Dieser lapidar klingende Eintrag bedeutete im Grunde nichts anderes, als das Ende eines tausendjährigen Reiches – der Monarchie Mecklenburg. Am 17. Mai 1920 wurde die Landesverfassung des bürgerlich-demokratischen-Freistaates verabschiedet. Die Amtseinteilung wurde zugunsten einer Einteilung in Verwaltungseinheiten, entsprechend den Kreisen bis 1989, abgeschafft. Die herrschaftlichen Domänen wurden in Landeseigentum überführt und weiterhin verpachtet. Die Domanialämter – auch das Doberaner Amt – wurden aufgelöst und Landratsämter in den Kreisen geschaffen.