Die Geschichte der Reddelicher Hufen

Die Hufen, im Sinne von Bauernhöfen, waren bis nach dem II. Weltkrieg die wirtschaftliche Basis Reddelichs. Über mehrere Jahrhunderte waren diese auch die soziale Struktur Reddelichs. Mehrere, sozial gleichrangige, Hüfner waren sozusagen die Elite des Dorfes und konnten einen entsprechenden Stolz entwickeln.

Wie die wendischen Bewohner Raducles vor der deutschen Kolonialisation wirtschaftlich organisiert waren, wissen wir nicht. Als gesichert dürfte jedoch gelten, dass in Raducle lange vor den Doberaner Mönchen Landwirtschaft betrieben wurde. Mit der Übertragung der Grundherrschaft an das Doberaner Kloster wurde die deutsche Hufenverfassung auch in Raducle Rechtsgrundlage der Landwirtschaft. In den meisten Jahren der Reddelicher Gechichte wurden neun Hufen bewirtschaftet. Ausnahme waren die Kriegszeiten in Mecklenburg.

Die Reddelicher Hufen 1886
InhaberGröße
Hufe IGarbe53,29 ha
Hufe IIUplegger52,28 ha
Hufe IIIBarten49,16 ha
Hufe IVBaade45,70 ha
Hufe VKruth54,56 ha
Hufe VI Brinkmann53,62 ha
Hufe VII Frahm53,84 ha
Hufe VIII Baade54,68 ha
Hufe IXBaade62,42 ha
Übersicht
Der Begriff Hufe

… ist nichts festes und eindeutig definierbares. Er steht zum einen für den Sammelbegriff einer landwirtschaftlichen Wirtschaftseinheit als Familienbetrieb. Zum anderen wird auch die Fläche, die durch eine Familie bewirtschaftet wurde als Hufe bezeichnet.

Als Mecklenburger Feldmaß steht der Begriff Hufe weniger für eine konkrete Fläche, sondern mehr für die Ertragsleistung eines fiktiven landwirtschaftlichen Betriebes. Im Ergebnis einer komplexen Vergleichsrechnung floss in ihr auch die natürliche Ertragsfähigkeit der Äcker, Wiesen und Weiden mit ein. Das machte die Bestimmung zu einer sehr subjektiven Angelegenheit. Dieses umso mehr, als die Hufengröße Basis für die Besteuerung der Höfe war.

Weil nutzbare Fläche zunehmend knapper wurde, war es notwendig geworden, aus einer ideellen Größe eine materielle Flächenzahl zu generieren. Voraussetzung dazu waren exakte Landvermessungen, die in Mecklenburg in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stattfanden.
Ab Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die Hufen aus steuerlichen Gründen klassifiziert. Zum Referenzmaß wurden die flächenmäßig größten bäuerlichen Höfe im Land, die anfänglich um die 100 Hektar bewirtschafteten. Dementsprechend bekamen die kleineren Höfe ihr Flächenverhältnis zur Referenzgröße als Bruchzahl zum Präfix. Die Referenzgrößen für die Klassifizierungen wechselten jedoch permanent.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Reddelicher Hufen

Die Definition eines Bauernhofes über seine Wirtschaftsfläche machte im Frühmittelalter wenig Sinn. Nutzbare Fläche war im Übermaß vorhanden. Sie musste nur urbar gemacht und bewirtschaftet werden. Anders als in der Zeit der Sesshaftwerdung, wo das Land niemanden gehörte und die Dorfgemeinschaften auch für ihren Schutz sorgen mussten, gab es im Frühmittelalter eine Grundherrschaft. Diese sorgte einerseits – mal mehr, mal weniger erfolgreich – für den Schutz von außen. Anderseits konnten die Grundherren über Land und Leute relativ frei verfügen. Sie hatten aber ein starkes Interesse an einer wachsenden und stabil wirtschaftenden Bauernschaft auf ihrem Gebiet. Nur über die Abgaben der Bauern und einer stetig wachsenden Bevölkerung ließ sich die Grundherrschaft dauerhaft sichern und erweitern.

Nun wollte der Bauer, der die Zustimmung des Grundherrn erhalten hatte, sich ein Stück Land urbar zu machen und einen Hof aufzubauen, aber auch Rechtssicherheit haben. Nämlich die Sicherheit, dieses Land dauerhaft zu bewirtschaften und seinen Nachkommen vererben zu können. Diese Sicherheit verschaffte ihm die Hufenverfassung.

