2013: Erneuerte Gemeinde-Homepage wurde freigeschaltet.

Nach langer Zeit des Dornröschenschlafs wurde die 2007 eingerichtete Homepage der Gemeinde erneuert und freigeschaltet. Diese mauserte sich zu einer Nachrichtenplattform für die Gemeindevertretung und zum Nachschlagewerk für alle an Gemeindepolitik Interessierten.

Die Geschichte der Reddelicher Hufen

Die Hufen, im Sinne von Bauernhöfen, waren bis nach dem II. Weltkrieg die wirtschaftliche Basis Reddelichs. Über mehrere Jahrhunderte waren diese auch die soziale Struktur Reddelichs. Mehrere, sozial gleichrangige, Hüfner waren sozusagen die Elite des Dorfes und konnten einen entsprechenden Stolz entwickeln.

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Die Reddelicher Hufe IV

Von Reinhold Griese (Recherche), Rita Philipp (Daten), Ulf Lübs (Text, Layout)..

Von dem ehemaligen Reddelicher Schulzenhof in der heutigen Alten Dorfstraße steht gegenwärtig nur noch das Wohnhaus. Dies wurde durch die jetzigen Eigentümer, der Familie Warnke, saniert und modernisiert und dient reinen Wohnzwecken. Die landwirtschaftlichen Nebengebäude wurden Mitte der 1990er Jahre abgerissen und das ehemalige Hofgelände zur Bebauung mit Wohnungen überplant.

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2009: Gründung eines Amtsbauhofes

Am 1. Januar 2009 nahm der Bauhof des Amtes Bad Doberan-Land seine Arbeit auf. Reddelich und Retschow waren Gründungsmitglieder. Die zwei Gemeindearbeiter der beiden Kommunen gehören zum Personal des Amtes Doberan-Land. Anlass zur Gründung waren Haushaltsauflagen durch die Kommunalaufsicht. Als Vorteil wurden Synergieeffekte herausgestellt.

2006: Erhard Rünger wurde neuer Bürgermeister

In einer Stichwahl im April wurde Erhard Rünger erneut zum Bürgermeister der Gemeinde gewählt. Nachdem in der außerordentlichen Bürgermeisterwahl im März 2006 weder Ulf Lübs (161 von 440 Stimmen) noch Erhard Rünger (147 von 440 Stimmen) oder Andreas Elmer (121 von 440 Stimmen) die absolute Mehrheit erreichten, wurde eine Stichwahl erforderlich. Diese gewann Erhard Rünger mit 227 Stimmen. Ulf Lübs erhielt 173 Stimmen.

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2006: Großprojekt der Bahn in Reddelich

Mit der Schließung des Bahnübergangs an der Glashäger Straße zog die Deutsche Bahn AG 2006 ein Millionenprojekt durch. Für die Gemeinde wurde dies zu einem Lehrstück verpatzter Möglichkeiten. 2002 begann die Bahn mit dem Planfeststellungsverfahren für ihr Vorhaben. Das Projekt, dass mit verkehrstechnischer Notwendigkeit begründet wurde, umfasste:

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2002: Modellversuch "Blaue Tonnen" auch in Reddelich

Mit 1000 blauen 240-Liter- Abfalltonnen startet der Landkreis im Juni 2002 einen Modellversuch als Pilotprojekt zur Papierentsorgung. Im Altkreis Bad Doberan wurde mit den Gemeinden des Amtes Bad Doberan-Land gestartet und Reddelich ist hier widerum der Vorreiter.

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2002: Schließung des Bahnübergangs Glashäger Straße

Im März 2002 hatte die Reddelicher Gemeindevertretung über einen folgenreichen Antrag der Deutschen Bahn AG (DB) zu befinden. Im Rahmen eines Sanierungsprogrammes wollte die DB den Bahnübergang Glashäger Straße schließen.

