1820: Gesetz zur Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg

Mit diesem Gesetz vom 18. Januar wurde eine längst überfällige Reform auch in Mecklenburg umgesetzt. Sie zog einen Wust an neuen Gesetzen und Regelungen im Land nach sich. Die Umsetzung wurde zu einem längeren Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzog. Dazu wurde 1821 eine "Ordnung des Armenwesens und des Heimatrechtes" erlassen.