Das Besondere an Reddelich war, dass die Doberaner Mönche, als neue Grundherren, mit dem Dorf eine etablierte Landwirtschaft übernahmen. Diese funktionierte sehr wahrscheinlich nach dem Gemeinschaftsprinzip, der sogenannten Allmendewirtschaft. Die von den Mönchen aus dem Westfälischen mitgebrachte und von den deutschen Siedlern vorgelebte Schlagwirtschaft in Eigenverantwortung der Bauernfamilien war deutlich effizienter. Dies erkannten nach und nach auch die Ur-Reddelicher und übernahmen die neue Wirtschaftsweise. Historiker gehen davon aus, dass dies in einem längeren Prozess stattfand, in dem sich Slawen und Deutsche auch genetisch mischten. Dass die Slawen, die auch Wenden genannt wurden, nicht physisch verdrängt wurden, belegen Familiennamen slawischen Ursprungs, die bis heute in Mecklenburg verbreitet sind.

Für die nun in familiärer Eigenverantwortung wirtschaftenden Bauern wäre es wirtschaftlicher Selbstmord gewesen, wenn sie mehr Fläche gerafft hätten, als sie bewirtschaften konnten. Dann hätten sie letztlich von viel Fläche nichts geerntet und wären verhungert. Besserenfalls hätte die Klosterverwaltung als Grundherr sie vom Hof gejagt, weil sie keine Abgaben aufbringen konnten. In der Praxis der Jahrhunderte haben die Reddelicher Bauern immer nur so viel Land in Anspruch genommen, wie sie auch bewirtschaften konnten. Wirtschaftswachstum der Hufen wurde vorwiegend extensiv, also durch Landname, erzielt. Erst im ausgehenden 18. Jahrhundert war die vorhandene Gemeindefläche weitestgehend verteilt. Von da an gingen Landentnahmen in Reddelich immer zulasten der Hufen, die flächenmäßig immer kleiner wurden. Der Flächenschwund bei den Hufen wurde durch Intensivierungsmaßnahmen wie Melioration, Kunstdüngereinsatz und technisch-technologischen Fortschritt jedoch mehr als kompensiert.

Die gesellschaftliche Entwicklung der Reddelicher Bauern

Die Bauern unter der Herrschaft des Klosters wurden wirtschaftlich nicht viel weniger ausgebeutet, wie ihre Kollegen beim weltlichen Adel. Da definierte die Kirche den Begriff Armut schon damals für sich anders als für andere. Die Gier nach irdischem Reichtum war schon immer Selbstzweck der Amtskirche, vom Paradies im Jenseits sollten seit je her lieber die Laien und einfachen naiven Mönche träumen.

Mit der Säkularisierung des Klosters Doberan änderte sich für die Reddelicher Bauern zunächst wenig. Der Bischof von Schwerin mit seinen Äbten wurde als Grundherr vom Herzog und seinen Beamten abgelöst – na und? Die Martinigans bekam jetzt nicht mehr der Doberaner Abt, sondern ein Doberaner Domanialbeamter und die Hand- und Spanndienste wurden nicht mehr auf den Grangien geleistet, sondern auf den Domänen Vorderbollhagen, Jennewitz und Steffenshagen. Politisch gesehen waren die Hüfner jedoch relativ frei und durch die Hufenverfassung rechtlich gut abgesichert. Dies änderte sich während und nach dem Dreißigjährigen Krieg rasch. Gesetze und Verordnungen beschnitten die Rechte und Privilegien der Bauern zusehends. Aus Hufenbauern wurden auch in Reddelich Hauswirte, von herzoglichen Beamten eingesetzte, leibeigene Zeitpächter der Bauernhufen. Sie wurden auf der einen Seite zwar mit einem Wust an Abgaben und Diensten überhäuft, der fast zwangläufig zur Vernachlässigung der eigenen Wirtschaft führte. Auf der anderen Seite stand der Grundherr, also das Schweriner Herzoghaus, aber auch in der Fürsorgepflicht für die Leibeigenen, was wiederum zu einem Wust an Privilegien und Versorgungsansprüchen führte. So war es nicht verwunderlich, dass sich auch in Reddelich eine Art "Hartz IV"-Mentalität herausbildete, die sich als gewaltige Fortschrittsbremse entpuppte.

