1552: Säkularisation des Doberaner Klosters

Der Klosterbesitz von Doberan wurde am 7. März in das herrschaftliche Domanium integriert. Zum Klosterbesitz gehörten auch die Dörfer Reddelich und Brodhagen. Mit der Säkularisation erfolgte ein Wechsel der Grundherrschaft von der geistlichen in die Weltlich-Herrschaftliche. Ein herzoglicher Küchenmeister mit Beamten und von ihnen eingesetzte Dorfschulzen bestimmten über das Leben der Bewohner in den Dörfern, über die zu leistenden Abgaben und Dienste. Als Vertreter der Landesherren übte der Küchenmeister auch die Gerichtsbarkeit aus.

Kommentar zum Thema "Säkularisation der katholischen Kirche in Mecklenburg"

von Ulf Lübs

Im Gegensatz zu vielen Historikern, die im Zusammenhang mit der Säkularisierung des kirchlichen Besitzes gerne von Einverleibung sprechen, bin ich der Auffassung, dass der Herzog und seine Beamten anfangs nicht begeistert von den Ländereien waren. Denn erst einmal bedeutete die Zerschlagung des funktionierenden Systems aus Frondiensten und Naturalabgaben an die Klöster nur Chaos und viel Arbeit. Dieses Abgabensystem verschaffte dem Herzoghaus keine Reichtümer. Was sollten die Schweriner Beamten auch mit den Tausenden von Enten und Gänsen anfangen, die dem Herzog als Naturalabgabe plötzlich zustanden. Auch die Hand- und Spanndienste, mit denen die Bauern ebenfalls ihre Steuerschuld beglichen, mussten organisiert und koordiniert werden, wenn diese halbwegs von Nutzen sein sollten.

Woran es dem Herzog chronisch mangelte, war schlicht – man ahnt es – Geld, möglichst viel Geld, noch besser: sehr viel Geld. Um solches aus den neuen Besitzungen zu erwirtschaften, musste erst eine effiziente Verwaltung aufgebaut werden. Das war unter damaligen Verhältnissen eine riesige Herausforderung, die zunächst erst einmal große Geldsummen verschlang, bevor monetäre Steuereinnahmen sprudeln konnten.

Zur Umsetzung der oben genannten Aspekte in unserer Region wurde im Jahr 1557 das Domanialamt Doberan gegründet. Diesem waren auch Reddelich und Brodhagen unterstellt. In diese Zeit fiel auch die Trennung der Verwaltung von Land- und Forstwirtschaft. Forstamtssitz für den Kühlungswald, den Hundehäger Wald und den Retschower Forst war bis 1945 der Hundehäger Forsthof.

Ich gehe, in Ermangelung von Dokumenten und Zeitzeugen, davon aus, dass sich für die Bewirtschafter der Hufen nach 1552 zunächst nicht viel änderte. Für die von den Äbten eingesetzten Bauern dürfte es unerheblich gewesen sein, ob sie ihre Abgaben an die Abtei oder an ein herzogliches Amt ablieferten. Zukunftsängste dürften für die Bauern auch nicht vordergründig gewesen sein, denn eine Ablösung ihrer Person war wohl eher nicht zu erwarten. Wo sollte der Herzog auch so schnell andere, gut ausgebildete Bauern hernehmen. Viel wichtiger dürfte für die Bauern gewesen sein, dass die Abgaben nicht zu hoch ausfielen.


Artikel aktualisiert am 05.04.2024