Aus der Geschichte der Reddelicher Hufe V

von Ulf Lübs, Erstveröffentlichung 2014 in Raducle Ausgaben 19; 20 und 21 [53]

Mit diesem Artikel möchte ich am Beispiel der Reddelicher Hufe V eine Geschichte über das bäuerliche Leben in Reddelich erzählen. Nicht alles in ihr ist mit nachprüfbaren Geschichtsdaten belegt. Manchmal vermittle ich lediglich mein persönliches Geschichtsbild, das in den letzten Jahren in mir gereift ist. Danken möchte ich an dieser Stelle der Familie Kruth, die mir Einsicht in ihr Archiv gewährte und viele Unterlagen zur Veröffentlichung in der Gemeindechronik freigaben. Gleichfalls danken möchte ich Reinhold Griese für seine zeitaufwendigen Aktenrecherchen und der öffentlichen Freigabe der Daten

Wie alles begonnen haben könnte.

Mit Einzug der Doberaner Mönche in unsere Region und deren Übernahme der Grundherrschaft begann auch eine Wandlung der Landwirtschaft. Während in den slawischen Dörfern die Allmende die vorherrschende Wirtschaftsform war, bekamen die Hufenbauern konkrete Flächen durch die Grundherren zugewiesen. Das war auch im damaligen Raducle so.

In Ermangelung gesicherter Daten können wir wohl annehmen, dass die Raducler Feldmark tortenförmig aufgeteilt wurde. Im Zentrum lagen, als slawisches Runddorf, die Höfe. An ihnen grenzte die Spitze des Tortenstücks. Diese schematische Einteilung sollten wir jedoch nicht zu eng sehen. Die Bewirtschaftungsgrenzen folgten natürlichen Gegebenheiten und waren nie statisch. Auch gab es reichlich Allmendeflächen, die vor allem als Viehweide gemeinschaftlich genutzt wurden. Die Dorffeldmark umfasste damals mehr Fläche, als die bis zu neun Hüfner bewirtschaften konnten. So gab es zunächst auch keine Veranlassung dazu, Unland urbar zu machen.

Die Familie Kruth wurde Hauswirtsfamilie

Die Hufe V erstreckte sich in Richtung Süden. Sie ist die einzige ehemalige Hufe Reddelichs, die noch heute komplett der Familie gehört, die dort seit vielen Jahren wirtschaftet. Die Geschichte der Familie Kruth auf der Hufe begann 1755. Der damalige Hauswirt, Heinrich Bull, konnte den Hof wegen einer Erkrankung nicht mehr führen und hatte anscheinend keine Nachkommen. Durch das Domanialamt Doberan wurde jedenfalls der Knecht Claus Joachim Kruth aus Hohenfelde dort eingesetzt.

Es war damals die Blütezeit der Leibeigenschaft in Mecklenburg. Die Hauswirte hatten, abgesehen von – für damalige Zeiten – üppigen Versorgungsansprüchen, kaum Rechte. Daher auch der Name Hauswirt. Dieser bewirtschaftete eine Hausstelle, wie Hufen damals auch genannt wurden, auf der ihm quasi nichts gehörte. Sein Grund- und Leibherr konnte ihn jederzeit abmeiern, wie der amtliche Terminus für Rausschmiss aus Haus und Hof lautete. Das war die eine Seite der Medaille. Die andere war, dass der Leibherr in der Fürsorgepflicht für seine Leibeigenen stand und diese nicht einfach aus seinem Einflussbereich abschieben durfte. So machte es für einen Grundherrn, der zumeist auch Leibherr war, wenig Sinn, seine Hauswirte ohne Grund abzumeiern.

