Die Geschichte der Brodhäger Kalkbrennerei

Heute ist die ehemalige Kalkbrennerei ein versteckt wie idyllisch gelegenes Hofgrundstück außerhalb der Ortslage Brodhagen. Die Brodhäger Kalkbrennerei kann schon eine bemerkenswerte Geschichte aufweisen. Einerseits eine unterschätzte Industrieanlage, anderseits nicht leistungsfähig genug, seine Betreiber ausschließlich von der Kalkbrennerei zu ernähren. Die jeweiligen Kalkbrenner waren Pächter und erhielten Land zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung.

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1870 bis 1871: Deutsch – Französischer Krieg mit der Beteiligung mecklenburgischer Truppen

Den Franzosen wurden als Kriegsverlierer gewaltige Reparationszahlungen auferlegt. Diese sorgten in Deutschland für einen bislang nie dagewesenen Bauboom. Auch das Schweriner Herzoghaus nutzte den Geldsegen zum Ausbau der domanialen Infrastruktur. Viele Gutshäuser und Wirtschaftsgebäude stammen aus dieser Zeit.

1867: Volkszählung in Mecklenburg

Diese ist die erste in Mecklenburg, in der Vorort sämtliche Haushaltungen erfasst wurden. Kopien der Erfassungsbögen für Reddelich und Brodhagen liegen der Redaktion vor [04]. Die Auswertungen flossen in die jeweiligen Beiträge ein.

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1867: Verfassung des Norddeutschen Bundes trat am 25. Juni in Kraft.

In Folge dessen, musste Mecklenburg seine Rechtsnormen dem fortschrittlicheren Standard des Bundes anpassen. So wurde noch 1868 ein Gesetz über die Freizügigkeit erlassen. Diese Bündnispolitik mündete in die Gründung des Deutschen Reiches 1871.

1860: Anordnung zur schnellen Vererbpachtung

Das Finanzministerium erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Die Vererbpachtung sollte Dorfschaftsweise erfolgen. Ziel dieses Erlasses war die Schaffung eines unabhängigen Bauernstandes als sichere Grundlage für eine intensive Wirtschaftsführung auf dem Lande. Bis Ende des Jahres waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Vererbpachtung entstanden die Dorfgemeinden.

1853: Flächen zur Pachtung für Häusler wurden in Reddelich reserviert

Zur Verbesserung der Lebenssituationen von Einliegern und Häuslern wurden im September in Reddelich 6000 Quadratruten Ackerland als Pachtland ausgewiesen. Bei der Vergabe wurden Lage, Alter und Bedürfnisse der Interessenten berücksichtigt. Die Einlieger oder Häusler, die im Dorfe wohnen, erhielten 185 bis 200 Quadratruten Land zur eigenen wirtschaftlichen Nutzung. Sie mussten einen Vorsteher wählen, der ihre gemeinschaftlichen Verhältnisse und Obliegenheiten vertrat. Die Pachtdauer war auf elf Jahre festgelegt.

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1852: Neubau einer Reddelicher Schule

Die neue Schule in Reddelich war ein massives Haus mit Steindach, dahinter Stall und Scheune mit Strohdach. Zur Schulstelle gehören 4 ha Ackerland, beim Gehöft eine Wiese von 54 ar und einen Garten von 13 ar. Das Gebäude besteht noch heute als Wohnhaus.

1851: Beginn der massenhaften Auswanderung nach Amerika

Die Auswanderung aus Mecklenburg war von 1850 bis 1890 eine Massenerscheinung. Von 1853 bis 1908 wanderten 120.000 Personen aus. Gründe waren der Wunsch nach eigenem Grund und Boden und die fehlende Gewerbefreiheit in Mecklenburg. Auch die Einstufung vieler Menschen als Heimatlose ohne Wohnrecht und ohne das Recht, eine Ehe schließen zu dürfen, was wiederum die Geburt vieler unehelicher Kinder und die Ächtung ihrer Mütter zur Folge hatte, bewegte viele zum Verlassen Mecklenburgs. Die bereits Ausgewanderten erzeugten eine Sogwirkung, die auch Unzufriedene mit den politischen Verhältnissen und Abenteurerlustige erfasste und mit abgeschobenen, unliebsamen Personen durch das Land die Auswanderungsschiffe nach Übersee füllten.

