1933: Wahlsieg und Machtübernahme durch die Nationalsozialisten

Das war der wohl folgenreichste Machtwechsel in der Geschichte Deutschlands. Auch in Reddelich und Brodhagen blieb danach nichts wie es war. Im März 1933 brachte der Ostseebote einen ausführlichen Beitrag über die Wahlergebnisse in Mecklenburg und in der Region. Nachfolgendes Faksimile zeigt die Ergebnisse für Reddelich und Brodhagen:

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1919: Gründung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin.

Dieser lapidar klingende Eintrag bedeutete im Grunde nichts anderes, als das Ende eines tausendjährigen Reiches – der Monarchie Mecklenburg. Am 17. Mai 1920 wurde die Landesverfassung des bürgerlich-demokratischen-Freistaates verabschiedet. Die Amtseinteilung wurde zugunsten einer Einteilung in Verwaltungseinheiten, entsprechend den Kreisen bis 1989, abgeschafft. Die herrschaftlichen Domänen wurden in Landeseigentum überführt und weiterhin verpachtet. Die Domanialämter – auch das Doberaner Amt – wurden aufgelöst und Landratsämter in den Kreisen geschaffen.

1900: Volkszählung in Mecklenburg – Schwerin

Diese ist eine bedeutende Zeitmarke für jeden Chronisten. Es war die wohl umfangreichste Datenerhebung der Einwohner in der Geschichte Mecklenburgs. Die Daten für Reddelich und Brodhagen sind in diese Chronik eingeflossen.

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Maße und Mengen im 18. und 19. Jahrhundert

von Ulf Lübs

Aus der Sichtweise des heutigen, globalisierten Weltbürgers waren die früheren Maßeinheiten äußerst verwirrend in ihrer Vielfalt und Herleitung. Hat doch fast jeder Herrscher von seinem Recht von Gottesgnaden zu willkürlichen Entscheidungen auch bei der Festlegung von Maßen und Mengen rege Gebrauch gemacht. So zählt das Onlinelexikon Wikipedia alleine für das Längenmaß Meile 68 Unterscheidungen auf, die von 1.482 Meter für eine Römische Meile bis 11.299 Meter für eine Norwegische Meile reichen. Diese Vielfalt findet man auch bei anderen Maßen, wie Massen, Flächen, Volumen, Gewichte, Geld usw.

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1899: Für das Kirchspiel Steffenshagen wurde ein neuer Standesbeamter berufen.

Nach dem Tod des Standesbeamten Ahrens vom Hof Steffenshagen wurde durch die herzogliche Verwaltung ein neuer Standesbeamter mit zwei Stellvertretern berufen. Die Ernennung zweier Stellvertreter lässt erkennen, wie wichtig der Domanialverwaltung das Personenstandswesen war. Es wurden berufen:

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1871: Einwohner- und Flächenstatistik

Durch die Schaffung von Büdner- und Häuslerstellen im Domanium betrug hier die Bevölkerungsdichte 35 Einwohner pro km², während im Bereich der ritterschaftlichen Güter nur 21 auf den km² entfielen. 1871 waren in Reddelich neun Hufen, elf Büdnereien und neun Häuslereien registriert:

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1871: Einführung der Gemeindeordnungen in Mecklenburg.

Im Rahmen des Beitritts Mecklenburgs zum Deutschen Reich und als Voraussetzung für die geplante Vererbpachtung der Bauernhöfe erhielten die Dörfer im Domanium Gemeindeordnungen. Die bislang direkt von den Domanialämtern verwalteten Orte, wurden relativ selbstständige Gemeinden.

1871: Gründung des Deutschen Reiches

Es entstand ein Bundesstaat, der von Preußen dominiert wurde. Mecklenburg blieb auf dem Gebiet der Innenpolitik relativ selbstständig. Die Wirtschaftspolitik, in der die Landwirtschaft vorherrschte, oblag vollkommen dem Land. Die Schulverwaltung mit der protestantischen geistlichen Schulaufsicht bis 1918 war ebenfalls Ländersache.