Die Reddelicher Leibeigenen hatten noch einen nicht zu unterschätzenden Vorteil auf ihrer Seite: Ihr Grund- und Leibherr war der regierende Herzog Mecklenburgs, dessen Interessen von Beamten des Domanialamtes Doberan durchgesetzt wurden. Damit blieben sie von den schlimmsten Auswüchsen der Leibeigenschaft weitgehend verschont. Im herzoglichen Domanium war es gängige Praxis, die Hauswirte nach Regeln der Erbfolge einzusetzen. Deshalb ist zu dieser Zeit von Hoferben die Rede, auch wenn es kein verbrieftes Erbrecht für Hauswirte gab und sie keine materiellen Rechte an Haus, Hof und Vieh hatten. Es machte schließlich Sinn, dass ein Hauswirt, mit seinem erstgeborenen Sohn, seinen Nachfolger ausbilden und früh in die Abläufe der Hofbewirtschaftung einbinden konnte. Dass sich diese Art der Ausbildung von Landwirten später als Hemmschuh für wirtschaftlichen und technischen Fortschritt in der mecklenburgischen Landwirtschaft erweisen sollte, steht auf einem anderen Blatt und soll hier nicht weiter erörtert werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Einsetzung als Hauswirt der Reddelicher Hufe V durch das Domanialamt im Jahr 1755 schon eine ungewöhnliche Entscheidung. Das deutet einerseits auf fehlende Nachkommen des Heinrich Bull hin, zumal Claus Kruth nicht, wie sonst üblich, als Interimswirt eingesetzt wurde. Ob es verwandtschaftliche Beziehungen zwischen der Familie Bull aus Reddelich und der Familie Kruth aus Hohenfelde gab, ist aus den Akten nicht zu entnehmen, aber sehr wahrscheinlich. Im Übergabeprotokoll ist folgendes Inventar verzeichnet:

  • ein baufälliges Wohnhaus,
  • eine mit drei Jahren neuwertige Scheune und
  • ein Viehbestand von acht Pferden, zwei Kühen, zwei Starken, ein Kalb, drei Stiere, eine Sau, zwei Pölke, sieben Zuchtgänsen und zwölf Hühner.

Damit bekam die Familie Kruth einen durchschnittlich ausgestatteten Hof zur Bewirtschaftung übergeben. Durchschnittlich war auch die Hufengröße von rund sechzig Hektar, oder 28.000 Quadratruten (QR), dem damals üblichen Flächenmaß.

Zwischen 1773 und 1812 wird die Aktenlage für die Hufe V unübersichtlich. 1773 verstarb Claus Kruth und mit Andreas Bull wurde wieder ein Bull Hauswirt. Der nächste Eintrag in der Hofakte wurde erst wieder 1812 getätigt. In dem Jahr bekam der Steffenshäger Dienstbote Hans Joachim Oemick einen Vertrag als Interimswirt der Hufe V für achtzehn Jahre. Hintergrund war die Unmündigkeit des Hoferben Joachim Heinrich Kruth, der 1812 erst acht Jahre alt war. Die Vertragsdauer von achtzehn Jahren und die im Vertrag zugesicherte Altersversorgung motivierten den Interimswirt hinreichend, die Wirtschaft ordentlich zu führen. Zum anderen wurde Heinrich Kruth reichlich Zeit zur Erfüllung der Bedingungen für seine Einsetzung als Hauswirt verschafft.

Leben und Wirken des Joachim Heinrich Kruth

Der junge Heinrich Kruth nutzte die achtzehn Jahre bis zur Hofübernahme nicht nur für die üblichen Kinder- und Jugendstreiche. Anzunehmen ist, dass er auf dem Hof lebte und schon mit jungen Jahren in der Landwirtschaft arbeiten musste. Diese Arbeit war damals kein Zuckerschlecken. Schon die Bewirtschaftung der Hufe mit ihren gut fünfzig Hektar Ackerland, dem Vieh und dem Garten war für die Bauernfamilie und deren Gesinde in einer dreißig-Stunden-Woche kaum zu bewältigen. Hinzu kamen noch die Hand- und Spanndienste, die durch die Bauernfamilie auf den Domänen Steffenshagen oder Jennewitz zu leisten waren.

Ob Heinrich Kruth seine Entlassung aus der Leibeigenschaft, die der mecklenburgische Herzog 1821 für alle Untertanen im Domanium anordnete, als gravierenden Einschnitt in seiner Biografie empfand, weiß ich nicht. Auch nicht, ob dieses geschichtsträchtige Ereignis in Reddelich gefeiert wurde oder es sich doch eher um eine Verwaltungsangelegenheit handelte. Was sich aber genau belegen lässt ist, dass Heinrich Kruth 1825 in das Großherzogliche Musketierbataillon einrückte und dort zum Musketier ausgebildet wurde. Wie freiwillig diese Entscheidung war, wird sich wohl nie ermitteln lassen. Das Militär übte auch damals einen großen Reiz auf junge Männer aus. Bekannt war aber auch, dass der damalige Drill in Ausbildung und Dienst eine Härte hatte, die die heutige Bundeswehr eher als Männergesangsverein erscheinen lässt. Die Literatur ist voll von Episoden, bei denen die durch die Lande ziehenden Werber fürs Militär nicht zimperlich in der Erlangung der begehrten Rekrutenunterschrift waren.