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2001: Gemeindevertretung lehnte Funkmast im Gewerbegebiet ab

Im November 2001 wurden zwei Anträge auf einer Gemeindevertretersitzung zurückgestellt. Die erbetene Stellungnahme Amtes für Raumordnung und Landesplanung, zur Errichtung von Antennenträgern im Reddelicher Gewerbegebiet an der B 105 und im Bereich der Bahn AG im Dorf, stieß auf geteilte Meinungen.

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2001: Streit um Jugendtreffpunkt

Ein Feuer war, im März 2001, der vorläufige Schlusspunkt einer Auseinandersetzung zwischen Bürgern und jungen Erwachsenen in Reddelich. Es ging um einen ausrangierten Bauwagen, der im Dorfzentrum aufgestellt wurde um Jugendlichen, unkompliziert und gut gemeint, einen Treffpunkt zu bieten. Nachdem sich Bürger über Lärm und Müll beschwerten, wurde der Wagen etwas abseits des Dorfzentrums, auf einer Brachfläche am Gewerbegebiet aufgestellt.

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1994: Rücktritt des Bürgermeisters

Am 1. Dezember trat Detlef Schütt vom Ehrenamt als Bürgermeister zurück. Grund war neben gesundheitlichen Problemen auch ein fehlender Rückhalt in der Gemeindevertretung und eine offensichtliche Blockadehaltung der Amtsverwaltung.
Am 29. Dezember 1994 verstarb Detlef Schütt im Alter von 45 Jahren.

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1994: Kommunalwahl

Am 12. Juni wurde eine neue Gemeindevertretung gewählt. Zu dieser Wahl trat erstmalig eine freie Wählergemeinschaft an. Deren Spitzenkandidat, Detlef Schütt, erhielt überraschend so viele Stimmen, dass die Gemeindevertretung auf ihrer konstituierenden Sitzung am 5. Juli nicht umhin kam, ihn zum Bürgermeister zu wählen.

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1993: Die Gemeinde trat dem Wasser- und Abwasserzweckverband "Kühlung" bei.

Nach massiver Werbung durch den Zweckverband stimmte die Gemeindevertretung dem Beitritt zu. Die alternative Option, die erst 1989 fertiggestellte Reddelicher Abwasseranlage in einer eigenen Gesellschaft zu bewirtschaften wurde gar nicht erst ernsthaft geprüft. Der ZVK setzte auf konsequente Zentralisierung, womit die Reddelicher Anlage obsolet wurde. Auf die Grundstückseigentümer kamen bald darauf immense Kosten in Form von Anschlussbeiträgen und Abwassergebühren zu.

Artikel aktualisiert am 11.04.2023

1992: Gründung der Jagdgenossenschaft Reddelich-Brodhagen-Steffenshagen

Gesetz war in der BRD die Bildung von Jagdgenossenschaften, in denen sich Eigentümer von Jagdbezirken, zur Ausübung der Jagd oder deren Verpachtung vereinigen müssen. 1992 wurde die Jagdgenossenschaft Reddelich-Brodhagen-Steffenshagen gegründet, die zusammen 1570 Hektar bejagbare Fläche hatten. Bis zum Jahr 2000 war die Gesamtfläche gemeinschaftlich verpachtet worden.

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1991: Gründung des Amtes Bad Doberan-Land.

In Anpassung an die Verwaltungsstrukturen der BRD wurde 1991 das Amt Bad Doberan-Land gegründet. Es ist eine Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Börgerende-Rethwisch, Hohenfelde, Nienhagen, Parkentin, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Wittenbeck. Verwaltungssitz war zunächst eine Baracke auf dem Bad Doberaner Drümpel.

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1990: Beitritt der DDR zur BRD am 3. Oktober

Durch einen Staatsvertrag erfolgte ein, zumindest politisch, geordneter Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD. Mit diesem Beitritt wurden die Verwaltungsstrukturen der DDR aufgelöst. Es erfolgte eine Neukonstituierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dieses erklärte, gemäß des Staatsvertrages, seinen Beitritt zur BRD.