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1870 bis 1871: Deutsch – Französischer Krieg mit der Beteiligung mecklenburgischer Truppen

Den Franzosen wurden als Kriegsverlierer gewaltige Reparationszahlungen auferlegt. Diese sorgten in Deutschland für einen bislang nie dagewesenen Bauboom. Auch das Schweriner Herzoghaus nutzte den Geldsegen zum Ausbau der domanialen Infrastruktur. Viele Gutshäuser und Wirtschaftsgebäude stammen aus dieser Zeit.

1860: Anordnung zur schnellen Vererbpachtung

Das Finanzministerium erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Die Vererbpachtung sollte Dorfschaftsweise erfolgen. Ziel dieses Erlasses war die Schaffung eines unabhängigen Bauernstandes als sichere Grundlage für eine intensive Wirtschaftsführung auf dem Lande. Bis Ende des Jahres waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Vererbpachtung entstanden die Dorfgemeinden.

1851: Beginn der massenhaften Auswanderung nach Amerika

Die Auswanderung aus Mecklenburg war von 1850 bis 1890 eine Massenerscheinung. Von 1853 bis 1908 wanderten 120.000 Personen aus. Gründe waren der Wunsch nach eigenem Grund und Boden und die fehlende Gewerbefreiheit in Mecklenburg. Auch die Einstufung vieler Menschen als Heimatlose ohne Wohnrecht und ohne das Recht, eine Ehe schließen zu dürfen, was wiederum die Geburt vieler unehelicher Kinder und die Ächtung ihrer Mütter zur Folge hatte, bewegte viele zum Verlassen Mecklenburgs. Die bereits Ausgewanderten erzeugten eine Sogwirkung, die auch Unzufriedene mit den politischen Verhältnissen und Abenteurerlustige erfasste und mit abgeschobenen, unliebsamen Personen durch das Land die Auswanderungsschiffe nach Übersee füllten.

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1848: Bürgerliche Revolution in Deutschland

In Mecklenburg wurden einige demokratische Freiheiten eingeführt, wie die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung. Eine Repräsentativverfassung wurde verabschiedet. In Aktionen auf dem Lande wurden das freie bäuerliche Eigentum, die Reduzierung des Großgrundbesitzes und die Abgabe von Land an die Landarbeiter gefordert. Durch den Freienwalder Schiedsspruch, 1850 im September, wurde die Verfassung aufgehoben und der ständische Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 in Mecklenburg wieder eingesetzt.

1846: Erlass zur Ansiedlung von Häuslereien

Ein herzogliches Zirkular zur Ansiedlung von Häuslereien vom 18. Mai, sollte der zunehmenden Auswanderung begegnen. In Reddelich wurden ab 1851 Hauslereien errichtet. In Brodhagen blieb diese Siedlungspolitik bedeutungslos.

1827: Regulativ zur Einrichtung von Obstbaumschulen

Um den Obstbau in Mecklenburg zu forcieren erließ der Herzog am 24. Februar 1827 ein Regulativ Für die von den Schulmeistern zu übernehmenden Obstbaumschulen. Lehrer wurden nur noch eingestellt, wenn diese nachweisen konnten, dass sie im Obstbau befähigt waren. Bereits etablierte Schulmeister wurden verpflichtet, sich auf Kosten der Schulkasse unterweisen zu lassen. In den Domanialdörfern waren Obstbaumschulen anzulegen, die von den Schulmeistern betreut wurden. Die Schulkinder waren dort, am praktischen Beispiel, in Obstbau zu unterrichten.

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1822: Gründung eines Vereines zur Förderung der Pferdezucht in Mecklenburg

Mit dem Herzog als Schirmherren wurde der "Verein zur Förderung der Pferdezucht in Mecklenburg" gegründet, mit dem Ziel, das Land in der Pferdezucht wieder zu alter Größe und Bedeutung zu bringen. Im Kontext dieser Wirtschaftsförderung stand auch der Ausbau der Pferderennbahn zwischen Doberan und Heiligendamm zu einer professionellen Anlage mit überregionaler Bedeutung.

