Nach langer Zeit des Dornröschenschlafs wurde die 2007 eingerichtete Homepage der Gemeinde erneuert und freigeschaltet. Diese mauserte sich zu einer Nachrichtenplattform für die Gemeindevertretung und zum Nachschlagewerk für alle an Gemeindepolitik Interessierten.
Schlagwort: Verwaltung
Die Geschichte der Reddelicher Hufen
Die Hufen, im Sinne von Bauernhöfen, waren bis nach dem II. Weltkrieg die wirtschaftliche Basis Reddelichs. Über mehrere Jahrhunderte waren diese auch die soziale Struktur Reddelichs. Mehrere, sozial gleichrangige, Hüfner waren sozusagen die Elite des Dorfes und konnten einen entsprechenden Stolz entwickeln.
„Die Geschichte der Reddelicher Hufen“ weiterlesenDie Reddelicher Hufe IV
Von Reinhold Griese (Recherche), Rita Philipp (Daten), Ulf Lübs (Text, Layout)
Von dem ehemaligen Reddelicher Schulzenhof in der heutigen Alten Dorfstraße steht gegenwärtig nur noch das Wohnhaus. Dies wurde durch die jetzigen (2020) Eigentümer, der Familie Warnke, saniert und modernisiert und dient reinen Wohnzwecken. Die landwirtschaftlichen Nebengebäude wurden Mitte der 1990er Jahre abgerissen und das ehemalige Hofgelände zur Bebauung mit Wohnungen überplant.
„Die Reddelicher Hufe IV“ weiterlesen2009: Kommunalwahl
Erhard Rünger wurde auf dieser Wahl im Juni mit 57,4 % zum Bürgermeister wiedergewählt. Es wurden 1327 Stimmen abgegeben, die alle gültig waren. Damit lag die Wahlbeteiligung bei 64,44 %. Die Gemeindevertretung wurde wie folgt gewählt:
2009: Gründung eines Amtsbauhofes
Am 1. Januar 2009 nahm der Bauhof des Amtes Bad Doberan-Land seine Arbeit auf. Reddelich und Retschow waren Gründungsmitglieder. Die zwei Gemeindearbeiter der beiden Kommunen gehören zum Personal des Amtes Doberan-Land. Anlass zur Gründung waren Haushaltsauflagen durch die Kommunalaufsicht. Als Vorteil wurden Synergieeffekte herausgestellt.
2006: Erhard Rünger wurde neuer Bürgermeister
In einer Stichwahl im April wurde Erhard Rünger erneut zum Bürgermeister der Gemeinde gewählt. Nachdem in der außerordentlichen Bürgermeisterwahl im März 2006 weder Ulf Lübs (161 von 440 Stimmen) noch Erhard Rünger (147 von 440 Stimmen) oder Andreas Elmer (121 von 440 Stimmen) die absolute Mehrheit erreichten, wurde eine Stichwahl erforderlich. Diese gewann Erhard Rünger mit 227 Stimmen. Ulf Lübs erhielt 173 Stimmen.
„2006: Erhard Rünger wurde neuer Bürgermeister“ weiterlesen2006: Großprojekt der Bahn in Reddelich
Mit der Schließung des Bahnübergangs an der Glashäger Straße zog die Deutsche Bahn AG
2006 ein Millionenprojekt durch. Für die Gemeinde wurde dies zu einem Lehrstück verpatzter Möglichkeiten. 2002 begann die Bahn mit dem Planfeststellungsverfahren für ihr Vorhaben. Das Projekt, dass mit verkehrstechnischer Notwendigkeit begründet wurde, umfasste:
2002: Modellversuch "Blaue Tonnen" auch in Reddelich
Mit 1000 blauen 240-Liter- Abfalltonnen startet der Landkreis im Juni 2002 einen Modellversuch als Pilotprojekt zur Papierentsorgung. Im Altkreis Bad Doberan wurde mit den Gemeinden des Amtes Bad Doberan-Land gestartet und Reddelich ist hier widerum der Vorreiter.
„2002: Modellversuch "Blaue Tonnen" auch in Reddelich“ weiterlesen2002: Schließung des Bahnübergangs Glashäger Straße
Im März 2002 hatte die Reddelicher Gemeindevertretung über einen folgenreichen Antrag der Deutschen Bahn AG (DB) zu befinden. Im Rahmen eines Sanierungsprogrammes wollte die DB den Bahnübergang Glashäger Straße schließen.
2001: Gemeindevertretung lehnte Funkmast im Gewerbegebiet ab
Im November 2001 wurden zwei Anträge auf einer Gemeindevertretersitzung zurückgestellt. Die erbetene Stellungnahme Amtes für Raumordnung und Landesplanung, zur Errichtung von Antennenträgern im Reddelicher Gewerbegebiet an der B 105 und im Bereich der Bahn AG im Dorf, stieß auf geteilte Meinungen.
