1827: Regulativ zur Einrichtung von Obstbaumschulen

Um den Obstbau in Mecklenburg zu forcieren erließ der Herzog am 24. Februar 1827 ein Regulativ Für die von den Schulmeistern zu übernehmenden Obstbaumschulen. Lehrer wurden nur noch eingestellt, wenn diese nachweisen konnten, dass sie im Obstbau befähigt waren. Bereits etablierte Schulmeister wurden verpflichtet, sich auf Kosten der Schulkasse unterweisen zu lassen. In den Domanialdörfern waren Obstbaumschulen anzulegen, die von den Schulmeistern betreut wurden. Die Schulkinder waren dort, am praktischen Beispiel, in Obstbau zu unterrichten.


Regulativ Für die von den Schulmeistern zu übernehmenden Obstbaumschulen
Artikel aktualisiert am 18.08.2023