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1989: Kommunalwahlen in der DDR

Im Mai 1989 fand planmäßig eine Kommunalwahl statt. Am 24. Mai konstituierte sich die gewählte Gemeindevertretung von Reddelich und wählte den Bürgermeister und diverse Gremien. Zum Bürgermeister wurde Joachim Morawietz gewählt.

1986: Erstellung einer Ortsgestaltungskonzeption

Mitte der 1980er Jahre waren die Kommunen angehalten, Ortsgestaltungskonzeptionen zu entwickeln. In diese wurden Überlegungen paraphiert, wie und wohin sich die Gemeinden mittel- bis langfristig entwickeln wollten. Für die Gemeinde Reddelich waren dies für lange Zeit die letzten konzeptionellen Überlegungen, die auf einer breiten Basis innerhalb der Gemeinde beruhten. Spätere Entwicklungen fanden eher zufällig und sporadisch statt oder waren von außerhalb der Gemeinde gesteuert.

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1981: Siegfried Marquardt wurde Bürgermeister der Gemeinde Reddelich.

Die Gemeinde konnte Bürgermeister Thiergart und seiner Familie keine angemessene Wohnung stellen. So wurde er bereits im Februar 1981 abberufen und übergab das Amt an Siegfried Marquardt.

1980: Rüdiger Thiergart wurde Bürgermeister der Gemeinde.

Nach zweijähriger Amtszeit wurde Norbert Templin am 1. September 1980 von Rüdiger Thiergart als Bürgermeister abgelöst. Über die Gründe für den schnellen Wechsel ist nichts bekannt. Am 21. August 1980 bestätigte die Gemeindevertretung die Personalie.

1972: Gründung des Gemeindeverbandes "Kühlung"

Im November 1972 gründeten die Gemeinden Altenhagen, Jennewitz, Reddelich, Schmadebeck, Steffenshagen, Wittenbeck und die Stadt Kröpelin den Gemeindeverband Kühlung. Damit sollte eine Bündelung der Interessen gegenüber staatlichen Stellen und Versorgungsträgern erzielt werden. 1975 traten noch Bastorf, Jörnsdorf und die Städte Rerik und Kühlungsborn dem Verband bei.

1965: Errichtung eines Mehrzweckgebäudes in Reddelich

Das Gebäude wurde als Gemeindebüro und durch gesellschaftliche Organisationen für gesellige Zusammenkünfte genutzt. Gebaut wurde das Haus durch Reddelicher Einwohner in freiwilligen Aufbaustunden. An Material wurde verwendet, was gerade verfügbar war.

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1962: Fritz Gratopp wurde Bürgermeister.

Nachdem Bürgermeister Schröder im August 1962 von seiner Funktion abberufen wurde, hat der Rat des Kreises Fritz Gratopp in das Amt berufen. Das geschah im Oktober 1962. Über die Gründe für den Wechsel ist noch nichts bekannt.

1953: ( ) Kugel übernahm die Amtsgeschäfte als Bürgermeister.

Nach intensivem Drängen der Gemeinde wurde im September 1953, vom Rat des Kreises, Herr Kugel als Bürgermeister eingesetzt. Die CDU erklärte sich außerstande, einen Bürgermeister zu stellen.

1950: Zusammenlegung von Reddelich und Brodhagen zu einer Gemeinde.

Am 12. Juli 1950 beschlossen die Gemeindevertretungen von Reddelich und Brodhagen die Zusammenlegung der Dörfer zu einer Gemeinde. Diese Fusion kam auf Druck der übergeordneten Verwaltung zustande. Es wurde die neue Gemeindevertretung gewählt:

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1947: Friedrich Wilhelm Wollenberg wurde Bürgermeister von Reddelich.

