1549: der evangelische Glauben wurde in Mecklenburg Staatsreligion.

Der Mecklenburgische Landtag in Sternberg beschloss 1549 die Verbindlichkeit des evangelischen Glaubens für alle Mecklenburger. Eine Landeskirche auf evangelischer Basis, die unter der Leitung der Herzöge stand, wurde gegründet. Damit wurde die Grundlage für die Reformation in Mecklenburg geschaffen.

1523: Bildung einer Union der Landstände

Sie war ein Zusammenschluss der hohen Geistlichkeit, des Adels und der Städte gegen die Teilungsabsichten von Herzog Albrecht. Diese Union stellte eine Machtdemonstration der Stände, besonders der 170 Adelsgeschlechter, gegenüber den Landesherren dar. Hiermit begann die Schaffung einer landständischen Verfassung in Mecklenburg.

1521 wurde eine "Türkensteuer" erhoben.

Zur Finanzierung der Abwehr der Türken, die im Jahr 1453 Konstantinopel einnahmen und im 16. und 17. Jarhundert die Herrscher in Europa bedrohten, bat der Kaiser um eine Steuer. Die Wormser Reichsmatrikel von 1521 besagte, dass die Herzöge Heinrich und Albrecht von Meckelnburg jährlich 360 Gulden aufbringen mussten, die auf die Bevölkerung umgelegt wurden. Weiterhin waren 40 Mann zu Ross und 67 zu Fuß zu stellen. Die entsprechenden Steuerlisten geben uns Aufschluss über Einwohnerzahlen in den Gemeinden.

1516: erste Mecklenburgische Polizeiordnung als Landesgesetz

Mit Hilfe dieser Verordnung, vom 10. Dezember wurden die Zentralisierungsbestrebungen und somit die Landeshoheit durch die Herzöge gestärkt. Geregelt wurden die Handelsbeziehungen zwischen Bürgern und Bauern. Die Gerichtsbarkeit der Geistlichkeit wurde zurückgedrängt. Vorschriften über den Häuserbau und zur Bekämpfung von Feuer wurden erlassen.

1500 hatte Mecklenburg schätzungsweise 130.000 Einwohner.

Das Leben der Landbevölkerung verschlechterte sich zunehmend. Wir haben zwar keine konkreten Angaben darüber, wie sich die Situation in Reddelich und Brodhagen darstellte, können aber davon ausgehen, dass sinkende Getreidepreise, große Seuchen und Übergriffe von Raubrittern nicht ohne Auswirkungen blieben. Manche Bauernwirtschaften, ja ganze Orte wurden wüst. Darunter hatte das Kloster Doberan sehr zu leiden. Es hatte seinen wirtschaftlichen Höhepunkt überschritten.

1489: Beginn der Zentralisierung der Finanzverwaltung in Mecklenburg.

Die Finanzverwaltung in Mecklenburg wurde an einen Rentmeister übergeben. Die bisherige Verwaltung wurde in eine Behördenorganisation umgewandelt. Ausgebildete Kanzleibeamte mussten gegenüber dem Herzog Rechenschaft ablegen. Die Kanzlei wurde als eine zentrale Verwaltungsbehörde den Vogteien übergeordnet.

1368: Weihe des neuen Münsters Doberan

Am 4. Juni wurde, nach sechzigjähriger Bauzeit, das neue Münster Doberan geweiht. Das Doberaner Kloster war wegen der Hostie "Heiliges Blut" ein bedeutender Wallfahrtsort. Dieses großartige Bauwerk wurde vor allem durch die Einkünfte des Klosters aus dem umfänglichen Grundbesitz – wozu auch Reddelich und Brodhagen gehörten – möglich. Es ist dass älteste, erhaltene Bauwerk der Region.

1312: Truppen aus Rostock überfielen Dörfer der Region

Viel ist über diese Repression nicht überliefert, was auf ein relativ gewöhnliches Ereignis zur damaligen Zeit hindeutet. Einzige, derzeit bekannte Quelle ist das MUB [26]. Dort ist eine Schadensliste zu diesem Ereignis dokumentiert.