„2001: Gemeindevertretung lehnte Funkmast im Gewerbegebiet ab“ weiterlesen2001: Streit um Jugendtreffpunkt
Ein Feuer war, im März 2001, der vorläufige Schlusspunkt einer Auseinandersetzung zwischen Bürgern und jungen Erwachsenen in Reddelich. Es ging um einen ausrangierten Bauwagen, der im Dorfzentrum aufgestellt wurde um Jugendlichen, unkompliziert und gut gemeint, einen Treffpunkt zu bieten. Nachdem sich Bürger über Lärm und Müll beschwerten, wurde der Wagen etwas abseits des Dorfzentrums, auf einer Brachfläche am Gewerbegebiet aufgestellt.
„2001: Streit um Jugendtreffpunkt“ weiterlesen1999: Kommunalwahl
Erhard Rünger wurde ohne Gegenkandidat als Bürgermeister bestätigt. Mit dieser Wahl wurden erstmalig auch die ehrenamtlichen Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern direkt gewählt.
1994: Rücktritt des Bürgermeisters
Am 1. Dezember trat Detlef Schütt vom Ehrenamt als Bürgermeister zurück. Grund war neben gesundheitlichen Problemen auch ein fehlender Rückhalt in der Gemeindevertretung und eine offensichtliche Blockadehaltung der Amtsverwaltung.
Am 29. Dezember 1994 verstarb Detlef Schütt im Alter von 45 Jahren.
1994: Kommunalwahl
Am 12. Juni wurde eine neue Gemeindevertretung gewählt. Zu dieser Wahl trat erstmalig eine freie Wählergemeinschaft an. Deren Spitzenkandidat, Detlef Schütt, erhielt überraschend so viele Stimmen, dass die Gemeindevertretung auf ihrer konstituierenden Sitzung am 5. Juli nicht umhin kam, ihn zum Bürgermeister zu wählen. Der langjährige Bürgermeister der Gemeinde, Joachim Morawietz, durfte zur Wahl nicht antreten, weil er mittlerweile die Amtsleitung des Amtes Bad Doberan-Land übernommen hatte, zu dessen Amtsbereich auch die Gemeinde Reddelich gehörte.
1994: Kreisgebietsreform
Im Juli 1994, nach Auflösung der Kreise Bad Doberan, Rostock-Land und Bützow, entstand der Landkreis Bad Doberan mit Sitz in Bad Doberan. Ein Großkreis mit Güstrow als Kreisstadt wurde abgelehnt.
1993: Die Gemeinde trat dem Wasser- und Abwasserzweckverband "Kühlung" bei.
Nach massiver Werbung durch den Zweckverband stimmte die Gemeindevertretung dem Beitritt zu. Die alternative Option, die erst 1989 fertiggestellte Reddelicher Abwasseranlage in einer eigenen Gesellschaft zu bewirtschaften wurde gar nicht erst ernsthaft geprüft. Der ZVK setzte auf konsequente Zentralisierung, womit die Reddelicher Anlage obsolet wurde. Auf die Grundstückseigentümer kamen bald darauf immense Kosten in Form von Anschlussbeiträgen und Abwassergebühren zu.
1992: Gründung der Jagdgenossenschaft Reddelich-Brodhagen-Steffenshagen
Gesetz war in der BRD die Bildung von Jagdgenossenschaften, in denen sich Eigentümer von Jagdbezirken, zur Ausübung der Jagd oder deren Verpachtung vereinigen müssen. 1992 wurde die Jagdgenossenschaft Reddelich-Brodhagen-Steffenshagen gegründet, die zusammen 1570 Hektar bejagbare Fläche hatten. Bis zum Jahr 2000 war die Gesamtfläche gemeinschaftlich verpachtet worden.
„1992: Gründung der Jagdgenossenschaft Reddelich-Brodhagen-Steffenshagen“ weiterlesen1992: Interview mit Reddelichs Bürgermeister
Durch die Pressestelle des Landkreises wurde im Juni 1992 Joachim Morawietz befragt. Dabei ging es um Fragen zum Gewerbegebiet Reddelich, der Amtsgründung, Lärm von der B 105 und Kulturprojekte in der Gemeinde:
„1992: Interview mit Reddelichs Bürgermeister“ weiterlesen1991: Gründung des Amtes Bad Doberan-Land.
In Anpassung an die Verwaltungsstrukturen der BRD wurde 1991 das Amt Bad Doberan-Land gegründet. Es ist eine Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Börgerende-Rethwisch, Hohenfelde, Nienhagen, Parkentin, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Wittenbeck. Verwaltungssitz war zunächst eine Baracke auf dem Bad Doberaner Drümpel.
„1991: Gründung des Amtes Bad Doberan-Land.“ weiterlesen1990: Beitritt der DDR zur BRD am 3. Oktober
Durch einen Staatsvertrag erfolgte ein, zumindest politisch, geordneter Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD. Mit diesem Beitritt wurden die Verwaltungsstrukturen der DDR aufgelöst. Es erfolgte eine Neukonstituierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dieses erklärte, gemäß des Staatsvertrages, seinen Beitritt zur BRD.
„1990: Beitritt der DDR zur BRD am 3. Oktober“ weiterlesen1989: Kommunalwahlen in der DDR
Im Mai 1989 fand planmäßig eine Kommunalwahl statt. Am 24. Mai konstituierte sich die gewählte Gemeindevertretung von Reddelich und wählte den Bürgermeister und diverse Gremien. Zum Bürgermeister wurde Joachim Morawietz gewählt.