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1848: Bürgerliche Revolution in Deutschland

In Mecklenburg wurden einige demokratische Freiheiten eingeführt, wie die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung. Eine Repräsentativverfassung wurde verabschiedet. In Aktionen auf dem Lande wurden das freie bäuerliche Eigentum, die Reduzierung des Großgrundbesitzes und die Abgabe von Land an die Landarbeiter gefordert. Durch den Freienwalder Schiedsspruch, 1850 im September, wurde die Verfassung aufgehoben und der ständische Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 in Mecklenburg wieder eingesetzt.

1846: Erlass zur Ansiedlung von Häuslereien

Ein herzogliches Zirkular zur Ansiedlung von Häuslereien vom 18. Mai, sollte der zunehmenden Auswanderung begegnen. In Reddelich wurden ab 1851 Hauslereien errichtet. In Brodhagen blieb diese Siedlungspolitik bedeutungslos.

1846: Pachtvertrag für Reddelicher Hauswirte

Johanni 1846 erhielten die Reddelicher Hauswirte einheitliche Pachtverträge bis Johanni 1860. Die damaligen Hauswirte von Reddelich: Waack (Hufe I), Uplegger (Hufe II), Bull (Hufe III), Baade (Hufe IV), Kruth (Hufe V), Westendorf (Hufe VI), Frahm (Hufe VII), Daniel Baade (Hufe VIII), Schulze Baade (Hufe IX).

1843: Beschwerde über die Reddelicher Schule

Johann Engel (geb. 1803), Chausseegeldeinnehmer im Chausseehaus (Hebestelle) bei Reddelich, beschwerte sich am 12. Juli über die Unzulänglichkeit der Schulbildung an der Dorfschule in Reddelich. Er würde seine Kinder lieber nach Doberan oder Kröpelin schicken, was nur genehmigt wird, wenn er trotzdem Schulgeld in Reddelich bezahlt.

1842 – 1847: Bau der Chaussee Rostock – Wismar

Im 19. Jahrhundert begann die herzogliche Verwaltung die im 16. Jahrhundert angelegten Kunststraßen zu befestigen. Nach dem Ausbau zu Kopfsteinpflasteralleen wurden diese Straßen Chaussee genannt. Refinanziert wurden diese Investitionen über Straßennutzungsgebühren. Reddelich lag an der Straße Rostock – Wismar und wurde Mautstation.

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1841: Versammlung deutscher Land- und Forstwirte in Doberan

Dabei handelte es sich um eine deutschlandweite Großveranstaltung mit entsprechendem Rahmenprogramm. Der amtliche Bericht über die Veranstaltung im September, herausgegeben vom Oeconomierathe Dr. Alexander von Lengerke, Professor in Braunschweig, umfasst 400 Seiten.
Für Reddelich relevant ist zum einen die Nennung des Hauswirtes Waack (Andreas) als Besitzer eines Pferdes, das zum Rennen aufgestellt war.
Zum anderen die amtliche Feststellung, dass im Amtsgebiet Doberan die Wildschweine ausgerottet waren, was auch die Reddelicher und Brodhäger Bauern erfreut haben dürfte. [gefunden von Axel Kähler [31]]

1827: Regulativ zur Einrichtung von Obstbaumschulen

Um den Obstbau in Mecklenburg zu forcieren erließ der Herzog am 24. Februar 1827 ein Regulativ Für die von den Schulmeistern zu übernehmenden Obstbaumschulen. Lehrer wurden nur noch eingestellt, wenn diese nachweisen konnten, dass sie im Obstbau befähigt waren. Bereits etablierte Schulmeister wurden verpflichtet, sich auf Kosten der Schulkasse unterweisen zu lassen. In den Domanialdörfern waren Obstbaumschulen anzulegen, die von den Schulmeistern betreut wurden. Die Schulkinder waren dort, am praktischen Beispiel, in Obstbau zu unterrichten.

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1822: Pachterlass für die Reddelicher Dorfschaft

Wegen massiven Ernteausfällen durch Hagelschäden wurde der Reddelicher Dorfschaft Pacht erlassen. Später mussten sich Landwirte deutschlandweit in Hagelversicherungsvereinen gegen dieses Risiko versichern. Damit wurde der Grundstein für die Versicherungswirtschaft gelegt. Eine Branche, die heute von Konzernen mit Milliardenumsätzen dominiert wird.

