Aus diesen sollen die Bauernstellen und die zugehörigen Untertanen/Leibeigenen hervorgehen. Die Kontrolle über ihre Leibeigenen wurde für die Grundherren zunehmend zu einem Problem, das vorerst administrativ gelöst werden sollte. Das Amt Doberan erließ eine Anzeige, dass sich entlaufene Leibeigene melden sollen. Die neuen Brodherren sollen diese auffordern, in den Amtsbezirk zurückzukehren.
Der offizielle Weg für den Wechsel eines Leibeigenen in eine andere Grundherrschaft war quasi ein Verkauf. Das Schreiben des Amtshauptmann Holsten zu Doberan an das Klosteramtes Ribnitz im Mai 1767 ist ein gutes Beispiel für die gängige Praxis: » …die leibeigene Trien Schwarck, Tochter des Hauswirtes Schwarck, aus Reddelich, loszulassen gegen einen landesüblichen Revers, damit sie mit dem Untertanen des Klosteramtes, Ruwold, vermählt werden kann. Beide sollen Untertanen des Klosteramtes sein und bleiben. «
Bereits 1753 wurden die leibeigenen Untertanen von Brodhagen in einer sogenannten Grundliste festgehalten. Aus dieser ging hervor, dass fünf Leibeigene, Clas Penzin (21) Sohn von Simon Penzin, Christoph Penzin, Hans Westendorf (19), Maria Westendorf und Franz Vick (25) heimlich weggegangen sind.
Wohin wissen wir nicht, bekannt ist jedoch, dass sehr viele Mecklenburger der Leibeigenschaft in Richtung "Neue Welt", also Nordamerika, entflohen. Dazu passt auch der Eintrag in den Akten von 1760, der sinngemäß besagt: Der aus dem Amte Doberan » heimlich und sträflich entwichene Christian Bull « aus Reddelich hält sich mit Frau und Kindern in Hamburg auf. Von seinem Bruder, Claus Bull, der in Kopenhagen verstorben war, hatte er eine Erbschaft von 49 Talern und 4 Mark zu erwarten. Das Geld wollte das Amt Doberan haben, da Claus Bull auch Untertan des Amtes war.