Auf Grund der Direktive 24 und dem Beschluss der Entnazifizierungskommission des Kreises Bad Doberan wurde der Bürgermeisters Wilhelm Rowoldt wegen seiner NSDAP-Mitgliedschaft abgelöst. Von der Gemeindevertretung wurden am 4. Februar gewählt: Friedrich Wilhelm Wollenberg zum Bürgermeister, Albrecht Garbe zum Stellvertreter und Karl Doese zum Schriftführer. Mitglieder der damaligen Gemeindevertretung waren weiterhin: Heinrich Köpcke, Hermann Bannow, Otto Schultz, Paul Hallier, Heinrich Mamerow, Wilhelm Schönfeldt, Otto Kruth, Carl Dreyer, Wilhelm Westendorf und Otto Voss.

1946: Der neugewählte Gemeinderat verabschiedete eine neue Ortssatzung.

Am 22. Oktober 1946 beschloss die damalige Gemeindevertretung von Reddelich eine Ortssatzung. Darin war die Zusammensetzung des Gemeinderates und dessen Entschädigungen geregelt. Als Gemeindevertreter unterschrieben das Dokument: Carl Dreyer, Friedrich Wilhelm Wollenberg, Hermann Bannow, Otto Kruth, Wilhelm Westendorf, Otto Voss, Heinrich Köpcke, Otto Schultz, Wilhelm Schönfeldt, Heinrich Mamerow, Paul Hallier und Albrecht Garbe.

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1945: bedingungslose Kapitulation Deutschlands

Diese, am 8. Mai 1945 unterzeichnete Kapitulation, besiegelte nicht nur das Ende des Zweiten Weltkrieges, sondern auch das des Deutschen Reiches. Die Quittung für diesen Politwahnsinn der Deutschen war immens und wirkt noch heute nach. Ein Großteil der Bausubstanz in den Städten war beschädigt oder zerstört. Wirtschaft funktionirte bestenfalls rudimentär. Auf der einen Seite verloren etwa 7 Millionen Deutsche durch Kriegseinwirkung ihr Leben. Auf der anderen Seite ergoss sich, durch die Gebietsverluste im Osten, ein gewaltiger Flüchtlingsstrom über das Land.

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1941: Zusammenlegung von Hof und Dorf Brodhagen zu einer Gemeinde.

Bis zum 6. Dezember 1941 wurde auch in Brodhagen die Praxis aus den 1870er Jahren, Güter und Dorfschaften als separate Gemeinden zu führen, beibehalten. Die Nationalsozialisten beendeten dies per Gesetz. Eine demokratisch legitimierte Gemeindevertretung gab es ohnehin nicht.

1912: Auflösung der Kalkbrennerei in Brodhagen.

Die seit längerem ineffektive Kalkbrennerei wurde endgültig geschlossen und die baulichen Anlagen abgerissen. Das Wohnhaus mit den landwirtschaftlichen Gebäuden wurde ohnehin schon als Büdnerei geführt.

Artikel aktualisiert am 12.04.2023

1909: herzogliche Patenschaft für Reddelicher Neubürger

Der Großherzog übernahm für das siebte Kind, geboren im Januar, von Peter Barten die Patenschaft. Diese Tradition lebt noch heute in der Form, dass der Bundespräsident ab dem siebten Kind einer Familie eine symbolische Patenschaft übernimmt.

Maße und Mengen im 18. und 19. Jahrhundert

von Ulf Lübs

Aus der Sichtweise des heutigen, globalisierten Weltbürgers waren die früheren Maßeinheiten äußerst verwirrend in ihrer Vielfalt und Herleitung. Hat doch fast jeder Herrscher von seinem Recht von Gottesgnaden zu willkürlichen Entscheidungen auch bei der Festlegung von Maßen und Mengen rege Gebrauch gemacht. So zählt das Onlinelexikon Wikipedia alleine für das Längenmaß Meile 68 Unterscheidungen auf, die von 1.482 Meter für eine Römische Meile bis 11.299 Meter für eine Norwegische Meile reichen. Diese Vielfalt findet man auch bei anderen Maßen, wie Massen, Flächen, Volumen, Gewichte, Geld usw.

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1899: Für das Kirchspiel Steffenshagen wurde ein neuer Standesbeamter berufen.