Die Entlassungsurkunde von 1830 beweist, dass Heinrich Kruth alle Widrigkeiten seines Militärdienstes überstanden hatte. Sie wird ihn auch mit Stolz erfüllt haben, schließlich dürfte er der am weitesten herumgekommene Reddelicher seiner Zeit gewesen sein. Da gab es bestimmt immer ein großes Hallo, wenn er in einer geselligen Runde auftauchte und seine Erlebnisse zum Besten gab. Ob diese geselligen Runden schon damals in der Büdnerei № 3/4 – die vielen als Büdnerei Utesch geläufig ist – stattfanden, muss offenbleiben. Belegt ist der dortige Schankbetrieb erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Rückkehr von Heinrich Kruth nach Reddelich ist auch ein Beleg für eine akzeptable Perspektive als bäuerlicher Zeitpächter, wie die Hauswirte nach ihrer Entlassung aus der Leibeigenschaft genannt wurden. Wenn das Leben auf dem Bauernhof so unerträglich wäre, wie es manchmal dargestellt wird, Heinrich Kruth hätte sicher seine Chance ergriffen und sein Glück in der Fremde gesucht. Er entschied sich für Reddelich und übernahm 1831 – wie vorgesehen – die Hufe V. Dort lebte er mit seiner Frau, die 1813 als Sophia Baade in Reddelich geboren wurde, unspektakulär, aber offensichtlich wirtschaftlich erfolgreich. 1837 kam Tochter Margarethe auf die Welt, 1839 folgte Sohn Johann und 1841 Tochter Sophie.

1842 begannen die Bauarbeiten für die Chaussee, wie die heutige B 105 damals genannt wurde. Deren Trasse durchschnitt seit dem 16.  Jahrhundert als Communikationsweg, später Poststraße genannt, auch das Land der Hufe V. Angelegt wurde dieser Weg, der für die Reddelicher seinerzeit kaum Bedeutung hatte und am Ortskern vorbeiführte, nach der Reformation zur schnellen Verbindung zwischen dem Regierungssitz Schwerin, den Städten Wismar und Rostock sowie den Domanialämtern. Mit dem Ausbau zur Chaussee nahm die Bedeutung der nun ganzjährig auch mit schweren Wagen befahrbaren Straße für die Reddelicher stetig zu. Die direkte Verbindung zwischen dem Hof des Bauern Kruth und der Chaussee ist noch heute vorhanden.

Zuwachs bekam nicht nur die Reddelicher Infrastruktur, sondern auch die Familie von Heinrich Kruth. 1843 wurde Tochter Elisabeth geboren, 1847 Tochter Louise und 1852 schließlich Sohn Joachim. Wo die älteren Kinder der nun achtköpfigen Bauernfamilie zur Schule gingen, weiß ich nicht. Wahrscheinlich wurde dazu ein Raum auf dem Schulzenhof genutzt. Bekannt ist aber eine Beschwerde des Chausseegeldeinnehmers Engel von 1843 über die miese Bildungsqualität an der Reddelicher Dorfschule. Ab 1852 wurden auch die Kruthschen Kinder an der neu errichteten Schule unterrichtet.

1846 war für Bauer Kruth ein wechselvolles Jahr. Einerseits dürfte die Freude bei ihm wie auch bei seinen acht Kollegen in Reddelich groß gewesen sein, als die Reddelicher Hüfner einheitliche Pachtverträge für ihre Hufen bekamen. Damit ging deutlich mehr Rechtssicherheit einher. Auf der anderen Seite begann 1846, mit der herzoglichen Anordnung zur Ansiedlung von Häuslereien, auch eine Ära der forcierten Landentnahme aus den Hufen. Die Zeit der extensiven Landwirtschaft war vorbei. Wie seine Kollegen musste auch Heinrich Kruth in der Folgezeit ständig Land abgeben. Wachsen konnte seine Wirtschaft nur noch durch Intensivierungsmaßnahmen. Dazu gehörten neben ertragssteigernden Maßnahmen, wie verbesserte Fruchtfolgen, besseres Saatgut durch Züchtungen und den Einsatz von Kunst und Naturdünger, auch die Ackerlanderweiterung durch Melioration von Feuchtwiesen.