1822: Gründung eines Vereines zur Förderung der Pferdezucht in Mecklenburg

Mit dem Herzog als Schirmherren wurde der "Verein zur Förderung der Pferdezucht in Mecklenburg" gegründet, mit dem Ziel, das Land in der Pferdezucht wieder zu alter Größe und Bedeutung zu bringen. Im Kontext dieser Wirtschaftsförderung stand auch der Ausbau der Pferderennbahn zwischen Doberan und Heiligendamm zu einer professionellen Anlage mit überregionaler Bedeutung.

1820: Gesetz zur Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg

Mit diesem Gesetz vom 18. Januar wurde eine längst überfällige Reform auch in Mecklenburg umgesetzt. Sie zog einen Wust an neuen Gesetzen und Regelungen im Land nach sich. Die Umsetzung wurde zu einem längeren Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzog. Dazu wurde 1821 eine "Ordnung des Armenwesens und des Heimatrechtes" erlassen.

1818 wurde ein Pachtvertrag für die Reddelicher Büdnerei № 1 ausgestellt.

Der Reddelicher Büdner Mahn erhielt einen Pachtvertrag. Damit begann in Reddelich die Ära der Büdnereigründungen. Die letzte der 27 Büdnereien wurde 1908 gegründet. Die Büdnereien sind ausführlich dokumentiert, so auch die Büdnerei № 1.

1818: Zusammenschluss von Kirchgemeinden der Region

Mit der Superintendentur Steffenshagen wurde verwaltungstechnisch umgesetzt, was längst gängige Praxis war. Zum Kirchspiel Steffenshagen (Kirchenjurat M.Baade aus Reddelich) gehörten Klein -, Vorder-, und Hinterbollhagen sowie Brodhagen, Fulgen, Glashagen, Reddelich, Ober-, Nieder- und Meierei Steffenshagen, Stülow und Wittenbeck.

1817: Landneuordnung in Reddelich

Eine Regulierung der Feldmark von Reddelich und Separation der Hufen wurde durchgeführt. Mit dieser wurde das zum Dorf gehörende Gebiet neu vermessen. Der Wust von Diensten und Abgaben fiel weg. Es wurde ein einheitlicher Grundzins eingeführt und es erfolgte eine Separation der Gemarkung, bei der jeder Bauer ein zusammenhängendes Stück Acker- und Weideland sowie Wiese zur individuellen Bewirtschaftung erhielt. Die Dreifelderwirtschaft wurde damit abgelöst. Die Separation veränderte das Landschaftsbild grundlegend. Es entstanden die Ackerformen, die bis zur Bildung der Produktionsgenossenschaften im DDR-Sozialismus im wesentlichen Bestand hatten. Diese Neuverteilung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kam einer Agrarreform gleich.

1815: Auswanderung in andere Staaten des Deutschen Bundes wurde gestattet.

Diese Verordnung vom 6. Juni war eine unmittelbare Folge des Beitritt Mecklenburgs zum Deutschen Bund. Mecklenburg musste seine Rechtsnormen den meist fortschrittlicheren Standards des Bundes anpassen. Dies wurde zu einem langwierigen Prozess, bei dem sich das Land seine sprichwörtliche Rückständigkeit bis weit in das 20. Jahrhundert bewahren konnte.

1807: Reitvorführungen in Reddelich

Für den 10. August 1807 ist in der Chronik des Doberaner Rennverein e. V. von 1822 für diesen Tag vermerkt:

Rückkehr des Herzogs nach Doberan aus dem durch die napoleonische Besetzung weiter Teile Deutschlands erzwungenen, siebenmonatigen Exil im dänischen Altona; Empfang des Herzogs durch die Bevölkerung mit Reitvorführungen in Reddelich bei Doberan

Chronik des Doberaner Rennverein e. V. von 1822
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1806 – 1813: Napoleonische Zeit und Befreiungskriege

Mecklenburg war während der napoleonischen Ära von 1806 bis 1815 häufig Kriegsschauplatz. Die französischen Truppen plünderten und zerstörten Häuser in den Dörfern und drangsalierten die Bevölkerung. Sie beschlagnahmten Pferde, Fuhrwerke, Vieh, Getreide und Lebensmittel.