1820: Gesetz zur Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg

Mit diesem Gesetz vom 18. Januar wurde eine längst überfällige Reform auch in Mecklenburg umgesetzt. Sie zog einen Wust an neuen Gesetzen und Regelungen im Land nach sich. Die Umsetzung wurde zu einem längeren Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzog. Dazu wurde 1821 eine "Ordnung des Armenwesens und des Heimatrechtes" erlassen.

1815: Auswanderung in andere Staaten des Deutschen Bundes wurde gestattet.

Diese Verordnung vom 6. Juni war eine unmittelbare Folge des Beitritt Mecklenburgs zum Deutschen Bund. Mecklenburg musste seine Rechtsnormen den meist fortschrittlicheren Standards des Bundes anpassen. Dies wurde zu einem langwierigen Prozess, bei dem sich das Land seine sprichwörtliche Rückständigkeit bis weit in das 20. Jahrhundert bewahren konnte.

1794: Veröffentlichung einer Generalkarte von Mecklenburg

Diese veröffentlichte Friedrich Wilhelm Karl von Schmettau im Maßstab 1 : 225.000. Sie gilt als erste exakt vermessene Karte von Mecklenburg und diente als Grundlage für viele später erschienene Landkarten. Grundlage für seine Arbeit war wiederum das Werk von Carl Friedrich von Wiebeking, Architekt, Wasserbau-Ingenieur und Landvermesser. Redaktionsschluss, und somit der Referenzzeitraum des Kartenwerks, war um 1787.

1792: Verbot der Auswanderung nach Amerika

In seiner Verzweifelung sah der Herzog, am 18. Mai 1792, wohl keine andere Möglichkeit mehr, dem massenhaften Exodus seiner Bevölkerung zu begegnen. Es gab allerdings auch herzogliche Beamte, die eine deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse im Land für den praktikabeleren Weg ansahen.

1789 – 1803: Französische Revolution

In den Jahren von 1789 bis 1795 fand die Französische Bürgerliche Revolution statt. Sie führte unter der Losung Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zu bürgerlichen Umwälzungen nicht nur in Frankreich, sondern wirkte sich auch auf Deutschland und somit auf Mecklenburg aus. Die Koalition der mitteleuropäischen Mächte kämpfte gegen die französische Revolutionsarmee, um die Errungenschaften der Revolution rückgängig zu machen. Diese Koalitionskriege in Verbindung mit Missernten führten zu einer erhöhten Nachfrage von Lebensmitteln in Frankreich.

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1771: Erlass einer Herzoglichen Schulordnung mit Schulpflicht

Im Domanium erließ Herzog Friedrich ein Herzoglich Mecklenburgisches Reglement für sämtliche Schulen auf dem Lande. Damit setzte er eine allgemeine, bildungspolitische Entwicklung in seinem unmittelbaren Herrschaftsbereich um. Die Durchsetzung erfolgte jedoch oft nur halbherzig und Qualität der Schulbildung hing stark vom Engagement der verantwortlichen Beamten und Lehrer ab. Um wenigstens etwas Qualität in die dörfliche Schulbildung zu bringen und diese nicht komplett der Kirche zu überlassen, wurde 1786 in Ludwigslust ein Landesschulmeisterseminarium gestiftet. Dort wurden jeweils fünfzehn Schulmeister per Seminar ausgebildet.

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1755: Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich, vom 18. April, bildete mit 25 Artikeln und 530 Paragraphen das ständische Grundgesetz Mecklenburgs. Das Grundgesetz des Landes war ein Vergleich zwischen den herrschenden Herzögen und den Ständen, den etwa 600 Rittergutsbesitzern und den 42 Städten. Die Einteilung Mecklenburgs erfolgte in das herrschaftliche Domanium, (etwa 45 % des Landes), des Territoriums der Ritterschaft (auch 45 %) und der Städte (10 %).