Um 1820 war dieser Spuk auch für Reddelicher Hauswirte vorbei. Die Leibeigenschaft wurde aufgehoben. Die Hauswirte waren zwar immer noch Zeitpächter, bekamen aber so nach und nach immer mehr wirtschaftliche Rechte zugesprochen. Damit hatten sie eine Perspektive und konnten Eigentum bilden. Nun sahen sie sich allerdings zunehmend mit dem Problem der Landentnahme für die aufkommenden Büdnereien und Häuslereihen konfrontiert. Die Hufen wurden immer kleiner. Die Betriebsgrößen der neun Reddelicher Hufen pegelten sich schließlich auf 50 bis 60 Hektar ein. Ertragssteigerungen brachten die Fortschritte in Technik und Technologie.

Die Vererbpachtung der Hufen

Im Auftrag des Herzogs erließ das Finanzministerium am 28. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung aller domanialen Bauernhöfe. Die Vererbpachtung sollte Dorfschaftsweise erfolgen. Ziel dieses Erlasses war die Schaffung eines unabhängigen Bauernstandes als sichere Grundlage für eine intensive Wirtschaftsführung auf dem Lande. Die Bauern mussten ein Erbstandsgeld, das 25-fache des Kanons (Steuern), zahlen und die Hofwehr kaufen. Damit besserte der Landesherr seine Finanzen auf. Das erzeugte Unmut in gewissen Kreisen der Bevölkerung. So unterzog der Rechtsanwalt Moritz Wiggers aus Rostock dieses Vorgehen seiner Kritik. Er meinte, dass das zu vermehrten Lasten der Bauern führen würde. Zum anderen hätten die Bauern die Hofwehr über Generationen schon als Eigentum erwirtschaftet. Ein Revisionsrat C. W. A. Balck versucht in seiner Schrift Zur Geschichte und Vererbpachtung der Domanialbauern von 1869 nachzuweisen, dass »der Bauer kein historisches Recht, weder an Hufe, noch an Gehöft, noch an Hofwehr besitzt«. Er führt aus, dass die »praktisch wohlbekannte Wirkung der Leibeigenschaft« darin bestand, dass »Eigentum und Erhaltungslast der Hufen, Gehöfte, Hofwehr dem Grundherren gebührten«. Grundherr war der Landesherr.

Im Nachhinein betrachtet, erwies sich die Vererbpachtung als großer Fortschritt. Nie waren die Bauern so frei in ihren Entscheidungen und konnten sich in historisch kurzer Zeit Vermögen aufbauen. Sicher, Freiheit bedeutet auch immer die Freiheit des Scheiterns. Wer sich dem technischen und technologischen Fortschritt in der Landwirtschaft jedoch nicht verschloss brachte es durchaus zu Wohlstand. Nie zuvor wurde in den Dörfern so viel gebaut, wie im ausgehenden 19. Jahrhundert. Dies trifft auch auf Reddelich und Brodhagen zu. Die seinerzeit errichteten Wirtschaftsgebäude waren noch bis weit in die LPG-Zeit hinein die Basis der Landwirtschaft. Die Beschreibung der Familiengeschichten in dieser Chronik zeigt die Vielschichtigkeit der Hofentwicklungen.

Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium durchgeführt. Ein gutes Beispiel für einen Erbpachtvertrag ist das Transkribt des Vertrages mit der Hufe I. Die Abschrift ist nicht als wörtliche zu verstehen, sondern als eine inhaltliche Wiedergabe der wesentlichen Festlegungen des Vertrages (zum Beitrag "Hufe I").

Freiheit bedeutet allerdings auch immer die Freiheit zu scheitern. Diese Erfahrung mussten auch Reddelicher Bauern bei der eigenverantwortlichen Bewirtsachaftung ihrer Höfe machen. Anderen gelang es wiederum, ihren Hof binnen einer Generation schuldenfrei zu wirtschaften.

Fazit

Die Reddelicher Hufen haben das Bauernlegen im 17. Jahrhundert und die Bodenreform 1945 relativ unbeschadet überstanden. Über die Kollektivierung der Bauernhöfe zu DDR-Zeiten mag man geteilter Meinung sein. Die Bausubstanz wurde auf allen ehemaligen Hufen Reddelichs sträflich heruntergewirtschaftet. Die Eigentumsrechte der letzten Bauernfamilien wurden durch dieses Gesellschaftsexperiment aber für vierzig Jahre konserviert. Trotzdem wird heute (2021) keine der ehemaligen Hufen von den letzten Bauernfamilien landwirtschaftlich bewirtschaftet.

Artikel aktualisiert am 27.03.2024