1986: Erstellung einer Ortsgestaltungskonzeption
Mitte der 1980er Jahre waren die Kommunen angehalten, Ortsgestaltungskonzeptionen zu entwickeln. In diese wurden Überlegungen paraphiert, wie und wohin sich die Gemeinden mittel- bis langfristig entwickeln wollten. Für die Gemeinde Reddelich waren dies für lange Zeit die letzten konzeptionellen Überlegungen, die auf einer breiten Basis innerhalb der Gemeinde beruhten. Spätere Entwicklungen fanden eher zufällig und sporadisch statt oder waren von außerhalb der Gemeinde gesteuert.
„1986: Erstellung einer Ortsgestaltungskonzeption“ weiterlesen1984: Kommunalwahlen
Im Mai 1984 gab es eine Kommunalwahl. Bezeichnend für die damalige, politische Stimmung war, dass die Zahl der Gemeindevertreter auf dreißig erhöht wurde. Von echter Gemeindearbeit konnte damit keine Rede sein.
1981: Siegfried Marquardt wurde Bürgermeister der Gemeinde Reddelich.
Die Gemeinde konnte Bürgermeister Thiergart und seiner Familie keine angemessene Wohnung stellen. So wurde er bereits im Februar 1981 abberufen und übergab das Amt an Siegfried Marquardt.
1980: Rüdiger Thiergart wurde Bürgermeister der Gemeinde.
Nach zweijähriger Amtszeit wurde Norbert Templin am 1. September 1980 von Rüdiger Thiergart als Bürgermeister abgelöst. Über die Gründe für den schnellen Wechsel ist nichts bekannt. Am 21. August 1980 bestätigte die Gemeindevertretung die Personalie.
1973: Einrichtung eines Kindergartens in Reddelich
Die ehemaligen Häuslerei № 5 wurde zu einem Kindergarten mit Krippe umgebaut. Diese Improvisation sollte Bestand bis in das 21. Jahrhundert haben.
1972: Gründung des Gemeindeverbandes "Kühlung"
Im November 1972 gründeten die Gemeinden Altenhagen, Jennewitz, Reddelich, Schmadebeck, Steffenshagen, Wittenbeck und die Stadt Kröpelin den Gemeindeverband Kühlung
. Damit sollte eine Bündelung der Interessen gegenüber staatlichen Stellen und Versorgungsträgern erzielt werden. 1975 traten noch Bastorf, Jörnsdorf und die Städte Rerik und Kühlungsborn dem Verband bei.
1966: Die Reddelicher Schule wurde aufgelöst.
Damit endete die lange Ära einer Dorfschule in Reddelich. Die Schüler bis zur 4. Klasse wurden fortan in Steffenshagen unterrichtet, die übrigen in Bad Doberan.
1965: Errichtung eines Mehrzweckgebäudes in Reddelich
Das Gebäude wurde als Gemeindebüro und durch gesellschaftliche Organisationen für gesellige Zusammenkünfte genutzt. Gebaut wurde das Haus durch Reddelicher Einwohner in freiwilligen Aufbaustunden. An Material wurde verwendet, was gerade verfügbar war.
„1965: Errichtung eines Mehrzweckgebäudes in Reddelich“ weiterlesen1962: Fritz Gratopp wurde Bürgermeister.
Nachdem Bürgermeister Schröder im August 1962 von seiner Funktion abberufen wurde, hat der Rat des Kreises Fritz Gratopp in das Amt berufen. Das geschah im Oktober 1962. Über die Gründe für den Wechsel ist noch nichts bekannt.
1954: Änderung der Beschulung in Reddelich
Die Schüler der 7. und 8. Klassen aus Reddelich wurden fortan in Bad Doberan beschult.
1954: Wilhelm Paul wurde Bürgermeister der Gemeinde.
Am 25. Februar 1954 übergab Herr Kugel das Bürgermeisteramt an Wilhelm Paul. Über die Gründe des plötzlichen Wechsels ist noch nichts bekannt.
1953: ( ) Kugel übernahm die Amtsgeschäfte als Bürgermeister.
Nach intensivem Drängen der Gemeinde wurde im September 1953, vom Rat des Kreises, Herr Kugel als Bürgermeister eingesetzt. Die CDU erklärte sich außerstande, einen Bürgermeister zu stellen.
1952: Verwaltungsreform
Am 1. August 1952 wurde das Land Mecklenburg aufgelöst und in die Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg aufgeteilt. Die Gemeinde Reddelich gehörte zum Bezirk Rostock.
1950: Zusammenlegung von Reddelich und Brodhagen zu einer Gemeinde.
Am 12. Juli 1950 beschlossen die Gemeindevertretungen von Reddelich und Brodhagen die Zusammenlegung der Dörfer zu einer Gemeinde. Diese Fusion kam auf Druck der übergeordneten Verwaltung zustande. Es wurde die neue Gemeindevertretung gewählt:
„1950: Zusammenlegung von Reddelich und Brodhagen zu einer Gemeinde.“ weiterlesen1947: Die Reddelicher Schule bekam einen zweiten Klassenraum.