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1798 Herzogliche Anordnung zur Forcierung der Branntkalkproduktion

Das Domanialamt Doberan wurde angewiesen, für eine Steigerung der Brantkalkproduktion zu sorgen. Für herzogliche Bauvorhaben in Doberan und Heiligendamm wurden große Mengen an Baumaterial benötigt. Mehr dazu in:

1794: Veröffentlichung einer Generalkarte von Mecklenburg

Diese veröffentlichte Friedrich Wilhelm Karl von Schmettau im Maßstab 1 : 225.000. Sie gilt als erste exakt vermessene Karte von Mecklenburg und diente als Grundlage für viele später erschienene Landkarten. Grundlage für seine Arbeit war wiederum das Werk von Carl Friedrich von Wiebeking, Architekt, Wasserbau-Ingenieur und Landvermesser. Redaktionsschluss, und somit der Referenzzeitraum des Kartenwerks, war um 1787.

1792: Brodhäger Hauswirte erhielten Pachtverträge für 21 Jahre

Die Hauswirte von Brodhagen wurden von den Naturaldiensten befreit und erhielten einen Pachtvertrag von 1792 bis 1813. Der Pachtvertrag wurde nicht mit den einzelnen Bauern, sondern im Ganzen mit den drei Hauswirten: Dorfschulze Bull, Gustav Pentzin und Claus Pentzin abgeschlossen. Die Bauern hafteten gesamtschuldnerisch. Bei dem Tod eines Hauswirtes erbte eines seiner Kinder, wenn es keine Einwände gegen dessen Tüchtigkeit gab. Das Amt behielt sich die freie Verfügbarkeit bei Erledigung des Gehöftes vor. Es setzte dann einen neuen Wirt oder einen Interimswirt ein. Letzteres für die Zeit bis ein Erbe das Gehöft übernehmen kann.

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1792: Verbot der Auswanderung nach Amerika

In seiner Verzweifelung sah der Herzog, am 18. Mai 1792, wohl keine andere Möglichkeit mehr, dem massenhaften Exodus seiner Bevölkerung zu begegnen. Es gab allerdings auch herzogliche Beamte, die eine deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse im Land für den praktikabeleren Weg ansahen.

1790: Abschaffung der Frondienste im Domanium

In den Dörfern desDomaniums wurden die Frondienste abgeschafft und die Hand- und Spanndienste durch Zahlung von Dienstgeld ersetzt. Das führte zu einer Entlastung für die Bauernwirtschaften. Die Dorfschaften Reddelich, Brodhagen und Steffenshagen schlossen mit den Domänen Vorderbollhagen, Brodhagen und Steffenshagen einen Kontrakt über die Ersatzzahlungen für die Hand- und Spanndienste.

1789 – 1803: Französische Revolution

In den Jahren von 1789 bis 1795 fand die Französische Bürgerliche Revolution statt. Sie führte unter der Losung Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zu bürgerlichen Umwälzungen nicht nur in Frankreich, sondern wirkte sich auch auf Deutschland und somit auf Mecklenburg aus. Die Koalition der mitteleuropäischen Mächte kämpfte gegen die französische Revolutionsarmee, um die Errungenschaften der Revolution rückgängig zu machen. Diese Koalitionskriege in Verbindung mit Missernten führten zu einer erhöhten Nachfrage von Lebensmitteln in Frankreich.

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1771: Erlass einer Herzoglichen Schulordnung mit Schulpflicht

Im Domanium erließ Herzog Friedrich ein Herzoglich Mecklenburgisches Reglement für sämtliche Schulen auf dem Lande. Damit setzte er eine allgemeine, bildungspolitische Entwicklung in seinem unmittelbaren Herrschaftsbereich um. Die Durchsetzung erfolgte jedoch oft nur halbherzig und Qualität der Schulbildung hing stark vom Engagement der verantwortlichen Beamten und Lehrer ab. Um wenigstens etwas Qualität in die dörfliche Schulbildung zu bringen und diese nicht komplett der Kirche zu überlassen, wurde 1786 in Ludwigslust ein Landesschulmeisterseminarium gestiftet. Dort wurden jeweils 15 Schulmeister per Seminar ausgebildet.