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1753: erstes Büdnerei-Patent in Mecklenburg

Erstmalig wurde ein Patent zur Neuansiedlung von Büdnereien im Domanium erlassen. Das Ansiedlungsedikt des Herzogs Christian Ludwig regelte die Einrichtung von Büdnereien im Domanium, um die Menschen an Haus und Scholle zu binden und der Auswanderung entgegenzuwirken. Diese erste Büdneransetzung wurde am 6. März 1778 eingestellt. Offensichtlich war die Zeit noch nicht reif für Büdnereien in Mecklenburg. Die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen waren noch nicht vorhanden. Diese erste Büdneransetzung führte in vielen Dörfern dazu, dass Kossaten zu Büdnern herabgestuft wurden.

1704: Erlass der "Mecklenburgischen Hofdienstordnung"

In dieser wurden erstmalig die Dienste der herzoglichen Bauern einheitlich geregelt. In ihr heißt es: » …Kornfuhren, Fuhren zum Bau auf dem Hof, Saatkornfuhren auf die Äcker, Eggen, Säen, Mist ausbringen, Mähen, Wolle scheren und Flachs schwingen. Die Frauen müssen […] Hede spinnen. Außerdem wird im Winter Brennholz […] geschlagen. «

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1702: Erlass einer Schulzen- und Bauernordnung

Die Schulzen– und Bauernordnung vom 1. Juli schrieb Regeln für das Zusammenleben und Wirtschaften in den Dörfern vor. So regelte die Ordnung das Verhalten bei Feierlichkeiten, die Feldbestellung, die Viehhaltung, die Gartenbestellung, den Hausbau, die Vermeidung von Feuergefahr und gab allgemeine Verhaltensweisen vor.

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1701: Dritte Hauptlandesteilung

Die Dritte Hauptlandesteilung erfolgte am 3. März durch den "Hamburger Vergleich" in Mecklenburg–Schwerin und Mecklenburg–Strelitz (mit Herrschaft Stargard und Fürstentum Ratzeburg, das vormalige Bistum Ratzeburg). Für beide Herzogtümer gab es gemeinsame Gerichte, Landtage und die Union der Landstände.

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1700 – 1721: Nordischer Krieg

Im Nordischen Krieg kämpften auf mecklenburgischem Territorium Schweden gegen Preußen, Dänen, Sachsen und Russen. Plünderungen durch Kriegsparteien waren an der Tagesordnung. Viele Mecklenburger wurden in die preußische Armee verschleppt, was zu einer großen ständigen Plage nicht nur in Kriegs- sondern auch in Friedenszeiten wurde. Neben diesen gewaltsamen Soldatenwerbungen waren das Eintreiben von Geld- und Naturallieferungen und Plünderungen an der Tagesordnung.

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1688: Edikt gegen die Hexenprozesse

Das Verbot von Hexenprozessen durch Herzog Christian Ludwig wurde nicht überall befolgt. Trina Schlorff, geborene Tielemanns, ist die letzte Hexe in Mecklenburg, die am 28. April 1697 in Hastorf auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Margarete Gensicke aus Hohenfelde war am 20. Juli 1336 das erste Opfer.

1670: Vorschrift "wegen der Fuhren und Handdienste"

In dieser Vorschrift vom 23. Oktober wurde festgelegt, dass die Grundherren von den Bauern bei zehn Reichstalern Strafe nur absolut notwendige Dienste fordern durften. In der Ernte und während der Feldbestellung sollte der Bauer von Fuhren und Handdiensten verschont bleiben. Er durfte aber angewiesene Dienste nicht verweigern.

1658: Schwedisch–Polnischer Krieg

Die kriegerische Belastung durch den Schwedisch-Polnischen Krieg war wie im Dreißigjährigen Krieg sehr hoch. Der Zug der Truppen des Königs Karl von Schweden und der Streitmacht des polnischen Königs nach Holstein brachte Reddelich ohne Zweifel unerhörte hohe Belastungen. Die gegen Schweden verbündeten Kaiserlichen, Brandenburger und Polen marschierten mit 30.000 Soldaten in Mecklenburg ein. Bis zum Frieden von Oliva im Jahr 1660 wütete die Soldateska im Lande.