Die zweite Hälfte des 19.  Jahrhunderts begann als eine Zeit der Neuerungen in der Landwirtschaft. Bauern, die dies ignorierten, brachten langfristig den Fortbestand ihres Hofes in Gefahr. Welche Neuerungen Heinrich Kruth selbst auf seinem Hof einführte und welche er schon seinem Sohn und Nachfolger überließ, ist nicht bekannt. Aber mit den neuen metrischen Maßen, die 1858 auch in Reddelich rechtsverbindlich wurden, wird er sich mit seinen 54 Jahren wohl nicht mehr geplagt haben. Im Alltag der mecklenburgischen Landwirtschaften wurde noch lange Zeit mit Zoll, Fuß, Ruten, Scheffel, Morgen usw. operiert.

Die Vererbpachtung der Bauernstelle als Zukunftschance

Große Freude und Hoffnung, auch auf dem Kruthschen Hof, hatte die Ankündigung zur Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe im Jahr 1860 ausgelöst. Diese, heute per Gesetz verbotene Rechtsform, stellte damals einen bedeutenden Fortschritt dar. Das Herzoghaus als Grundherr verzichtete auf seine dinglichen Rechte an den domanialen Hufen und wandelte diese in monetäre um. In der Praxis wurden die Höfe einer kompletten Dorfschaft von Beamten geschätzt und der Schätzbetrag, der als Kanon bezeichnet wurde, als Grundschuld in die erstmalig angelegten Grundbücher eingetragen. Der ehemalige Pächter bekam den Hof als vererbbares Eigentum zugesprochen und musste auf den Kanon Zinsen zahlen. Was sich hier so einfach anhört, war jedoch einem komplizierten Regelwerk unterworfen und eine gewaltige Herausforderung für die domaniale Verwaltung. Daher zog sich die Ausführung der Vererbpachtung auch bis 1875 hin.

Für Bauer Kruth und seine Kollegen brachte die Vererbpachtung Rechtssicherheit und eine nie gekannte unternehmerische Freiheit. Joachim Heinrich Kruth erlebte weder die Vererbpachtung seines Hofes noch die turbulente Zeit nach Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871. Er starb 1869.

Sein Sohn Johann bekam den Hof erst nach seiner Heirat im Jahr 1874 offiziell zugesprochen und musste weitere acht Jahre, bis 1882 auf seinen Eigentumseintrag im Grundbuch von Reddelich warten. Erst nachdem ihm 1881 sein Sohn und Hofnachfolger Wilhelm geboren wurde, war der Großherzog dazu bereit.

In Vorbereitung auf die Vererbpachtung des Hofes wurde bereits 1873 ein minutiöses Feldregister erstellt, nach dem zur Hufe V gehörten:

  • 46,8691 ha Acker,
  • 6,5815 ha Wiesen,
  • 2,9287 ha Unbrauchbares,
  • 0,4335 ha Garten und
  • 0,2753 ha Weide.

In der Tabelle dieses Registers ist jedes auch noch so kleine Stück Land registriert. Angegeben wurden die Größe in Quadratruten sowie metrisch, die Nutzungsart und der Steuermessbetrag:

In Vorbereitung der Erbverpachtungen wurden die Hufen im Domanium vermessen und Register angelegt. Die Familie Kruth hat das der Hufe V über die Jahre aufbewahrt und der Redaktion dankenswert zur Verfügung gestellt.
Akribisch registriert wurde seinerzeit jede noch so kleine Fläche. Das verschafft uns heute einen guten Überblick über die damalige Nutzung der Hufe. Dargestellt wurden die Flächen in Quadratruten als auch metrisch. Die Nutzung wurde unterteilt in: Garten, Acker, Wiesen, Weiden und unbrauchbares. Aufgeführt wurde auch die Steuermeßzahl.
In der Summe gehörten Zur Hufe V 57,0881 ha Land, davon 4335 m² Garten, 46,8691 ha Acker, 6,5815 ha Wiesen, 2753 m² Weiden und 2,9287 ha unbrauchbares (sonstiges). Unterteilt wurde das Register in 95 Einzelflächen.
Aufgeführt wurden u. a.: Steinmauern als Grenze zu den Nachbarn, ein Backhaus, drei Mergelgruben zur Kalkgewinnung, halbe Gräben als Grenze zu Nachbarn. Bei Gewässern wurde unterschieden in: diverse Gräben, Sölle (9), Wasserloch (1) und Wasser (2).
Was mit "Befriedigung an der Brusower Wisch", immerhin 3425 m², gemeint war konnte nicht ermittelt werden. [33]