Die Klassen 1 bis 4 und die Klassen 5 bis 8 wurden fortan jeweils in einem Klassenraum unterrichtet.
1947: Friedrich Wilhelm Wollenberg wurde Bürgermeister von Reddelich.
Auf Grund der Direktive 24 und dem Beschluss der Entnazifizierungskommission des Kreises Bad Doberan wurde der Bürgermeisters Wilhelm Rowoldt wegen seiner NSDAP-Mitgliedschaft abgelöst. Von der Gemeindevertretung wurden am 4. Februar gewählt: Friedrich Wilhelm Wollenberg zum Bürgermeister, Albrecht Garbe zum Stellvertreter und Karl Doese zum Schriftführer. Mitglieder der damaligen Gemeindevertretung waren weiterhin: Heinrich Köpcke, Hermann Bannow, Otto Schultz, Paul Hallier, Heinrich Mamerow, Wilhelm Schönfeldt, Otto Kruth, Carl Dreyer, Wilhelm Westendorf und Otto Voss.
1946: Der neugewählte Gemeinderat verabschiedete eine neue Ortssatzung.
Am 22. Oktober 1946 beschloss die damalige Gemeindevertretung von Reddelich eine Ortssatzung. Darin war die Zusammensetzung des Gemeinderates und dessen Entschädigungen geregelt. Als Gemeindevertreter unterschrieben das Dokument: Carl Dreyer, Friedrich Wilhelm Wollenberg, Hermann Bannow, Otto Kruth, Wilhelm Westendorf, Otto Voss, Heinrich Köpcke, Otto Schultz, Wilhelm Schönfeldt, Heinrich Mamerow, Paul Hallier und Albrecht Garbe.
„1946: Der neugewählte Gemeinderat verabschiedete eine neue Ortssatzung.“ weiterlesen1945: bedingungslose Kapitulation Deutschlands
Diese, am 8. Mai 1945 unterzeichnete Kapitulation, besiegelte nicht nur das Ende des Zweiten Weltkrieges, sondern auch das des Deutschen Reiches. Die Quittung für diesen Politwahnsinn der Deutschen war immens und wirkt noch heute nach. Ein Großteil der Bausubstanz in den Städten war beschädigt oder zerstört. Wirtschaft funktionirte bestenfalls rudimentär. Auf der einen Seite verloren etwa 7 Millionen Deutsche durch Kriegseinwirkung ihr Leben. Auf der anderen Seite ergoss sich, durch die Gebietsverluste im Osten, ein gewaltiger Flüchtlingsstrom über das Land.
„1945: bedingungslose Kapitulation Deutschlands“ weiterlesen1941: Zusammenlegung von Hof und Dorf Brodhagen zu einer Gemeinde.
Bis zum 6. Dezember 1941 wurde auch in Brodhagen die Praxis aus den 1870er Jahren, Güter und Dorfschaften als separate Gemeinden zu führen, beibehalten. Die Nationalsozialisten beendeten dies per Gesetz. Eine demokratisch legitimierte Gemeindevertretung gab es ohnehin nicht.
1934: Die Brodhäger Schule wurde einklassig.
Wegen Rückgang der Schulkinderzahlen war die Schule in Brodhagen ab 7. Mai bis auf weiteres einklassig zu betreiben. Die Lehreranwärterin Schröder wurde zu diesem Zeitpunkt aus Brodhagen abberufen.
„1934: Die Brodhäger Schule wurde einklassig.“ weiterlesen1912: Auflösung der Kalkbrennerei in Brodhagen.
Die seit längerem ineffektive Kalkbrennerei wurde endgültig geschlossen und die baulichen Anlagen abgerissen. Das Wohnhaus mit den landwirtschaftlichen Gebäuden wurde ohnehin schon als Büdnerei geführt.
1909: herzogliche Patenschaft für Reddelicher Neubürger
Der Großherzog übernahm für das siebte Kind, geboren im Januar, von Peter Barten die Patenschaft. Diese Tradition lebt noch heute in der Form, dass der Bundespräsident ab dem siebten Kind einer Familie eine symbolische Patenschaft übernimmt.
1906: Verkauf des Reddelicher Erbpachthofes Hufe IX
Die Bauernstelle wurde am 1. Juli, wegen Insolvenz, in Büdnereien und Häuslereien aufgeteilt. Mehr über die Hufe:
1904: Die Reddelicher Schulstelle wurde an Lehrer Prösch vergeben.
Maße und Mengen im 18. und 19. Jahrhundert
von Ulf Lübs
Aus der Sichtweise des heutigen, globalisierten Weltbürgers waren die früheren Maßeinheiten äußerst verwirrend in ihrer Vielfalt und Herleitung. Hat doch fast jeder Herrscher von seinem Recht von Gottesgnaden zu willkürlichen Entscheidungen auch bei der Festlegung von Maßen und Mengen rege Gebrauch gemacht. So zählt das Onlinelexikon Wikipedia alleine für das Längenmaß Meile 68 Unterscheidungen auf, die von 1.482 Meter für eine Römische Meile bis 11.299 Meter für eine Norwegische Meile reichen. Diese Vielfalt findet man auch bei anderen Maßen, wie Massen, Flächen, Volumen, Gewichte, Geld usw.
