1704: Erlass der "Mecklenburgischen Hofdienstordnung"

In dieser wurden erstmalig die Dienste der herzoglichen Bauern einheitlich geregelt. In ihr heißt es: » …Kornfuhren, Fuhren zum Bau auf dem Hof, Saatkornfuhren auf die Äcker, Eggen, Säen, Mist ausbringen, Mähen, Wolle scheren und Flachs schwingen. Die Frauen müssen […] Hede spinnen. Außerdem wird im Winter Brennholz […] geschlagen. «

Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges hatte der Umfang der Frondienste stark zugenommen und belastete die Bauern immer stärker, so dass sie oft ihre eigene Wirtschaft vernachlässigen mussten.

Artikel aktualisiert am 14.04.2023