Nach dem Tod des Standesbeamten Ahrens vom Hof Steffenshagen wurde durch die herzogliche Verwaltung ein neuer Standesbeamter mit zwei Stellvertretern berufen. Die Ernennung zweier Stellvertreter lässt erkennen, wie wichtig der Domanialverwaltung das Personenstandswesen war. Es wurden berufen:

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1874: Einführung von Gemeindeordnungen in Reddelich und Brodhagen

Mit Einführung der Gemeindeordnungen am 1. Juli 1874, wurden Reddelich, Dorf Brodhagen wie auch Hof Brodhagen eigenständige Gemeinden. Die Einführung der Gemeindeordnungen waren Vorraussetzung für die Vererbpachtung der Bauernhufen. Die Gemeindeschulzen wurden weiterhin vom Domanialamt eingesetzt.

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1871: Einführung der Gemeindeordnungen in Mecklenburg.

Im Rahmen des Beitritts Mecklenburgs zum Deutschen Reich und als Voraussetzung für die geplante Vererbpachtung der Bauernhöfe erhielten die Dörfer im Domanium Gemeindeordnungen. Die bislang direkt von den Domanialämtern verwalteten Orte, wurden relativ selbstständige Gemeinden.

1871: Gründung des Deutschen Reiches

Es entstand ein Bundesstaat, der von Preußen dominiert wurde. Mecklenburg blieb auf dem Gebiet der Innenpolitik relativ selbstständig. Die Wirtschaftspolitik, in der die Landwirtschaft vorherrschte, oblag vollkommen dem Land. Die Schulverwaltung mit der protestantischen geistlichen Schulaufsicht bis 1918 war ebenfalls Ländersache.

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1860: Anordnung zur schnellen Vererbpachtung

Das Finanzministerium erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Die Vererbpachtung sollte Dorfschaftsweise erfolgen. Ziel dieses Erlasses war die Schaffung eines unabhängigen Bauernstandes als sichere Grundlage für eine intensive Wirtschaftsführung auf dem Lande. Bis Ende des Jahres waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Vererbpachtung entstanden die Dorfgemeinden.

1853: Flächen zur Pachtung für Häusler wurden in Reddelich reserviert

Zur Verbesserung der Lebenssituationen von Einliegern und Häuslern wurden im September in Reddelich 6000 Quadratruten Ackerland als Pachtland ausgewiesen. Bei der Vergabe wurden Lage, Alter und Bedürfnisse der Interessenten berücksichtigt. Die Einlieger oder Häusler, die im Dorfe wohnen, erhielten 185 bis 200 Quadratruten Land zur eigenen wirtschaftlichen Nutzung. Sie mussten einen Vorsteher wählen, der ihre gemeinschaftlichen Verhältnisse und Obliegenheiten vertrat. Die Pachtdauer war auf elf Jahre festgelegt.

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1846: Erlass zur Ansiedlung von Häuslereien

Ein herzogliches Zirkular zur Ansiedlung von Häuslereien vom 18. Mai, sollte der zunehmenden Auswanderung begegnen. In Reddelich wurden ab 1851 Hauslereien errichtet. In Brodhagen blieb diese Siedlungspolitik bedeutungslos.

1820: Gesetz zur Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg

Mit diesem Gesetz vom 18. Januar wurde eine längst überfällige Reform auch in Mecklenburg umgesetzt. Sie zog einen Wust an neuen Gesetzen und Regelungen im Land nach sich. Die Umsetzung wurde zu einem längeren Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzog. Dazu wurde 1821 eine "Ordnung des Armenwesens und des Heimatrechtes" erlassen.

1818 wurde ein Pachtvertrag für die Reddelicher Büdnerei № 1 ausgestellt.

Der Reddelicher Büdner Mahn erhielt einen Pachtvertrag. Damit begann in Reddelich die Ära der Büdnereigründungen. Die letzte der 27 Büdnereien wurde 1908 gegründet. Die Büdnereien sind ausführlich dokumentiert, so auch die Büdnerei № 1.