„Maße und Mengen im 18. und 19. Jahrhundert“ weiterlesen1899: Für das Kirchspiel Steffenshagen wurde ein neuer Standesbeamter berufen.
Nach dem Tod des Standesbeamten Ahrens vom Hof Steffenshagen wurde durch die herzogliche Verwaltung ein neuer Standesbeamter mit zwei Stellvertretern berufen. Die Ernennung zweier Stellvertreter lässt erkennen, wie wichtig der Domanialverwaltung das Personenstandswesen war. Es wurden berufen:
„1899: Für das Kirchspiel Steffenshagen wurde ein neuer Standesbeamter berufen.“ weiterlesen1899: Eine Gesindeordnung für Mecklenburg wurde erlassen.
Die Gesindeordnung vom 9. April regelte das Verhältnis zwischen Gesinde und Herrschaft. Sie war gekennzeichnet durch die Unterwerfung des Gesindes unter die Willkür der Herrschaft. Im Jahre 1918 wurde die Gesindeordnung abgeschafft.
1890: Volkszählung in Mecklenburg.
Reddelich hatte 354, Brodhagen Dorf 101 und Hof Brodhagen 62 Einwohner
1879: Errichtung eines Amtsgerichts in Kröpelin
Dieses Amtsgericht war auch für Reddelich und Brodhagen zuständig.
1874: Einführung von Gemeindeordnungen in Reddelich und Brodhagen
Mit Einführung der Gemeindeordnungen am 1. Juli 1874, wurden Reddelich, Dorf Brodhagen wie auch Hof Brodhagen eigenständige Gemeinden. Die Einführung der Gemeindeordnungen waren Vorraussetzung für die Vererbpachtung der Bauernhufen. Die Gemeindeschulzen wurden weiterhin vom Domanialamt eingesetzt.
„1874: Einführung von Gemeindeordnungen in Reddelich und Brodhagen“ weiterlesen1872: vom Hof Brodhagen wurde eine Flurkarte erstellt.
1871: Einführung der Gemeindeordnungen in Mecklenburg.
Im Rahmen des Beitritts Mecklenburgs zum Deutschen Reich und als Voraussetzung für die geplante Vererbpachtung der Bauernhöfe erhielten die Dörfer im Domanium Gemeindeordnungen. Die bislang direkt von den Domanialämtern verwalteten Orte, wurden relativ selbstständige Gemeinden.
1871: Gründung des Deutschen Reiches
Es entstand ein Bundesstaat, der von Preußen dominiert wurde. Mecklenburg blieb auf dem Gebiet der Innenpolitik relativ selbstständig. Die Wirtschaftspolitik, in der die Landwirtschaft vorherrschte, oblag vollkommen dem Land. Die Schulverwaltung mit der protestantischen geistlichen Schulaufsicht bis 1918 war ebenfalls Ländersache.
„1871: Gründung des Deutschen Reiches“ weiterlesen1868: Beitritt Mecklenburgs zum Deutschen Zollverein
Die Konsequenzen für Reddelich und Brodhagen müssen noch recherchiert werden.
1868: "Maaß- und Gewichtsverordnung" trat in Mecklenburg in Kraft
Mecklenburg musste sein Maßsystem dem des Norddeutschen Bundes anpassen. Maße und Gewichte nach dem metrischen System wurden verbindlich.
1867: Büdner durften Land kaufen.
Ein weiteres Zugeständnis des Herzoghauses, um den Menschen auf dem Lande eine Perspektive zu bieten.
1860: Anordnung zur schnellen Vererbpachtung
Das Finanzministerium erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Die Vererbpachtung sollte Dorfschaftsweise erfolgen. Ziel dieses Erlasses war die Schaffung eines unabhängigen Bauernstandes als sichere Grundlage für eine intensive Wirtschaftsführung auf dem Lande. Bis Ende des Jahres waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Vererbpachtung entstanden die Dorfgemeinden.
1859: Aktualisierung des Reddelicher Flächennutzungsregister
1858 wurde ein Flächennutzungsregister für Reddelich erstellt.
1854: geologische Untersuchungen am Kalkberg in Brodhagen
Es wurden reichliche Kalkvorkommen in guter Qualität festgestellt.
1853: Flächen zur Pachtung für Häusler wurden in Reddelich reserviert
Zur Verbesserung der Lebenssituationen von Einliegern und Häuslern wurden im September in Reddelich 6000 Quadratruten Ackerland als Pachtland ausgewiesen. Bei der Vergabe wurden Lage, Alter und Bedürfnisse der Interessenten berücksichtigt. Die Einlieger oder Häusler, die im Dorfe wohnen, erhielten 185 bis 200 Quadratruten Land zur eigenen wirtschaftlichen Nutzung. Sie mussten einen Vorsteher wählen, der ihre gemeinschaftlichen Verhältnisse und Obliegenheiten vertrat. Die Pachtdauer war auf elf Jahre festgelegt.
