In Mecklenburg wurden einige demokratische Freiheiten eingeführt, wie die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung. Eine Repräsentativverfassung wurde verabschiedet. In Aktionen auf dem Lande wurden das freie bäuerliche Eigentum, die Reduzierung des Großgrundbesitzes und die Abgabe von Land an die Landarbeiter gefordert. Durch den Freienwalder Schiedsspruch, 1850 im September, wurde die Verfassung aufgehoben und der ständische Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 in Mecklenburg wieder eingesetzt.