1818: Zusammenschluss von Kirchgemeinden der Region

Mit der Superintendentur Steffenshagen wurde verwaltungstechnisch umgesetzt, was längst gängige Praxis war. Zum Kirchspiel Steffenshagen (Kirchenjurat M.Baade aus Reddelich) gehörten Klein -, Vorder-, und Hinterbollhagen sowie Brodhagen, Fulgen, Glashagen, Reddelich, Ober-, Nieder- und Meierei Steffenshagen, Stülow und Wittenbeck.

1817: Landneuordnung in Reddelich

Eine Regulierung der Feldmark von Reddelich und Separation der Hufen wurde durchgeführt. Mit dieser wurde das zum Dorf gehörende Gebiet neu vermessen. Der Wust von Diensten und Abgaben fiel weg. Es wurde ein einheitlicher Grundzins eingeführt und es erfolgte eine Separation der Gemarkung, bei der jeder Bauer ein zusammenhängendes Stück Acker- und Weideland sowie Wiese zur individuellen Bewirtschaftung erhielt. Die Dreifelderwirtschaft wurde damit abgelöst. Die Separation veränderte das Landschaftsbild grundlegend. Es entstanden die Ackerformen, die bis zur Bildung der Produktionsgenossenschaften im DDR-Sozialismus im wesentlichen Bestand hatten. Diese Neuverteilung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kam einer Agrarreform gleich.

1815: Auswanderung in andere Staaten des Deutschen Bundes wurde gestattet.

Diese Verordnung vom 6. Juni war eine unmittelbare Folge des Beitritt Mecklenburgs zum Deutschen Bund. Mecklenburg musste seine Rechtsnormen den meist fortschrittlicheren Standards des Bundes anpassen. Dies wurde zu einem langwierigen Prozess, bei dem sich das Land seine sprichwörtliche Rückständigkeit bis weit in das 20. Jahrhundert bewahren konnte.

1798 Herzogliche Anordnung zur Forcierung der Branntkalkproduktion

Das Domanialamt Doberan wurde angewiesen, für eine Steigerung der Brantkalkproduktion zu sorgen. Für herzogliche Bauvorhaben in Doberan und Heiligendamm wurden große Mengen an Baumaterial benötigt. Mehr dazu in:

1792: Brodhäger Hauswirte erhielten Pachtverträge für 21 Jahre

Die Hauswirte von Brodhagen wurden von den Naturaldiensten befreit und erhielten einen Pachtvertrag von 1792 bis 1813. Der Pachtvertrag wurde nicht mit den einzelnen Bauern, sondern im Ganzen mit den drei Hauswirten: Dorfschulze Bull, Gustav Pentzin und Claus Pentzin abgeschlossen. Die Bauern hafteten gesamtschuldnerisch. Bei dem Tod eines Hauswirtes erbte eines seiner Kinder, wenn es keine Einwände gegen dessen Tüchtigkeit gab. Das Amt behielt sich die freie Verfügbarkeit bei Erledigung des Gehöftes vor. Es setzte dann einen neuen Wirt oder einen Interimswirt ein. Letzteres für die Zeit bis ein Erbe das Gehöft übernehmen kann.

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1792: Verbot der Auswanderung nach Amerika

In seiner Verzweifelung sah der Herzog, am 18. Mai 1792, wohl keine andere Möglichkeit mehr, dem massenhaften Exodus seiner Bevölkerung zu begegnen. Es gab allerdings auch herzogliche Beamte, die eine deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse im Land für den praktikabeleren Weg ansahen.

1790: Abschaffung der Frondienste im Domanium

In den Dörfern desDomaniums wurden die Frondienste abgeschafft und die Hand- und Spanndienste durch Zahlung von Dienstgeld ersetzt. Das führte zu einer Entlastung für die Bauernwirtschaften. Die Dorfschaften Reddelich, Brodhagen und Steffenshagen schlossen mit den Domänen Vorderbollhagen, Brodhagen und Steffenshagen einen Kontrakt über die Ersatzzahlungen für die Hand- und Spanndienste.