„1853: Flächen zur Pachtung für Häusler wurden in Reddelich reserviert“ weiterlesen1851: Neuregulierung der Dorffeldmark von Brodhagen
In Brodhagen wurden im März neue Klassifizierungstabellen über die regulierten Flächen aufgestellt.
Es gab die Hauswirte:
1846: Erlass zur Ansiedlung von Häuslereien
Ein herzogliches Zirkular zur Ansiedlung von Häuslereien vom 18. Mai, sollte der zunehmenden Auswanderung begegnen. In Reddelich wurden ab 1851 Hauslereien errichtet. In Brodhagen blieb diese Siedlungspolitik bedeutungslos.
1820: Gesetz zur Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg
Mit diesem Gesetz vom 18. Januar wurde eine längst überfällige Reform auch in Mecklenburg umgesetzt. Sie zog einen Wust an neuen Gesetzen und Regelungen im Land nach sich. Die Umsetzung wurde zu einem längeren Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzog. Dazu wurde 1821 eine "Ordnung des Armenwesens und des Heimatrechtes" erlassen.
1819: Erste Volkszählung in Mecklenburg
Mecklenburg – Schwerin hatte am Stichtag, den 1. Dezember, 393.000 und Mecklenburg-Strelitz 72.000 Bewohner.
1818 wurde ein Pachtvertrag für die Reddelicher Büdnerei № 1 ausgestellt.
Der Reddelicher Büdner Mahn erhielt einen Pachtvertrag. Damit begann in Reddelich die Ära der Büdnereigründungen. Die letzte der 27 Büdnereien wurde 1908 gegründet. Die Büdnereien sind ausführlich dokumentiert, so auch die Büdnerei № 1.
1818: Zusammenschluss von Kirchgemeinden der Region
Mit der Superintendentur Steffenshagen wurde verwaltungstechnisch umgesetzt, was längst gängige Praxis war. Zum Kirchspiel Steffenshagen (Kirchenjurat M.Baade aus Reddelich) gehörten Klein -, Vorder-, und Hinterbollhagen sowie Brodhagen, Fulgen, Glashagen, Reddelich, Ober-, Nieder- und Meierei Steffenshagen, Stülow und Wittenbeck.
1817: Landneuordnung in Reddelich
Eine Regulierung der Feldmark von Reddelich und Separation der Hufen wurde durchgeführt. Mit dieser wurde das zum Dorf gehörende Gebiet neu vermessen. Der Wust von Diensten und Abgaben fiel weg. Es wurde ein einheitlicher Grundzins eingeführt und es erfolgte eine Separation der Gemarkung, bei der jeder Bauer ein zusammenhängendes Stück Acker- und Weideland sowie Wiese zur individuellen Bewirtschaftung erhielt. Die Dreifelderwirtschaft wurde damit abgelöst. Die Separation veränderte das Landschaftsbild grundlegend. Es entstanden die Ackerformen, die bis zur Bildung der Produktionsgenossenschaften im DDR-Sozialismus im wesentlichen Bestand hatten. Diese Neuverteilung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kam einer Agrarreform gleich.
1815: Auswanderung in andere Staaten des Deutschen Bundes wurde gestattet.
Diese Verordnung vom 6. Juni war eine unmittelbare Folge des Beitritt Mecklenburgs zum Deutschen Bund. Mecklenburg musste seine Rechtsnormen den meist fortschrittlicheren Standards des Bundes anpassen. Dies wurde zu einem langwierigen Prozess, bei dem sich das Land seine sprichwörtliche Rückständigkeit bis weit in das 20. Jahrhundert bewahren konnte.
1802: Abschaffung der Prügelstrafe in Mecklenburg
Für die herzoglichen Untertanen, auch in Reddelich und Brodhagen, war dieses Gesetz sicher um vieles bedeutsamer als die X. Hauptlandesteilung oder Ähnliches. Bedeutete es doch das Ende einer erniedrigenden Prozedur.
1798 Herzogliche Anordnung zur Forcierung der Branntkalkproduktion
Das Domanialamt Doberan wurde angewiesen, für eine Steigerung der Brantkalkproduktion zu sorgen. Für herzogliche Bauvorhaben in Doberan und Heiligendamm wurden große Mengen an Baumaterial benötigt. Mehr dazu in:
1797: Herzogliche Anordnung zur Dacheindeckung mit Ziegeln
Wegen der Brandgefahr durch Funkenflug wurde verfügt, dass die Dächer nicht mehr mit Stroh oder Reet gedeckt werden durften, sondern nur noch mit Dachziegeln.
1792: Brodhäger Hauswirte erhielten Pachtverträge für 21 Jahre
Die Hauswirte von Brodhagen wurden von den Naturaldiensten befreit und erhielten einen Pachtvertrag von 1792 bis 1813. Der Pachtvertrag wurde nicht mit den einzelnen Bauern, sondern im Ganzen mit den drei Hauswirten: Dorfschulze Bull, Gustav Pentzin und Claus Pentzin abgeschlossen. Die Bauern hafteten gesamtschuldnerisch. Bei dem Tod eines Hauswirtes erbte eines seiner Kinder, wenn es keine Einwände gegen dessen Tüchtigkeit gab. Das Amt behielt sich die freie Verfügbarkeit bei Erledigung des Gehöftes vor. Es setzte dann einen neuen Wirt oder einen Interimswirt ein. Letzteres für die Zeit bis ein Erbe das Gehöft übernehmen kann.
