1919: Gründung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin.

Dieser lapidar klingende Eintrag bedeutete im Grunde nichts anderes, als das Ende eines tausendjährigen Reiches – der Monarchie Mecklenburg.
Am 17. Mai 1920 wurde die Landesverfassung des bürgerlich – demokratischen Freistaates verabschiedet. Die Amtseinteilung wurde zugunsten einer Einteilung in Verwaltungseinheiten entsprechend der heutigen Kreise abgeschafft. Die herrschaftlichen Domänen wurden in Landeseigentum überführt und weiterhin verpachtet. Die Domanialämter – auch das Doberaner Amt- wurden aufgelöst und Landratsämter in den Kreisen geschaffen.