1871: Einführung der Gemeindeordnungen in Mecklenburg.

Im Rahmen des Beitritts Mecklenburgs zum Deutschen Reich und als Voraussetzung für die geplante Vererbpachtung der Bauernhöfe erhielten die Dörfer im Domanium Gemeindeordnungen. Die bislang direkt von den Domanialämtern verwalteten Orte, wurden relativ selbstständige Gemeinden.