1771: Erlass einer Herzoglichen Schulordnung mit Schulpflicht

Im Domanium erließ Herzog Friedrich ein Herzoglich Mecklenburgisches Reglement für sämtliche Schulen auf dem Lande. Damit setzte er eine allgemeine, bildungspolitische Entwicklung in seinem unmittelbaren Herrschaftsbereich um. Die Durchsetzung erfolgte jedoch oft nur halbherzig und Qualität der Schulbildung hing stark vom Engagement der verantwortlichen Beamten und Lehrer ab. Um wenigstens etwas Qualität in die dörfliche Schulbildung zu bringen und diese nicht komplett der Kirche zu überlassen, wurde 1786 in Ludwigslust ein Landesschulmeisterseminarium gestiftet. Dort wurden jeweils 15 Schulmeister per Seminar ausgebildet.

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1768 ordnete Herzog Friedrich an, Listen der Leibeigenen in den Ämtern anzufertigen.

Aus diesen sollen die Bauernstellen und die zugehörigen Untertanen/Leibeigenen hervorgehen. Die Kontrolle über ihre Leibeigenen wurde für die Grundherren zunehmend zu einem Problem, das vorerst administrativ gelöst werden sollte. Das Amt Doberan erließ eine Anzeige, dass sich entlaufene Leibeigene melden sollen. Die neuen Brodherren sollen diese auffordern, in den Amtsbezirk zurückzukehren.

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1765: Beschwerde der Reddelicher Hauswirte

Auch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war das Verhältnis zwischen den Reddelicher Bauern und dem Gutspächter von Vorderbollhagen spannungsgeladen. In einem Schreiben vom 18. September an den Amtshauptmann Holsten zu Doberan beschwerten sie sich, gemeinsam mit Steffenshäger Bauern über die harte Behandlung durch den Pensionär Hagemeister zu Vorderbollhagen.

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1755: Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich, vom 18. April, bildete mit 25 Artikeln und 530 Paragraphen das ständische Grundgesetz Mecklenburgs. Das Grundgesetz des Landes war ein Vergleich zwischen den herrschenden Herzögen und den Ständen, den etwa 600 Rittergutsbesitzern und den 42 Städten. Die Einteilung Mecklenburgs erfolgte in das herrschaftliche Domanium, (etwa 45 % des Landes), des Territoriums der Ritterschaft (auch 45 %) und der Städte (10 %).

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1750: Regulierung der Feldmark von Reddelich

Um das Hofland von Vorderbollhagen abzurunden, wurden den Bauern von Reddelich 1778 Quadratruten Brodhäger Wiesen genommen und dem Hofe Vorderbollhagen zugelegt. Die Dorffluren waren nie etwas statisches. Es gab immer ein Gerangel um Land.

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1704: Erlass der "Mecklenburgischen Hofdienstordnung"

In dieser wurden erstmalig die Dienste der herzoglichen Bauern einheitlich geregelt. In ihr heißt es: » …Kornfuhren, Fuhren zum Bau auf dem Hof, Saatkornfuhren auf die Äcker, Eggen, Säen, Mist ausbringen, Mähen, Wolle scheren und Flachs schwingen. Die Frauen müssen […] Hede spinnen. Außerdem wird im Winter Brennholz […] geschlagen. «

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1702: Erlass einer Schulzen- und Bauernordnung

Die Schulzen– und Bauernordnung vom 1. Juli schrieb Regeln für das Zusammenleben und Wirtschaften in den Dörfern vor. So regelte die Ordnung das Verhalten bei Feierlichkeiten, die Feldbestellung, die Viehhaltung, die Gartenbestellung, den Hausbau, die Vermeidung von Feuergefahr und gab allgemeine Verhaltensweisen vor.

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1688: Edikt gegen die Hexenprozesse

Das Verbot von Hexenprozessen durch Herzog Christian Ludwig wurde nicht überall befolgt. Trina Schlorff, geborene Tielemanns, ist die letzte Hexe in Mecklenburg, die am 28. April 1697 in Hastorf auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Margarete Gensicke aus Hohenfelde war am 20. Juli 1336 das erste Opfer.