„1792: Brodhäger Hauswirte erhielten Pachtverträge für 21 Jahre“ weiterlesen1792: Verbot der Auswanderung nach Amerika
In seiner Verzweifelung sah der Herzog, am 18. Mai 1792, wohl keine andere Möglichkeit mehr, dem massenhaften Exodus seiner Bevölkerung zu begegnen. Es gab allerdings auch herzogliche Beamte, die eine deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse im Land für den praktikabeleren Weg ansahen.
1790: Abschaffung der Frondienste im Domanium
In den Dörfern desDomaniums wurden die Frondienste abgeschafft und die Hand- und Spanndienste durch Zahlung von Dienstgeld ersetzt. Das führte zu einer Entlastung für die Bauernwirtschaften. Die Dorfschaften Reddelich, Brodhagen und Steffenshagen schlossen mit den Domänen Vorderbollhagen, Brodhagen und Steffenshagen einen Kontrakt über die Ersatzzahlungen für die Hand- und Spanndienste.
1771: Erlass einer Herzoglichen Schulordnung mit Schulpflicht
Im Domanium erließ Herzog Friedrich ein Herzoglich Mecklenburgisches Reglement für sämtliche Schulen auf dem Lande. Damit setzte er eine allgemeine, bildungspolitische Entwicklung in seinem unmittelbaren Herrschaftsbereich um. Die Durchsetzung erfolgte jedoch oft nur halbherzig und Qualität der Schulbildung hing stark vom Engagement der verantwortlichen Beamten und Lehrer ab. Um wenigstens etwas Qualität in die dörfliche Schulbildung zu bringen und diese nicht komplett der Kirche zu überlassen, wurde 1786 in Ludwigslust ein Landesschulmeisterseminarium gestiftet. Dort wurden jeweils fünfzehn Schulmeister per Seminar ausgebildet.
„1771: Erlass einer Herzoglichen Schulordnung mit Schulpflicht“ weiterlesen1769: Verbot der Folter in Mecklenburg
Dieser, auf den ersten Blick unscheinbare Chronikeitrag, verweist auf eine bedeutsame Zeitmarke für das Rechtswesen des Landes.
1768 ordnete Herzog Friedrich an, Listen der Leibeigenen in den Ämtern anzufertigen.
Aus diesen sollen die Bauernstellen und die zugehörigen Untertanen/Leibeigenen hervorgehen. Die Kontrolle über ihre Leibeigenen wurde für die Grundherren zunehmend zu einem Problem, das vorerst administrativ gelöst werden sollte. Das Amt Doberan erließ eine Anzeige, dass sich entlaufene Leibeigene melden sollen. Die neuen Brodherren sollen diese auffordern, in den Amtsbezirk zurückzukehren.
„1768 ordnete Herzog Friedrich an, Listen der Leibeigenen in den Ämtern anzufertigen.“ weiterlesen1765: Beschwerde der Reddelicher Hauswirte
Auch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war das Verhältnis zwischen den Reddelicher Bauern und dem Gutspächter von Vorderbollhagen spannungsgeladen. In einem Schreiben vom 18. September an den Amtshauptmann Holsten zu Doberan beschwerten sie sich, gemeinsam mit Steffenshäger Bauern über die harte Behandlung durch den Pensionär Hagemeister zu Vorderbollhagen.
„1765: Beschwerde der Reddelicher Hauswirte“ weiterlesen1755: Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich
Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich, vom 18. April, bildete mit 25 Artikeln und 530 Paragraphen das ständische Grundgesetz Mecklenburgs. Das Grundgesetz des Landes war ein Vergleich zwischen den herrschenden Herzögen und den Ständen, den etwa 600 Rittergutsbesitzern und den 42 Städten. Die Einteilung Mecklenburgs erfolgte in das herrschaftliche Domanium, (etwa 45 % des Landes), des Territoriums der Ritterschaft (auch 45 %) und der Städte (10 %).
„1755: Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich“ weiterlesen1750: Regulierung der Feldmark von Reddelich
Um das Hofland von Vorderbollhagen abzurunden, wurden den Bauern von Reddelich 1778 Quadratruten Brodhäger Wiesen genommen und dem Hofe Vorderbollhagen zugelegt. Die Dorffluren waren nie etwas statisches. Es gab immer ein Gerangel um Land.
„1750: Regulierung der Feldmark von Reddelich“ weiterlesen1704: Erlass der "Mecklenburgischen Hofdienstordnung"
In dieser wurden erstmalig die Dienste der herzoglichen Bauern einheitlich geregelt. In ihr heißt es: » …Kornfuhren, Fuhren zum Bau auf dem Hof, Saatkornfuhren auf die Äcker, Eggen, Säen, Mist ausbringen, Mähen, Wolle scheren und Flachs schwingen. Die Frauen müssen […] Hede spinnen. Außerdem wird im Winter Brennholz […] geschlagen. «
„1704: Erlass der "Mecklenburgischen Hofdienstordnung"“ weiterlesen1702: Erlass einer Schulzen- und Bauernordnung
Die Schulzen– und Bauernordnung vom 1. Juli schrieb Regeln für das Zusammenleben und Wirtschaften in den Dörfern vor. So regelte die Ordnung das Verhalten bei Feierlichkeiten, die Feldbestellung, die Viehhaltung, die Gartenbestellung, den Hausbau, die Vermeidung von Feuergefahr und gab allgemeine Verhaltensweisen vor.