Der Hof in der Kaiserzeit

1882 wurde nicht nur die Hufe mit einem eingetragenen Kanon von 21.025 Mark vererbpachtet, sondern auch gleich um etwas Land erleichtert. Für die Häuslereien Nr. 10 bis 15, rechts und links der B 105 gelegen, musste Johann Kruth Fläche abgeben. Die Landnahme setzte sich 1887 fort. Für den Bau der Bahnstrecke musste Bauer Kruth weitere 2,5 Hektar abgeben. Leider ist nicht überliefert, ob es darüber Streit gab oder eine hinreichende Entschädigung gezahlt wurde.

Im Juli 1883 gab es mit Sohn Heinrich und im Dezember 1886 mit Tochter Maria Familienzuwachs. Heinrich Kruth verstarb mit nur 23 Jahren und Maria heiratete den Schmiedemeister Bantow in Neukloster. Nachdem am 3. Januar 1890 die Ehefrau von Johann Kruth, Sophia, geb. Vöge, gestorben war, musste die Familie am 28. April 1891 noch eine Katastrophe hinnehmen. Von der Scheune des Hofes ging ein Feuer aus, das sich zu einem verheerenden Großbrand ausweitete. Die Mecklenburgische Zeitung berichtete, dass sieben Pferde und sämtliche Kühe verbrannten und ein Mann beim Löschen erhebliche Brandwunden erlitt. Verursacht wurde das Feuer wahrscheinlich durch zwei Bettler, die in der Scheune übernachteten. Einzelheiten sind nicht bekannt geworden. Nach diesem Großbrand wurden ein Viehhaus, ein Schweinestall und ein Backhaus neu gebaut. Danach wurde es erst einmal ruhig um den Hof Kruth.

Weder bei den Vereinsgründungen um die Jahrhundertwende noch bei den Lieferanten der 1887 gegründeten Molkerei in Reddelich taucht der Name Kruth auf. Vielleicht lag es auch daran, dass Johann Kruth zu Beginn des 20. Jahrhunderts seinen 60. Geburtstag bereits gefeiert hatte. Auch der frühe Tod von Sohn Heinrich im Jahr 1906 wird die Familie schwer getroffen haben. 1906 war allerdings auch das Jahr, in dem Johanns Enkel Otto Kruth geboren wurde. Er war der Erstgeborene von Wilhelm und Ida Kruth, geborene Baade, die zwischenzeitlich geheiratet hatten.

Warum Johann Kruth den Hof erst 1914, mit 75 Jahren hochbetagt, an seinen Sohn Wilhelm, der zu diesem Zeitpunkt auch schon 33 Jahre alt war, übergeben hat, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Die Eigentumsumschreibung wurde jedenfalls am Mittwoch, den 18.  März um 11:30 Uhr im Großherzoglichen Amt Doberan vorgenommen. Zu diesem Termin waren auch satte 114 Mark Gebühr mitzubringen.

Im Dezember 1915 folgte Johann Kruth schließlich seiner Frau und seinem mittleren Sohn.

Unterlagen zur Hofumschreibung von 1914:

Der Hof unter dem Bauern Wilhelm Kruth

1917 gab es im Hause Kruth etwas zu feiern. Wilhelm wurde zum Vorsteher der Kirche Steffenshagen berufen.

Zwischenzeitlich hatte Wilhelm Kruth Ida Baade vom Nachbarhof, der ehemaligen Reddelicher Hufe IV, geheiratet. Eine Vermögensaufstellung aus dem Jahr 1919 zur Steuerbemessung weist für den Hof Kruth 53,23 Hektar Fläche aus sowie neun Pferde, 27 Kühe mit Jungvieh, acht Schweine, zwei Schafe und vierzig Stück Geflügel. Die Gebäude waren mit einem Versicherungswert von 21.000 Mark taxiert, was heute (2014) knapp 300.000 Euro entspräche. Dem gegenüber standen 25.000 Mark Grundschulden sowie knapp 10.000 Mark im Grundbuch eingetragene Privatschulden.

