Die Epoche der eigenständigen Gemeinden beginnt ab 1871, mit der Gründung des Deutschen Reiches. Davor gab es kein, gesetzlich verbrieftes, Mitspracherecht der Einwohner in den Dörfern. Die Dorfschulzen als Gemeindeoberhäupter waren vom Grundherren eingesetzt und hatten kaum Kompetenzen.
Mit Reichsgründung 1871 war auch der Mecklenburgische Herzog gezwungen seine Verwaltung zu reformieren und die Dorfgemeinschaften in die Eigenständigkeit zu entlassen. Eigenständigkeit bedeutete jedoch nicht nur eine nie dagewesene Entscheidungsfreiheit für die jungen Gemeinden, sondern auch die eigene Finanzierung gesetzlicher Aufgaben. Davon gab es schon damals reichlich!
1874, im Protokoll zur Einführung der Gemeindeordnung, wurde als Schulze der Hauswirt Uplegger von der Hufe II aufgeführt. Inzwischen ist man offensichtlich von der Praxis abgegangen, das Schulzenamt an eine Hufe zu koppeln, wie über mehrere Generationen an die Hufe IV.
Von aufkommender Demokratie zu sprechen, wäre vermessen. Bei Gründung der Gemeinden wurden dem Schulzen Erbpächter als Schöffen zur Seite gestellt, die gemeinsam für die Wahl von Vertretern der Büdner und Häusler in die Gemeindevertretung (GV) zu sorgen hatten.
Eine Besonderheit im Domanium von Mecklenburg war, dass die Domänen als eigenständige Gemeinden geführt wurden. Nach damaligem Ständewesen wäre es unter der Würde eines Gutspächters gewesen, sich der Dorfgemeinde unterzuordnen oder sich als Gemeindeoberhaupt mit den Belangen der Dorfschaft zu befassen.
Am 1. Juli 1874 wurden in Reddelich, Dorf Brodhagen wie auch Hof Brodhagen die Gemeindeordnungen rechtsgültig. In Reddelich wurde dem Schulzen Joachim Uplegger vom Hof Nr. II der Erbpächter Johann Baade vom Hof Nr. IX für sechs Jahre und Erbpächter Johann Frahm vom Hof Nr. VII für drei Jahre als Schöffen verpflichtet. Dies war sozusagen der Gemeinderat, der die laufenden Geschäfte führte. Für die Gemeindevertretung waren noch zwei Büdner und ein Häusler aus deren Mitte zu wählen.
Auch im Dorf Brodhagen wurde eine Gründungsversammlung abgehalten. Dort waren anwesend: Schulze Johann Bull, Hauswirt Joachim Pentzin, Erbpächter Peter Pentzin, Schullehrer Johann Krambeer, Büdner Theodor Wigers (Schmied) und Häusler Johann Bull (Schneider). Die dort protokollierten Festlegungen entsprachen weitgehend denen aus Reddelich. In der Gemeinde Hof Brodhagen durfte der Pächter Seer als Oberbürgermeister alleine regieren. Er war aber, durch viele Festlegungen im Gründungsprotokoll an die Gemeinde Dorf Brodhagen gekettet.
Mit Einführung der Gemeindeordnung kam das gesamte, bisher vom Amt Doberan verwaltete Land, das nicht von den Pächtern oder Büdnern bewirtschaftet wurde, in den Besitz der Gemeinde. Aus den Pachterlösen dieses, gemeindeeigenen Landes wurden die Ausgaben für die Schule, die Armenversorgung, die Hebammen usw. bestritten.
Über die Zusammensetzung und Arbeit der Gemeindevertretungen bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts ist derzeit recht wenig bekannt. Da gilt es noch einiges an Recherchearbeit zu leisten.
1937 unterzeichnete Otto Pentzien als Bürgermeister von Dorf Brodhagen.
Artikel aktualisiert am 19.03.2024