Die Dritte Hauptlandesteilung erfolgte am 3. März durch den Hamburger Vergleich in Mecklenburg–Schwerin und Mecklenburg–Strelitz (mit Herrschaft Stargard und Fürstentum Ratzeburg, das vormalige Bistum Ratzeburg). Für beide Herzogtümer gab es gemeinsame Gerichte, Landtage und die Union der Landstände.
Ergebnis der 3. Hauptlandesteilung