1935 wurde der Hof in die Erbhöferolle von Kröpelin, dem Sitz des für Reddelich zuständigen Amtsgerichts, eingetragen. Grundlage dafür war das Reichserbhofgesetz von September 1933. In diesem hatten die Nationalsozialisten sofort nach der Machtübernahme in Deutschland begonnen, ihre Blut und Boden-Ideologie durchzusetzen. Auch für diese musste Otto, der designierte Hofnachfolger, als Soldat seine Knochen hinhalten. Wie schon sein Urgroßvater Heinrich überstand auch Otto seinen Militärdienst ohne größere Blessuren.

Die DDR-Zeit

Das wohl einschneidendste Ereignis der mecklenburgischen Landwirtschaft des 20. Jahrhunderts war die Bodenreform, die 1946 in der sowjetischen Besatzungszone, der späteren DDR, durchgeführt wurde. Diese gigantische Umverteilung landwirtschaftlicher Nutzfläche ging zulasten von Großbetrieben über 100 Hektar Wirtschaftsfläche, die entschädigungslos enteignet wurden. Enteignet wurden auch verurteilte Kriegsverbrecher. Nutznießer dieser Reform waren unzählige Landarbeiter, Kriegsflüchtlinge und Arbeiter. Diese konnten sich für eine Neubauernstelle bewerben, die etwa acht Hektar Wirtschaftsfläche umfassten. An Reddelich ging diese Reform allerdings relativ spurlos vorbei. Die Reddelicher Großbauern, wie die acht ehemaligen Hufenbauern offiziell und durchaus abwertend gemeint, genannt wurden, lagen alle unterhalb der Enteignungsgrenze. Enteignungen von Kriegsverbrechern gab es in Reddelich auch nicht, sodass die landwirtschaftlichen Vorkriegsstrukturen weitgehend erhalten blieben. Dies galt auch für den kruthschen Bauernhof. Bis 1951 wirtschaftete dort Wilhelm Kruth, der in dem Jahr 70 Jahre alt wurde und den Hof an Otto Kruth übergab. Wilhelm Kruth starb 1953.

Was an Reddelich nicht spurlos vorüberging, war der zunehmende, politisch motivierte Druck gegen die Großbauern. Schon der Begriff stellte eine Verunglimpfung dar. Dabei hätte die junge DDR eigentlich allen Grund, die etablierten Bauernhöfe zu fördern, denn diese stellten die Versorgung der jungen Republik mit Landwirtschaftsgütern sicher. Die Neubauernwirtschaften waren zum einen viel zu klein, um effizient wirtschaften zu können und brauchten, zum anderen, naturgemäß Anlaufzeit. Spätestens Anfang der 1950er Jahre setzte auch in Reddelich und Brodhagen eine fatale Entwicklung ein. Politisches Ziel war eine Kollektivierung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Klar war aber selbst den härtesten Betonköpfen der politischen Führung, dass die Zwangskollektivierung in der SU der 1930er Jahre grandios gescheitert war. Die Folge waren unzählige Hungertote und eine Entwicklungslücke in der Landwirtschaft von vielen Jahren. Dies wollten die Machthaber in der DDR natürlich nicht und wandten daher subtilere Methoden an. Für deren Erfolg ist die Familie Kruth ein gutes Beispiel.

Als Otto Kruth den elterlichen Hof 1951 übernahm, war er 45 Jahre alt und seit 1939 mit Anna, geborene Oemig, verheiratet. Wirtschaftlich sah er sich einem immensen Druck durch den Staat ausgesetzt. Dieser war zwischenzeitlich dazu übergegangen, den Landwirtschaftsbetrieben genau vorzuschreiben, was diese in welchen Mengen und zu festgelegten Preisen abzuliefern hatten. Erst wenn dieses Ablieferungssoll erfüllt war, durften die Bauern die freien Spitzen verkaufen. Bei der Bemessung des Ablieferungssolls wurden die Großbauern eindeutig benachteiligt und mit Verpflichtungen belegt, die sie oft gar nicht erfüllen konnten. Während Otto Kruth diese Entwicklung erst einmal mit mecklenburgischer Sturheit aussaß, gaben die anderen Großbauern von Reddelich und Brodhagen ihre Höfe auf und flohen in den Westen. Wer mit der Mentalität mecklenburgischer Bauern vertraut ist, kann ermessen, wie groß die Repressalien seitens der staatlichen Stellen gewesen sein mussten. Kein Vollblutbauer verlässt ohne zwingenden Grund Haus und Hof.