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1768 ordnete Herzog Friedrich an, Listen der Leibeigenen in den Ämtern anzufertigen.

Aus diesen sollen die Bauernstellen und die zugehörigen Untertanen/Leibeigenen hervorgehen. Die Kontrolle über ihre Leibeigenen wurde für die Grundherren zunehmend zu einem Problem, das vorerst administrativ gelöst werden sollte. Das Amt Doberan erließ eine Anzeige, dass sich entlaufene Leibeigene melden sollen. Die neuen Brodherren sollen diese auffordern, in den Amtsbezirk zurückzukehren.

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1765: Beschwerde der Reddelicher Hauswirte

Auch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war das Verhältnis zwischen den Reddelicher Bauern und dem Gutspächter von Vorderbollhagen spannungsgeladen. In einem Schreiben vom 18. September an den Amtshauptmann Holsten zu Doberan beschwerten sie sich, gemeinsam mit Steffenshäger Bauern über die harte Behandlung durch den Pensionär Hagemeister zu Vorderbollhagen.

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1756 – 1763: Siebenjähriger Krieg

Preußen kämpfte im Siebenjährigen Krieg gegen eine Koalition von Österreich, Russland, Frankreich und Schweden. Mecklenburg–Schwerin wurde mehrmalig durch Preußen besetzt. Geld- und Naturallieferungen wurden von den Einwohnern eingetrieben. 4000 Soldaten wurden durch Zwang rekrutiert. Plünderungen waren an der Tagesordnung.Die Schäden für das Land werden mit fünfzehn Millionen Talern angegeben. Das Wort Preußen wurde dadurch zu einem Schimpfwort in Mecklenburg.

1755: Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich, vom 18. April, bildete mit 25 Artikeln und 530 Paragraphen das ständische Grundgesetz Mecklenburgs. Das Grundgesetz des Landes war ein Vergleich zwischen den herrschenden Herzögen und den Ständen, den etwa 600 Rittergutsbesitzern und den 42 Städten. Die Einteilung Mecklenburgs erfolgte in das herrschaftliche Domanium, (etwa 45 % des Landes), des Territoriums der Ritterschaft (auch 45 %) und der Städte (10 %).

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1753: erstes Büdnerei-Patent in Mecklenburg

Erstmalig wurde ein Patent zur Neuansiedlung von Büdnereien im Domanium erlassen. Das Ansiedlungsedikt des Herzogs Christian Ludwig regelte die Einrichtung von Büdnereien im Domanium, um die Menschen an Haus und Scholle zu binden und der Auswanderung entgegenzuwirken. Diese erste Büdneransetzung wurde am 6. März 1778 eingestellt. Offensichtlich war die Zeit noch nicht reif für Büdnereien in Mecklenburg. Die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen waren noch nicht vorhanden. Diese erste Büdneransetzung führte in vielen Dörfern dazu, dass Kossaten zu Büdnern herabgestuft wurden.

1751: Bittschrift der Brodhäger Cossatenwitwe Levetzow

1751 starb der Kossate Jochim Levetzow aus Brodhagen. Interessant ist, dass J. Levetzow als Inventar zwei Ochsen, einen Stier, einen Stier von zwei Jahren, ein Kalb, vier Schafe, ein Schwein und einen Wagen hinterließ. Seine Wittwe ließ ein Bittschreiben an den Herzog aufsetzen. Dieses ist ein gutes Beispiel damaliger Briefkunst:

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1750: Regulierung der Feldmark von Reddelich

Um das Hofland von Vorderbollhagen abzurunden, wurden den Bauern von Reddelich 1778 Quadratruten Brodhäger Wiesen genommen und dem Hofe Vorderbollhagen zugelegt. Die Dorffluren waren nie etwas statisches. Es gab immer ein Gerangel um Land.

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1746: Streit um Dienste Reddelicher Bauern für den Hof Vorderbollhagen

Die Bauern im Domanium, so auch die Reddelicher, waren verpflichtet auf den umliegenden Domänen Vorderbollhagen, Jennewitz und Brusow Hand- und Spanndienste zu leisten. Rechtliche Grundlage dazu war die Hofdienstordnung von 1704 (siehe ebenda). Bereits 1725 beschwerte sich der Reddelicher Schulze Bull sich über den vom Pächter zu Vorderbollhagen geforderten Kornzehnten. Der Pensionär Güningen sollte bis an sein Lebensende von jedem Bauern jährlich fünf Taler erhalten.