1654: Erweiterung der Gesindeordnung

Mit Wirkung vom 14. November wurde die 1646 erlassene mecklenburger Gesindeordnung restriktiv erweitert. Die verkündete Gesinde – Tagelöhner – Baur – Schäfer – Tax- und Victualordnung regelte die schlimmste Form der bäuerlichen Unterdrückung. Die Leibeigenschaft und die Erbuntertänigkeit wurden damit gesetzlich festgelegt.

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1621: Zweite mecklenburgische Hauptlandesteilung

Die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Güstrow (bis 1695) entstanden. Ein gemeinsamer Landtag wurde abwechselnd in Sternberg und Malchin durchgeführt. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Herzögen und den Landständen stimmten letztere der Landesteilung zu. Sie übernahmen die Zahlung von einer Million Gulden zur Tilgung der landesherrschaftlichen Schulden. Diese Schuldentilgung erfolgte nicht aus ihren privaten Mitteln, sondern durch eine von ihnen bewilligte allgemeine Steuer. Das belastete natürlich auch die Bewohner von Reddelich und Brodhagen. Bestätigt wurde die weitere Steuerfreiheit für die ritterschaftlichen Güter. Anerkannt wurden nur die gewöhnliche Landbede und die Fräuleinsteuer (Steuer zur Finanzierung der Mitgift der Prinzessinnen). Der so genannte Engere Ausschuss aus der Ritter- und Landschaft wurde gebildet. Er kümmerte sich um die Tilgung der Schulden der Landesherren. Darüber hinaus wurde er zu einer Art Nebenregierung, die verstärkt Einfluss auf die gesamte Politik im Lande nahm.

1572 wurde eine Mecklenburgische Polizei- und Landordnung erlassen.

Die Polizei- und Landordnung enthielt Ausführungen über Dienstboten, Gesinde, Reisigknechte, Arbeiter und Tagelöhner. Es wurde festgelegt, dass Personen, die durch Wahrsagung und Zauberei anderen Schaden zufügten, durch das Feuer bestraft werden sollten (Hexenverbrennung). Unliebsame Menschen wurden häufig als Hexen und Zauberer angeklagt und erlitten den Tod. Diese Hexenverfolgung wurde sehr oft durch Gutachten der juristischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald abgesegnet.

1552: Säkularisation des Doberaner Klosters

Der Klosterbesitz von Doberan wurde am 7. März in das herrschaftliche Domanium integriert. Zum Klosterbesitz gehörten auch die Dörfer Reddelich und Brodhagen. Mit der Säkularisation erfolgte ein Wechsel der Grundherrschaft von der geistlichen in die Weltlich-Herrschaftliche. Ein herzoglicher Küchenmeister mit Beamten und von ihnen eingesetzte Dorfschulzen bestimmten über das Leben der Bewohner in den Dörfern, über die zu leistenden Abgaben und Dienste. Als Vertreter der Landesherren übte der Küchenmeister auch die Gerichtsbarkeit aus.

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1549: der evangelische Glauben wurde in Mecklenburg Staatsreligion.

Der Mecklenburgische Landtag in Sternberg beschloss 1549 die Verbindlichkeit des evangelischen Glaubens für alle Mecklenburger. Eine Landeskirche auf evangelischer Basis, die unter der Leitung der Herzöge stand, wurde gegründet. Damit wurde die Grundlage für die Reformation in Mecklenburg geschaffen.

1523: Bildung einer Union der Landstände

Sie war ein Zusammenschluss der hohen Geistlichkeit, des Adels und der Städte gegen die Teilungsabsichten von Herzog Albrecht. Diese Union stellte eine Machtdemonstration der Stände, besonders der 170 Adelsgeschlechter, gegenüber den Landesherren dar. Hiermit begann die Schaffung einer landständischen Verfassung in Mecklenburg.