Um die folgenden Geschehnisse verständlicher zu machen, werde ich versuchen, diese sowohl aus der Sicht der Familie Kruth, als auch aus staatlicher Perspektive zu beleuchten. Die am Ende unüberbrückbaren Widersprüche zwischen Staat und Otto Kruth begannen Anfangs im Grunde mit Banalitäten. Es entstand ein beispielgebendes Muster für ungezählte ähnlich gelagerte Fälle.

Ende 1953 gelang es otto Kruth, mithilfe des Doberaner Rechtsanwaltes Dr. Butz, die staatliche Zwangsbewirtschaftung aufzuheben und einen Anlaufkredit bei der Bauernbank zu bekommen. Im September 1955 schätzte die Gemeindevertretung von Reddelich jedoch ein: » Der Betrieb Kruth ist der am meisten zurückgebliebene Betrieb der Gemeinde, was auf die schlechte Wirtschaftsführung des Eigentümers zurückzuführen ist. « Dem vorangegangen ist im Juli ein Artikel in der Ostsee-Zeitung (OZ), in dem Otto Kruth durch den Landwirtschafts-Instrukteur Schön öffentlich angeprangert wurde. In der Sache ging es dabei um Rückstände bei der Feldbestellung.

Für 1955 ist auch ein Streit mit der Gemeinde aktenkundig geworden, in dem es um eine Wohnungseinweisung in das Bauernhaus durch die Gemeinde ging. Diese hatte das gesetzliche Recht dazu und Wohnraum war damals knapp. Auf der anderen Seite waren die Mieten für die Hauseigentümer staatlich reguliert und in der Höhe eher symbolischer Natur. Otto Kruth, dem zeitgleich von der Gemeinde schlechtes Wirtschaften attestiert wurde, sollte aber auf seine Kosten umfangreiche Renovierungsarbeiten an der Wohnung vornehmen. Dass dabei Streit vorprogrammiert war, lässt sich unschwer erahnen. Streit der schließlich darin eskalierte, dass die Mieter mit Polizeigewalt in die Zimmer des Sohnes Wilhelm und des Pferdepflegers des Betriebes einquartiert wurden. Dass daraus kein harmonisches Nachbarschaftsverhältnis zwischen Mieter und Familie Kruth entstand, ist leicht nachzuvollziehen.

Als 1956 an Otto Kruth ein Exempel statuiert wurde, hatte er schon Gerichtsverfahren und eine staatliche Zwangsverwaltung des Hofes hinter sich. Vordergründig ging es dabei immer um Verstöße gegen staatliche Vorschriften und Auflagen. Aus staatlicher Sicht war Otto Kruth ein renitenter, unfähiger und fauler Großbauer, der eigentlich enteignet gehörte. Er selbst sah sich eher als Opfer staatlicher Willkür, der ja gerne mehr Priorität auf seine Landwirtschaft legen würde, wenn von ihm nicht dauernd Unmögliches verlangt würde.

1956 sahen die staatlichen Organe schließlich ihre Chance, mit Otto Kruth einen, nach deren Auffassung, renitenten Zeitgenossen aus dem Verkehr zu ziehen. Er verkaufte eine Kuh und acht Ferkel frei, obwohl er mit seinem Ablieferungssoll im Rückstand war. Dies war für den Kreisstaatsanwalt Grund genug, ihn des Wirtschaftsverbrechens anzuklagen. Obwohl das Gericht erkannte, dass er mit dem Verkaufserlös seine Finanzschwierigkeiten mildern wollte, also Schulden tilgen, wurde er zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt. Nach einem Monat Haft wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die staatlichen Organe hatten ihr Ziel vorerst erreicht. Die ehemalige Hufe V von Reddelich wurde in den staatlichen Bodenfonds überführt und der 1954 gegründeten LPG Frohe Zukunft zur Bewirtschaftung übergeben.