1670: Vorschrift "wegen der Fuhren und Handdienste"

In dieser Vorschrift vom 23. Oktober wurde festgelegt, dass die Grundherren von den Bauern bei zehn Reichstalern Strafe nur absolut notwendige Dienste fordern durften. In der Ernte und während der Feldbestellung sollte der Bauer von Fuhren und Handdiensten verschont bleiben. Er durfte aber angewiesene Dienste nicht verweigern.

1654: Erweiterung der Gesindeordnung

Mit Wirkung vom 14. November wurde die 1646 erlassene mecklenburger Gesindeordnung restriktiv erweitert. Die verkündete Gesinde – Tagelöhner – Baur – Schäfer – Tax- und Victualordnung regelte die schlimmste Form der bäuerlichen Unterdrückung. Die Leibeigenschaft und die Erbuntertänigkeit wurden damit gesetzlich festgelegt.

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1572 wurde eine Mecklenburgische Polizei- und Landordnung erlassen.

Die Polizei- und Landordnung enthielt Ausführungen über Dienstboten, Gesinde, Reisigknechte, Arbeiter und Tagelöhner. Es wurde festgelegt, dass Personen, die durch Wahrsagung und Zauberei anderen Schaden zufügten, durch das Feuer bestraft werden sollten (Hexenverbrennung). Unliebsame Menschen wurden häufig als Hexen und Zauberer angeklagt und erlitten den Tod. Diese Hexenverfolgung wurde sehr oft durch Gutachten der juristischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald abgesegnet.

1521 wurde eine "Türkensteuer" erhoben.

Zur Finanzierung der Abwehr der Türken, die im Jahr 1453 Konstantinopel einnahmen und im 16. und 17. Jarhundert die Herrscher in Europa bedrohten, bat der Kaiser um eine Steuer. Die Wormser Reichsmatrikel von 1521 besagte, dass die Herzöge Heinrich und Albrecht von Meckelnburg jährlich 360 Gulden aufbringen mussten, die auf die Bevölkerung umgelegt wurden. Weiterhin waren 40 Mann zu Ross und 67 zu Fuß zu stellen. Die entsprechenden Steuerlisten geben uns Aufschluss über Einwohnerzahlen in den Gemeinden.

1516: erste Mecklenburgische Polizeiordnung als Landesgesetz

Mit Hilfe dieser Verordnung, vom 10. Dezember wurden die Zentralisierungsbestrebungen und somit die Landeshoheit durch die Herzöge gestärkt. Geregelt wurden die Handelsbeziehungen zwischen Bürgern und Bauern. Die Gerichtsbarkeit der Geistlichkeit wurde zurückgedrängt. Vorschriften über den Häuserbau und zur Bekämpfung von Feuer wurden erlassen.

1489: Beginn der Zentralisierung der Finanzverwaltung in Mecklenburg.

Die Finanzverwaltung in Mecklenburg wurde an einen Rentmeister übergeben. Die bisherige Verwaltung wurde in eine Behördenorganisation umgewandelt. Ausgebildete Kanzleibeamte mussten gegenüber dem Herzog Rechenschaft ablegen. Die Kanzlei wurde als eine zentrale Verwaltungsbehörde den Vogteien übergeordnet.

1229: Erste mecklenburgische Hauptlandesteilung

Die erste mecklenburgische Hauptlandesteilung fand zwischen den vier Enkeln Heinrich Borwins I. statt. Sie führte zu den vier Herrschaften Mecklenburg, Rostock (bis 1314), Werle (bis 1436) und Parchim (bis 1256). Neben diesen Herrschaften bestanden noch die Grafschaften Ratzeburg, Schwerin und Dannenberg sowie die Bistümer Ratzeburg und Schwerin.
Die slawische Sprache starb bis Mitte des 15. Jahrhunderts aus. Es bildeten sich die Familiennamen.

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