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1726 Landesvermessung

Der älteste Bezug auf eine Flurkarte vom Gemeindegebiet ist aus einer Vermessung von 1726 und stammt aus einer Chronikensammlung von 1947. Leider liegen weder die Karte, auf die sich dort bezogen wird, noch Angaben über den Autor vor. Daher ist eine Zuordnung der Bezeichnungen zur Örtlichkeit nicht möglich.
Bemerkenswert ist, dass die Flurbezeichnungen von 1726 (Siehe Auflistung unten) auf Karten vom Ende des 19. Jahrhunderts kaum noch erscheinen.

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1704: Erlass der "Mecklenburgischen Hofdienstordnung"

In dieser wurden erstmalig die Dienste der herzoglichen Bauern einheitlich geregelt. In ihr heißt es: » …Kornfuhren, Fuhren zum Bau auf dem Hof, Saatkornfuhren auf die Äcker, Eggen, Säen, Mist ausbringen, Mähen, Wolle scheren und Flachs schwingen. Die Frauen müssen […] Hede spinnen. Außerdem wird im Winter Brennholz […] geschlagen. «

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1704 und 1751: Beichtkinderverzeichnisse

Die Jahre 1704 und 1751 sind eine Zeitmarke, die in diversen Chroniken der Region sehr oft auftauchen. Wie auch bereits 1704, ließ die Kirche 1751, von ihren Pastoren, sogenannte Beichtkinderverzeichnisse erstellen. Dies geschah im Rahmen der Verantwortlichkeit der Kirchenämter für das Standeswesen. Da in diesen Jahren wohl so ziemlich alle Einwohner Mecklenburgs, zumindest im ländlichen Raum, christlich getauft und konfirmiert waren, sind diese Verzeichnisse wie Einwohnerlisten zu sehen Das Beichtkinderverzeichnis aus dem Jahr 1704 wurde von Pastor Stephanus Sehuse aus Stephanshagen verfasst und bestätigt, unter anderen, durch den Kirchenjuraten (Kirchenvorstandsmitglied) Hans Bade (70) aus Reddelig.

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1702: Erlass einer Schulzen- und Bauernordnung

Die Schulzen– und Bauernordnung vom 1. Juli schrieb Regeln für das Zusammenleben und Wirtschaften in den Dörfern vor. So regelte die Ordnung das Verhalten bei Feierlichkeiten, die Feldbestellung, die Viehhaltung, die Gartenbestellung, den Hausbau, die Vermeidung von Feuergefahr und gab allgemeine Verhaltensweisen vor.

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1701: Dritte Hauptlandesteilung

Die Dritte Hauptlandesteilung erfolgte am 3. März durch den "Hamburger Vergleich" in Mecklenburg–Schwerin und Mecklenburg–Strelitz (mit Herrschaft Stargard und Fürstentum Ratzeburg, das vormalige Bistum Ratzeburg). Für beide Herzogtümer gab es gemeinsame Gerichte, Landtage und die Union der Landstände.

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1700 – 1721: Nordischer Krieg

Im Nordischen Krieg kämpften auf mecklenburgischem Territorium Schweden gegen Preußen, Dänen, Sachsen und Russen. Plünderungen durch Kriegsparteien waren an der Tagesordnung. Viele Mecklenburger wurden in die preußische Armee verschleppt, was zu einer großen ständigen Plage nicht nur in Kriegs- sondern auch in Friedenszeiten wurde. Neben diesen gewaltsamen Soldatenwerbungen waren das Eintreiben von Geld- und Naturallieferungen und Plünderungen an der Tagesordnung.

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1688: Edikt gegen die Hexenprozesse

Das Verbot von Hexenprozessen durch Herzog Christian Ludwig wurde nicht überall befolgt. Trina Schlorff, geborene Tielemanns, ist die letzte Hexe in Mecklenburg, die am 28. April 1697 in Hastorf auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Margarete Gensicke aus Hohenfelde war am 20. Juli 1336 das erste Opfer.

