1753: erstes Büdnerei-Patent in Mecklenburg

Erstmalig wurde ein Patent zur Neuansiedlung von Büdnereien im Domanium erlassen. Das Ansiedlungsedikt des Herzogs Christian Ludwig regelte die Einrichtung von Büdnereien im Domanium, um die Menschen an Haus und Scholle zu binden und der Auswanderung entgegenzuwirken. Diese erste Büdneransetzung wurde am 6. März 1778 eingestellt. Offensichtlich war die Zeit noch nicht reif für Büdnereien in Mecklenburg. Die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen waren noch nicht vorhanden. Diese erste Büdneransetzung führte in vielen Dörfern dazu, dass Kossaten zu Büdnern herabgestuft wurden.