Nach dem Tod des Standesbeamten Ahrens vom Hof Steffenshagen wurde durch die herzogliche Verwaltung ein neuer Standesbeamter mit zwei Stellvertretern berufen. Die Ernennung zweier Stellvertreter lässt erkennen, wie wichtig der Domanialverwaltung das Personenstandswesen war. Es wurden berufen:
- Zum Standesbeamten der Küster Weber aus Steffenshagen,
- zum 1. Stellvertreter der Schulze Barten aus Ober Steffenshagen,
- zum 2. Stellvertreter der Erbpächter H. Böckmann aus Nieder Steffenshagen.
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Dass die staatliche Verwaltung das Personenstandswesen in der Veranwortung der Kirche beließ, lag nicht nur an der Inkonsequenz, mit der Mecklenburg die Trennung von Staat und Kirche vollzog, sonder zu einem Großteil auch an der jahrhunderte währenden Kompetenz der Kirche in der Durchführung von Taufen, Verheiratungen und Begräbnissen sowie der Führung von entsprechenden Personenregistern.
Artikel aktualisiert am 13.04.2023