Die Auswirkungen dieser Entwicklung für die Familie Kruth waren verheerend. Nicht nur Haus und Hof wurde ihnen entschädigungslos genommen und ihr Ansehen im Dorf beschädigt. Sie mussten obendrein mit den Kindern Wilhelm, geboren 1940; Jochen, geboren 1946 und Gerda, geboren 1955, ihre Wohnung verlassen und in das Nachbarhaus ziehen. Erst 1960 gaben die LPG-Mitglieder auf ihrer Vollversammlung dem Gesuch der Familie Kruth statt, eine Wohnung in ihrem ehemaligen Haus zu beziehen. Für 15,40 Mark Miete und den Auflagen, die Hausordnung einzuhalten und keine Gegenstände auf dem Flur abzustellen, durften sie im Januar 1961 umziehen. Zu allem Überfluss erlitt Otto Kruth 1960 einen schweren Arbeitsunfall, bei dem er ein Bein einbüßte.

1968 startete er einen Versuch, seinen Bauernhof zurück zu erhalten. Für dieses Ansinnen wurde ihm bereits im Vorfeld Aussichtslosigkeit bescheinigt. In diesem Zusammenhang erinnerte sich Jochen Kruth an eine oft gemachte Aussage seiner Mutter Anna: » Egal was die Leute sagen, oder was irgendwo geschrieben steht. Dieser Bauernhof gehört uns. Irgendwann wird das auch wieder offiziell so sein. «

Es war Otto Kruth nicht mehr vergönnt, die Genugtuung der Restitution seines Hofes 1991 zu erleben, er starb 1972 und seine Frau Anna 1993. Ihre Kinder leben heute in Sachsen-Anhalt (Jochen) und auf dem Familienhof (Gerda). Wilhelm Kruth ist in Bad Doberan verstorben. Landwirtschaft betreibt keiner von den Dreien. Acker und Wiesen der ehemaligen Hufe sind verpachtet.

Epilog

Für mich als gelernten und langjährigen Landwirt ist es unbegreiflich, warum Partei und Regierung der jungen DDR einen solchen Druck auf das Rückgrat der Landwirtschaft, die mittelgroßen Betriebe in Familienbewirtschaftung, ausgeübt haben. Damit wurde die, im Grunde gute und fortschrittliche, Genossenschaftsidee torpediert und auf viele Jahre hinaus diskreditiert. Streng genommen waren es diese Dogmatiker, die in der DDR eine gesunde Entwicklung der Landwirtschaft sabotiert und den Exodus der fachlichen Eliten provoziert hatten. Dass sich die Genossenschaften in der DDR letztlich doch durchgesetzt haben und zu einem bis heute nachwirkenden Erfolgsmodell wurden, ist nicht das Ergebnis der Führungsrolle der SED. Das Gute setzt sich langfristig immer durch, man muss ihm nur Zeit und Raum zum Gedeihen lassen.

Die Geschichte steckt bisweilen aber auch voller Ironie. Fernziel der sozialistischen Doktrin war eine vollständige Vergesellschaftung der Produktionsmittel, also auch von Grund und Boden. Die – de facto – Vertreibung der bäuerlichen Mittelschicht von ihren Betrieben schien vordergründig auch ein Schritt in diese Richtung zu sein. Der Treppenwitz der Geschichte ist aber, dass in der Praxis genau das Gegenteil passierte. Die politischen Betonköpfe konservierten das Eigentum der von ihnen so ungeliebten Großbauern auf Jahrzehnte. Wie das? Nun, in Westdeutschland setzte zeitgleich ein schleichendes Höfesterben ein, bei dem viele Bauern aus ökonomischen Gründen ihre Höfe, sei es durch Insolvenz oder Verkaufsdruck wegen drohender Überschuldung, aufgeben mussten. Eine derartige Entwicklung war in der DDR bis zum Beitritt zur BRD 1990 ausgesetzt. In den Grundbüchern der DDR passierte nach Überführung verlassener Bauernhöfe in den staatlichen Bodenfonds nicht mehr viel. Im Einigungsvertrag wurden die – zweifellos meistens unrechtmäßigen – Enteignungen nach 1949 aufgehoben und die Eigentumsverhältnisse davor wieder hergestellt. So erhielten auch Familien ihre Höfe zurück, die nach marktwirtschaftlichen Regeln wirtschaftlich wohl nicht überlebt hätten.

Dieses Ergebnis ihrer Politik hätte sich die Partei und Staatsführung der DDR in den 1950er Jahren wohl nicht vorstellen können. Den nutznießenden Familien sei es gegönnt.

Artikel aktualisiert am 28.03.2024