1702: Erlass einer Schulzen- und Bauernordnung

Die Schulzen– und Bauernordnung vom 1. Juli schrieb Regeln für das Zusammenleben und Wirtschaften in den Dörfern vor. So regelte die Ordnung das Verhalten bei Feierlichkeiten, die Feldbestellung, die Viehhaltung, die Gartenbestellung, den Hausbau, die Vermeidung von Feuergefahr und gab allgemeine Verhaltensweisen vor.

Die Schulzen wurden vom Amt eingesetzt und hatten über die Hauswirte des Dorfes, über die Schulmeister und Mühlen Aufsicht zu führen. Sie sollten darauf achten, dass die Bauern nicht fluchen, Gott lästern, Ehebruch und Hurerei treiben. Die Schulzen hatten über Abgaben der Bauern Buch zu führen. Die Bauern mussten regelmäßig zu Hofe gehen und die Dienstordnung einhalten, Spann- und Handdienste auf den Pachthöfen leisten bzw. den Kornzehnten an die Pächter zahlen.

Artikel aktualisiert am 14.04.2023