1670: Vorschrift "wegen der Fuhren und Handdienste"

In dieser Vorschrift vom 23. Oktober wurde festgelegt, dass die Grundherren von den Bauern bei zehn Reichstalern Strafe nur absolut notwendige Dienste fordern durften. In der Ernte und während der Feldbestellung sollte der Bauer von Fuhren und Handdiensten verschont bleiben. Er durfte aber angewiesene Dienste nicht verweigern.

1658: Schwedisch–Polnischer Krieg

Die kriegerische Belastung durch den Schwedisch-Polnischen Krieg war wie im Dreißigjährigen Krieg sehr hoch. Der Zug der Truppen des Königs Karl von Schweden und der Streitmacht des polnischen Königs nach Holstein brachte Reddelich ohne Zweifel unerhörte hohe Belastungen. Die gegen Schweden verbündeten Kaiserlichen, Brandenburger und Polen marschierten mit 30.000 Soldaten in Mecklenburg ein. Bis zum Frieden von Oliva im Jahr 1660 wütete die Soldateska im Lande.

1654: Erweiterung der Gesindeordnung

Mit Wirkung vom 14. November wurde die 1646 erlassene mecklenburger Gesindeordnung restriktiv erweitert. Die verkündete Gesinde – Tagelöhner – Baur – Schäfer – Tax- und Victualordnung regelte die schlimmste Form der bäuerlichen Unterdrückung. Die Leibeigenschaft und die Erbuntertänigkeit wurden damit gesetzlich festgelegt.

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1621: Zweite mecklenburgische Hauptlandesteilung

Die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Güstrow (bis 1695) entstanden. Ein gemeinsamer Landtag wurde abwechselnd in Sternberg und Malchin durchgeführt. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Herzögen und den Landständen stimmten letztere der Landesteilung zu. Sie übernahmen die Zahlung von einer Million Gulden zur Tilgung der landesherrschaftlichen Schulden. Diese Schuldentilgung erfolgte nicht aus ihren privaten Mitteln, sondern durch eine von ihnen bewilligte allgemeine Steuer. Das belastete natürlich auch die Bewohner von Reddelich und Brodhagen. Bestätigt wurde die weitere Steuerfreiheit für die ritterschaftlichen Güter. Anerkannt wurden nur die gewöhnliche Landbede und die Fräuleinsteuer (Steuer zur Finanzierung der Mitgift der Prinzessinnen). Der so genannte Engere Ausschuss aus der Ritter- und Landschaft wurde gebildet. Er kümmerte sich um die Tilgung der Schulden der Landesherren. Darüber hinaus wurde er zu einer Art Nebenregierung, die verstärkt Einfluss auf die gesamte Politik im Lande nahm.

1618 – 1648: Dreißigjähriger Krieg

Mecklenburg wurde 1627 durch Truppen von Wallenstein besetzt. 1629 belehnte der Kaiser Wallenstein mit Mecklenburg. Güstrow wurde seine Residenzstadt. 1631 rückte König Gustav II. Adolf von Schweden in Mecklenburg ein. Vertriebene mecklenburgische Herzöge wurden wieder eingesetzt.

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1572 wurde eine Mecklenburgische Polizei- und Landordnung erlassen.

Die Polizei- und Landordnung enthielt Ausführungen über Dienstboten, Gesinde, Reisigknechte, Arbeiter und Tagelöhner. Es wurde festgelegt, dass Personen, die durch Wahrsagung und Zauberei anderen Schaden zufügten, durch das Feuer bestraft werden sollten (Hexenverbrennung). Unliebsame Menschen wurden häufig als Hexen und Zauberer angeklagt und erlitten den Tod. Diese Hexenverfolgung wurde sehr oft durch Gutachten der juristischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald abgesegnet.

1552: Säkularisation des Doberaner Klosters

Der Klosterbesitz von Doberan wurde am 7. März in das herrschaftliche Domanium integriert. Zum Klosterbesitz gehörten auch die Dörfer Reddelich und Brodhagen. Mit der Säkularisation erfolgte ein Wechsel der Grundherrschaft von der geistlichen in die Weltlich-Herrschaftliche. Ein herzoglicher Küchenmeister mit Beamten und von ihnen eingesetzte Dorfschulzen bestimmten über das Leben der Bewohner in den Dörfern, über die zu leistenden Abgaben und Dienste. Als Vertreter der Landesherren übte der Küchenmeister auch die Gerichtsbarkeit aus.

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