2003: Ein Dorferneuerungsplan wurde von der Gemeindevertretung gebilligt

Im September 2003 legte die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Hadlich-Piontek einen Plan zur Dorferneuerung vor. Dieser war das Ergebnis eines Auftrages von 2002. Die Reddelicher Abgeordneten billigten den Plan. Zu dessen Eckpunkten gehörten:

Ganz oben auf der Prioritätenliste der Gemeinde stand der Ausbau vom Bäudner Barg, einer bis dato unbefestigten Stichstraße. Auf Rang zwei lag die Gestaltung der Dorfstraße [Anm. 2021: jetzt Alte Dorfstraße] nach exakten Vorgaben.

Auch die Umwandlung des tristen Parkplatzes an der B 105 war ein Punkt. Die Vision der Planer gingen in Richtung schmuckes Areal, auf dem sich das Dorfleben abspielt. So empfahlen die Architekten ein Verkehrsleitsystem, beispielsweise mit verschiedenen farbigen Pflasterungen, damit Autos und Laster ohne langes Suchen Stellflächen erkennen und annehmen. Bepflanzungen sollten dabei helfen, den Blick auf das Versorgungspier [Anm. 2021: jetzt Partyhaus Hackendahl] und die Bauernscheune, zu lenken. Ein Rastplatz in Verbindung mit den Radwanderwegen könnte Pedalritter animieren, dort auszuharren und aufzutanken. Auf dem Mittelplatz könnten sich Marktbuden platzieren, ab und an ein Zirkus gastieren und Dorffeste gefeiert werden. Zu Weihnachten sollte dort eine geschmückte Tanne stehen, die Autofahrer schon von weither auf den Ort einstimmt.

Etwa fünfzig Häuser, die vor 1970 gebaut wurden, kamen auf die Liste der förderfähigen Privatobjekte. Halten sich Eigentümer an die Empfehlungen des Landes, können sie für die Sanierung der Außenhülle eine vierzig-prozentige Förderung, jedoch maximal 20.000 Euro, ehalten. Finanziell unterstützt würden alle baulichen Aktionen, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses verbessern vom Dach angefangen über die Fassade, Fenster und Türen bis zu den Außenanlagen.

Ziel war, dass die Häuser einmal wieder so aussehen wie in ihrer Entstehungsphase. Für unsere Landschaft waren Katen oder Bauernhäuser mit Krüppelwalmdach und Ziegeleindeckung typisch. Förderfähig wären auch Fledermausgauben, stehende und schleppende Gauben. Lichtkuppeln, Veränderungen beim Dachüberstand, Trapezgauben oder glasierte Ziegel bekamen keine Förderung. Für Fenster gab es nur Fördermittel, wenn diese aus Holz gefertigt wurden und keine aufgeklebten Sprossen oder Rollos hatten. Fensterläden hingegen waren typisch für die Region. Bei den Haustüren fielen reinweiße aus der Förderung, weil sie im ländlichen Raum nicht vorkamen. Bei den Vorbauten war die Veranda ein häufig vorkommendes Stilmittel. Von der Föderliste gestrichen waren hingegen Betontreppen.

Auch die Einfriedung des Grundstücks wurden von der öffentlichen Hand belohnt, jedoch nicht die heute häufig angepflanzten Koniferen, sondern für die Landschaft typische Laubgehölze wie Flieder, Weißdorn, Haselnuss, Holunder, Eschen, Wildrosen und ähnliches. Förderfähig waren auch Feldsteinmauern um die Gehöfte und Holzlatten- oder Jägerzäune, Metallzäune hingegen nicht.


Artikel aktualisiert am 16.04.2023