„1702: Erlass einer Schulzen- und Bauernordnung“ weiterlesen1688: Edikt gegen die Hexenprozesse
Das Verbot von Hexenprozessen durch Herzog Christian Ludwig wurde nicht überall befolgt. Trina Schlorff, geborene Tielemanns, ist die letzte Hexe in Mecklenburg, die am 28. April 1697 in Hastorf auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Margarete Gensicke aus Hohenfelde war am 20. Juli 1336 das erste Opfer.
1670: Vorschrift "wegen der Fuhren und Handdienste"
In dieser Vorschrift vom 23. Oktober wurde festgelegt, dass die Grundherren von den Bauern bei zehn Reichstalern Strafe nur absolut notwendige Dienste fordern durften. In der Ernte und während der Feldbestellung sollte der Bauer von Fuhren und Handdiensten verschont bleiben. Er durfte aber angewiesene Dienste nicht verweigern.
1654: Erweiterung der Gesindeordnung
Mit Wirkung vom 14. November wurde die 1646 erlassene mecklenburger Gesindeordnung restriktiv erweitert. Die verkündete Gesinde – Tagelöhner – Baur – Schäfer – Tax- und Victualordnung regelte die schlimmste Form der bäuerlichen Unterdrückung. Die Leibeigenschaft und die Erbuntertänigkeit wurden damit gesetzlich festgelegt.
„1654: Erweiterung der Gesindeordnung“ weiterlesen1621: mecklenburgische Reversalen wurden erlassen
Diese Reversalen erlaubten es, dass die Bauernstellen durch den Gutsherren gekündigt werden konnten, wenn die Bauern ihren Besitz nicht urkundlich nachweisen konnten.
1572 wurde eine Mecklenburgische Polizei- und Landordnung erlassen.
Die Polizei- und Landordnung enthielt Ausführungen über Dienstboten, Gesinde, Reisigknechte, Arbeiter und Tagelöhner. Es wurde festgelegt, dass Personen, die durch Wahrsagung und Zauberei anderen Schaden zufügten, durch das Feuer bestraft werden sollten (Hexenverbrennung). Unliebsame Menschen wurden häufig als Hexen und Zauberer angeklagt und erlitten den Tod. Diese Hexenverfolgung wurde sehr oft durch Gutachten der juristischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald abgesegnet.
1521 wurde eine "Türkensteuer" erhoben.
Zur Finanzierung der Abwehr der Türken, die im Jahr 1453 Konstantinopel einnahmen und im 16. und 17. Jarhundert die Herrscher in Europa bedrohten, bat der Kaiser um eine Steuer. Die Wormser Reichsmatrikel von 1521 besagte, dass die Herzöge Heinrich und Albrecht von Meckelnburg jährlich 360 Gulden aufbringen mussten, die auf die Bevölkerung umgelegt wurden. Weiterhin waren 40 Mann zu Ross und 67 zu Fuß zu stellen. Die entsprechenden Steuerlisten geben uns Aufschluss über Einwohnerzahlen in den Gemeinden.
1516: erste Mecklenburgische Polizeiordnung als Landesgesetz
Mit Hilfe dieser Verordnung, vom 10. Dezember wurden die Zentralisierungsbestrebungen und somit die Landeshoheit durch die Herzöge gestärkt. Geregelt wurden die Handelsbeziehungen zwischen Bürgern und Bauern. Die Gerichtsbarkeit der Geistlichkeit wurde zurückgedrängt. Vorschriften über den Häuserbau und zur Bekämpfung von Feuer wurden erlassen.
1489: Beginn der Zentralisierung der Finanzverwaltung in Mecklenburg.
Die Finanzverwaltung in Mecklenburg wurde an einen Rentmeister übergeben. Die bisherige Verwaltung wurde in eine Behördenorganisation umgewandelt. Ausgebildete Kanzleibeamte mussten gegenüber dem Herzog Rechenschaft ablegen. Die Kanzlei wurde als eine zentrale Verwaltungsbehörde den Vogteien übergeordnet.
1229: Erste mecklenburgische Hauptlandesteilung
Die erste mecklenburgische Hauptlandesteilung fand zwischen den vier Enkeln Heinrich Borwins I. statt. Sie führte zu den vier Herrschaften Mecklenburg, Rostock (bis 1314), Werle (bis 1436) und Parchim (bis 1256). Neben diesen Herrschaften bestanden noch die Grafschaften Ratzeburg, Schwerin und Dannenberg sowie die Bistümer Ratzeburg und Schwerin.
„1229: Erste mecklenburgische Hauptlandesteilung“ weiterlesen