Menschen wurden häufig als Hexen und Zauberer angeklagt und erlitten den Tod. Diese Hexenverfolgung wurde sehr oft durch Gutachten der juristischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald abgesegnet.

1552: Säkularisation des Doberaner Klosters

Der Klosterbesitz von Doberan wurde am 7. März in das herrschaftliche Domanium integriert. Zum Klosterbesitz gehörten auch die Dörfer Reddelich und Brodhagen. Mit der Säkularisation erfolgte ein Wechsel der Grundherrschaft von der geistlichen in die Weltlich-Herrschaftliche. Ein herzoglicher Küchenmeister mit Beamten und von ihnen eingesetzte Dorfschulzen bestimmten über das Leben der Bewohner in den Dörfern, über die zu leistenden Abgaben und Dienste. Als Vertreter der Landesherren übte der Küchenmeister auch die Gerichtsbarkeit aus.

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1549: der evangelische Glauben wurde in Mecklenburg Staatsreligion.

Der Mecklenburgische Landtag in Sternberg beschloss 1549 die Verbindlichkeit des evangelischen Glaubens für alle Mecklenburger. Eine Landeskirche auf evangelischer Basis, die unter der Leitung der Herzöge stand, wurde gegründet. Damit wurde die Grundlage für die Reformation in Mecklenburg geschaffen.

1523: Bildung einer Union der Landstände

Sie war ein Zusammenschluss der hohen Geistlichkeit, des Adels und der Städte gegen die Teilungsabsichten von Herzog Albrecht. Diese Union stellte eine Machtdemonstration der Stände, besonders der 170 Adelsgeschlechter, gegenüber den Landesherren dar. Hiermit begann die Schaffung einer landständischen Verfassung in Mecklenburg.

1516: erste Mecklenburgische Polizeiordnung als Landesgesetz

Mit Hilfe dieser Verordnung, vom 10. Dezember wurden die Zentralisierungsbestrebungen und somit die Landeshoheit durch die Herzöge gestärkt. Geregelt wurden die Handelsbeziehungen zwischen Bürgern und Bauern. Die Gerichtsbarkeit der Geistlichkeit wurde zurückgedrängt. Vorschriften über den Häuserbau und zur Bekämpfung von Feuer wurden erlassen.

1229: Erste mecklenburgische Hauptlandesteilung

Die erste mecklenburgische Hauptlandesteilung fand zwischen den vier Enkeln Heinrich Borwins I. statt. Sie führte zu den vier Herrschaften Mecklenburg, Rostock (bis 1314), Werle (bis 1436) und Parchim (bis 1256). Neben diesen Herrschaften bestanden noch die Grafschaften Ratzeburg, Schwerin und Dannenberg sowie die Bistümer Ratzeburg und Schwerin.
Die slawische Sprache starb bis Mitte des 15. Jahrhunderts aus. Es bildeten sich die Familiennamen.

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