1521 wurde eine "Türkensteuer" erhoben.

Zur Finanzierung der Abwehr der Türken, die im Jahr 1453 Konstantinopel einnahmen und im 16. und 17. Jarhundert die Herrscher in Europa bedrohten, bat der Kaiser um eine Steuer. Die Wormser Reichsmatrikel von 1521 besagte, dass die Herzöge Heinrich und Albrecht von Meckelnburg jährlich 360 Gulden aufbringen mussten, die auf die Bevölkerung umgelegt wurden. Weiterhin waren 40 Mann zu Ross und 67 zu Fuß zu stellen. Die entsprechenden Steuerlisten geben uns Aufschluss über Einwohnerzahlen in den Gemeinden.

1516: erste Mecklenburgische Polizeiordnung als Landesgesetz

Mit Hilfe dieser Verordnung, vom 10. Dezember wurden die Zentralisierungsbestrebungen und somit die Landeshoheit durch die Herzöge gestärkt. Geregelt wurden die Handelsbeziehungen zwischen Bürgern und Bauern. Die Gerichtsbarkeit der Geistlichkeit wurde zurückgedrängt. Vorschriften über den Häuserbau und zur Bekämpfung von Feuer wurden erlassen.

1500 hatte Mecklenburg schätzungsweise 130.000 Einwohner.

Das Leben der Landbevölkerung verschlechterte sich zunehmend. Wir haben zwar keine konkreten Angaben darüber, wie sich die Situation in Reddelich und Brodhagen darstellte, können aber davon ausgehen, dass sinkende Getreidepreise, große Seuchen und Übergriffe von Raubrittern nicht ohne Auswirkungen blieben. Manche Bauernwirtschaften, ja ganze Orte wurden wüst. Darunter hatte auch das Kloster Doberan sehr zu leiden. Es hatte seinen wirtschaftlichen Höhepunkt überschritten.

1489: Beginn der Zentralisierung der Finanzverwaltung in Mecklenburg.

Die Finanzverwaltung in Mecklenburg wurde an einen Rentmeister übergeben. Die bisherige Verwaltung wurde in eine Behördenorganisation umgewandelt. Ausgebildete Kanzleibeamte mussten gegenüber dem Herzog Rechenschaft ablegen. Die Kanzlei wurde als eine zentrale Verwaltungsbehörde den Vogteien übergeordnet.

1229: Erste mecklenburgische Hauptlandesteilung

Die erste mecklenburgische Hauptlandesteilung fand zwischen den vier Enkeln Heinrich Borwins I. statt. Sie führte zu den vier Herrschaften Mecklenburg, Rostock (bis 1314), Werle (bis 1436) und Parchim (bis 1256). Neben diesen Herrschaften bestanden noch die Grafschaften Ratzeburg, Schwerin und Dannenberg sowie die Bistümer Ratzeburg und Schwerin.

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1160: Eroberung des Landes der Obotriten durch den Sachsenkönig Heinrich den Löwen.

Der Obotritenfürst Niklot fand 1160 vor der Burg Werle (in der Nähe von Schwaan) den Tod. 1167 erhielt Pribislaw, der Sohn Niklots, große Gebiete des späteren Mecklenburgs als Lehen. Im Jahre 1160 wurde Schwerin gegründet. Niklot gilt als Stammvater des mecklenburgischen Herrscherhauses. Das politische Zentrum des frühen Mecklenburgs war die Michelenburg.

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995 gilt als Gründungsdatum von Mecklenburg

Im Jahr 995 gab es die erste urkundliche Erwähnung der Michelenburg in einer Urkunde des jungen Kaisers Otto III (980-1002). Er versuchte, wenig erfolgreich, die durch die Eroberungszüge unter Karl dem Großen, Heinrich I. und Otto dem Großen gewonnenen und inzwischen verlorenen Positionen bei den Nordwestslawen zurückzugewinnen.