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1229: Erste mecklenburgische Hauptlandesteilung

Die erste mecklenburgische Hauptlandesteilung fand zwischen den vier Enkeln Heinrich Borwins I. statt. Sie führte zu den vier Herrschaften Mecklenburg, Rostock (bis 1314), Werle (bis 1436) und Parchim (bis 1256). Neben diesen Herrschaften bestanden noch die Grafschaften Ratzeburg, Schwerin und Dannenberg sowie die Bistümer Ratzeburg und Schwerin.
Die slawische Sprache starb bis Mitte des 15. Jahrhunderts aus. Es bildeten sich die Familiennamen.

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1218: Heinrich Borwin, Fürst der Mecklenburger, bestätigte dem Kloster Doberan dessen Güter.

Heinrich II. Borwin, Fürst von Rostock, und sein Bruder Nicolaus, Fürst von Mecklenburg, bestätigten dem Kloster Doberan Besitz und Rechte. … Diese stete Bestätigung der klösterlichen Rechte und Privilegien setzte sich bis zur Säkularisierung der Kirche fort.
Der Name Radeclhe änderte sich in den Urkunden in Radecle. Die Namensschreibweise war nie statisch. bereits 1230 hieß Reddelich wieder Radechle

1189: Ausstellung (angebliche) einer Urkunde vom Fürsten Nicolaus an das Kloster Doberan.

Mit dieser Urkunde vom 8. April war die Grundherrschaft des Doberaner Klosters über die oben genannten Klosterdörfer besiegelt. Die Bauern befanden sich nun in feudaler Abhängigkeit von dem geistlichen Grundherrn. Ihm gehörte Grund und Boden. Die Abgaben und Dienste der Bauern bestimmten die Wirtschaftskraft des Klosters und gestatteten neben den Leistungen der Mönche und Laienbrüder den Bau des großartigen Doberaner Münsters. Gericht hielt der Klostervogt unter freiem Himmel auf dem Brusower Gebiet. Dazu ist im MUB/147 vermerkt:

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1179: Überfall auf das Kloster in Althof

Alle Mönche wurden umgebracht und das Kloster zerstört. Wie neuere Forschungen ergaben, ist der Überfall vom 10. November nicht als Wendenaufstand zu werten, sondern geschah im Zusammenhang mit Thronfolgestreitigkeiten der Erben Pribislaws. 1186 begann die Neuansiedlung des Klosters in Doberan,auf seinem heutigen Standort.

1177: Raducle (Reddelich) wurde erstmalig urkundlich erwähnt.

Berno, Bischof von Mecklenburg, schenkte dem Kloster Doberan am 1. Februar 1177, nach einer später verfassten Urkunde, die Zehnten von dem Gebiete, mit welchem der Wendenfürst Pribislaw das Kloster ausgestattet hatte. Dem Abt verlieh er das Recht der freien Verfügung über die Kirchen innerhalb des Klostergebietes.

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1160: Eroberung des Landes der Obotriten durch den Sachsenkönig Heinrich den Löwen.

Der Obotritenfürst Niklot fand 1160 vor der Burg Werle (in der Nähe von Schwaan) den Tod. 1167 erhielt Pribislaw, der Sohn Niklots, große Gebiete des späteren Mecklenburgs als Lehen. Im Jahre 1160 wurde Schwerin gegründet. Niklot gilt als Stammvater des mecklenburgischen Herrscherhauses. Das politische Zentrum des frühen Mecklenburgs war die Michelenburg.

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995 gilt als Gründungsdatum von Mecklenburg

In dem Jahr gab es die erste urkundliche Erwähnung der Michelenburg in einer Urkunde des jungen Kaisers Otto III (980-1002). Er versuchte, wenig erfolgreich, die durch die Eroberungszüge unter Karl dem Großen, Heinrich I. und Otto dem Großen gewonnenen und inzwischen verlorenen Positionen bei den Nordwestslawen zurückzugewinnen.